Aufenthalts-Erlaubnis
Informationen in Leichter Sprache
Menschen aus dem Ausland
brauchen eine Aufenthalts-Erlaubnis,
wenn Sie in Deutschland bleiben wollen.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
Für eine kurze Zeit oder für immer.
Welche Erlaubnis Sie brauchen,
hängt vom Grund für Ihren Aufenthalt ab:
Manche Menschen wollen in Deutschland arbeiten.
Manche Menschen wollen hier studieren.
Manche Menschen wollen für immer in Deutschland leben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten,
eine Aufenthalts-Erlaubnis zu bekommen.
Manchmal ist die Erlaubnis befristet.
Das heißt: Sie gilt nur für eine bestimmte Zeit.
Manchmal ist die Erlaubnis un-befristet.
Das heißt: Die Erlaubnis gilt für immer.
Auf dieser Seite finden Sie mehr Infos zu:
1. Befristete Aufenthalts-Erlaubnis
Es gibt eine befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Das heißt:
Sie dürfen damit nur eine bestimmte Zeit
in Deutschland bleiben.
Die Erlaubnis gilt nicht für immer.
Sie bekommen eine befristete Aufenthalts-Erlaubnis:
- Wenn Sie in Deutschland arbeiten.
- Oder wenn Sie hier studieren.
- Oder wenn Sie als Au-Pair arbeiten.
Das Wort Au-Pair kommt aus der französischen Sprache.
Au-Pair spricht man so: Oh Päär.
Au-Pair heißt: Sie wohnen bei einer Familie.
Sie passen auf die Kinder und das Haus auf.
Hier können Sie mehr zur Aufenthalts-Erlaubnis lesen:
2. Nieder-lassungs-Erlaubnis oder:
un-befristete Aufenthalts-Erlaubnis
Es gibt eine un-befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Un-befristet heißt:
Die Erlaubnis ist nicht befristet.
Die Erlaubnis gilt für immer.
Mit einer un-befristeten Aufenthalts-Erlaubnis
dürfen Sie sich in Deutschland niederlassen.
Das heißt:
Sie dürfen für immer in Deutschland leben.
Deshalb heißt diese Aufenthalts-Erlaubnis auch:
Nieder-lassungs-Erlaubnis.
Hier können Sie mehr zur Nieder-lassungs-Erlaubnis lesen.
3. Visum
Ein Visum ist auch eine Aufenthalts-Erlaubnis.
Damit dürfen Sie in Deutschland einreisen.
Und Sie dürfen eine bestimmte Zeit bleiben.
Wenn Sie in Deutschland einreisen,
brauchen Sie ein zweck-entsprechendes Visum.
Das heißt:
Sie müssen nachweisen,
warum Sie in Deutschland einreisen
und welchen Zweck Ihre Einreise hat.
Der Zweck muss auf dem Visum stehen.
Zum Beispiel:
- Für die Arbeit in Deutschland
brauchen Sie ein Geschäfts-Visum. - Wenn Sie Ihre Familie besuchen wollen,
brauchen Sie ein Besuchs-Visum.
Hier können Sie mehr zum Visum lesen.
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Telefon:
0 21 31 - 90 57 57