Bauberatung
Damit Sie schnell erfahren, ob Ihre Planungen umsetzbar sind, bietet das Amt für Bauberatung und Bauordnung die Bauberatung an. Das Angebot richtet sich sowohl an Laien als auch Entwurfsverfasser und Fachleute. Im Rahmen der Bauberatung können Sie sich informieren, wie und ob geplante Vorhaben auf dem jeweiligen Grundstück oder am Bestandsgebäude umgesetzt werden können.
Dazu hilft oft ein Blick in den Bebauungsplan. Dieser gibt Auskunft darüber, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt und welche weitergehenden Informationen dieser enthält. Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Pläne:
Bitte nutzen Sie die Bauberatung frühzeitig, um Mehrkosten durch Fehlplanungen zu vermeiden.
Termine
Die Bauberatung steht Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung zweimal in der Woche in telefonischer und persönlicher Form zur Verfügung.
Dienstag
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 – 16.30 Uhr
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter der Rufnummer 02131 90-6301.
Benötigte Unterlagen
Bringen Sie zum Termin bitte alle Ihnen vorliegenden Unterlagen mit, damit die Kolleg*innen Ihnen schnell weiterhelfen können. Neben Lageplänen können auch Zeichnungen, Fotos o.ä. relevant sein. Auch bereits bestehende Baugenehmigungen oder andere Unterlagen, die Sie bereits von uns erhalten haben sollten Sie mitbringen.
Formulare
Alle wichtigen Formulare können in unserem Formularservice oder bei der Architektenkammer NRW kostenlos heruntergeladen werden.
Gebühren
Einfache Auskünfte erhalten Sie gebührenfrei.
Für eine ausführliche Beratung wird Ihnen eine Gebühr berechnet:
- 50,00 Euro pro angefangene halbe Stunde für Bauherren, Bürger*innen
- 100,00 Euro pro angefangene halbe Stunde für Personen gemäß § 58 i.V.m. § 70 BauO NRW
Gemäß der amtlichen Bekanntmachung der 12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neuss vom 15.Dezember 1983 am 14.November 2022.
Die entstandenen Gebühren für die Beratung und die erstellten Kopien können Sie in bar oder über einen EC-Terminal vor Ort direkt bezahlen.
Bei einer geplanten Nutzungsänderung empfiehlt es sich Ihre Genehmigungsakten zur Bauberatung mitzubringen.
Sollten Ihnen jedoch keine Genehmigungsunterlagen mehr vorliegen, können Sie eine Akteneinsicht nach telefonischer Terminabsprache bei uns beantragen.
Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Schramm (02131 90-6330), Frau Kirmes (02131 90-6328), Frau Bröxkes (02131 90-6327).
Hinweis: Zur Akteneinsicht ist aus Datenschutzgründen ein Grundbuchauszug als Eigentümernachweis vorzulegen. Sollten Sie selbst kein Eigentümer der Immobilie sein, dann ist zusätzlich eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.
Geschäftszimmer
Das Geschäftszimmer ist Ihr erster Kontakt mit dem Amt für Bauberatung und Bauordnung. Die Mitarbeitenden hier haben vielzählige Aufgaben:
Annahme von Anträgen
Im Geschäftszimmer werden Anträge angenommen, die persönlich abgegeben werden, oder die per Post zugesandt wurden. Von hier aus werden die Unterlagen an die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben, die diese Unterlagen und Anträge dann bearbeiten.
Formularservice
Damit Sie die notwendigen Anträge stellen können, gibt es einen Formularservice. Sie können sich im Geschäftszimmer in Papierform alle nötigen Formulare geben lassen.
Alternativ können Sie hier alle Anträge herunterladen.Akteneinsichten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftszimmers führen die Akteneinsichten durch. Bitte beachten Sie, dass dazu vorher zwingend eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich ist.
Weitere Infos: AkteneinsichtBaulastenauskünfte
Das Geschäftszimmer erteilt Baulastenauskünfte. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig, daher benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine schriftliche Anfrage. Diese Anfrage muss die Daten des Gebührenrechnungsempfängers (Antragsteller, Postanschrift), und die genaue Bezeichnung des/der Grundstücke beinhalten. Es ist notwendig, Flur- und Flurstücksnummern aller Grundstücke anzugeben, über die eine Baulastenauskunft beantragt wird.
Die schriftliche Anfrage können Sie unter Nennung des Betreffs „Baulastenauskunft“ formlos per Fax an 02131 90-2464, per E-Mail oder per Brief an Amt für Bauberatung und Bauordnung, Michaelstraße 50, 41460 Neuss senden.
Der Antrag ist auch über das Serviceportal der Stadt Neuss möglich.
Die Gebühren für Baulastenauskünfte richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung NRW.Erstellen und Verwalten von Gebührenbescheiden, Prüfung des Zahlungseinganges
Hier werden die Gebührenbescheide für erbrachte Leistungen erstellt und versendet. Nach dem Versenden der Gebührenbescheide werden diese hier verwaltet und der Zahlungseingang geprüft.
Die erhobenen Gebühren ergeben sich aus der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung NRW und den Vorgaben örtlicher Satzungen. Die Festlegung der Höhe der Gebühren liegt nicht im Ermessen des Amtes für Bauberatung und Bauordnung.
Wird der zu zahlende Betrag nicht rechtzeitig geleistet, so wird mit Ablauf des Fälligkeitsdatums für die rückständigen Beträge ein Säumniszuschlag nach den gesetzlichen Bestimmungen durch die Stadtkasse erhoben. Zusätzlich sind die entstehenden Mahngebühren und die Kosten für die Zwangsvollstreckung zu tragen.
Wichtig
Das Geschäftszimmer leistet keine Bauberatung!
Aktenarchiv
Nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, haben die Bauherrin oder der Bauherr sowie die Nachfolgeigentümer die Bauvorlagen, Nachweise und Bescheinigungen aufzubewahren.
Sollten dennoch einmal Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, bietet das Amt für Bauberatung und Bauordnung den Service der Akteneinsicht an, soweit im Archiv hierzu welche vorhanden sind.
Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie im Rathaus Einsicht in eine hier bereitgestellte Akte nehmen. Es können gegen Gebühren auch Kopien angefertigt werden.
Wer darf eine Akte einsehen?
Vorhandene Abschriften von Bauakten dürfen nur von Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben, so wie es in einem Urteil des OVG Münster beschrieben ist.
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind, müssen Sie uns Ihren gültigen Personalausweis und einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen, damit wir Ihnen die Einsicht in die jeweilige Akte ermöglichen können.
Wenn die berechtigte Person verhindert sein sollte oder sich eines Fachmannes/ einer Fachfrau für die Einsichtnahme bedienen möchte, muss diese durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen sein.
Falls Sie als direkter oder entfernter Nachbar Einsicht in eine Akte nehmen möchten, Eigentümerin oder Eigentümer des Nachbargrundstückes sind, müssen Sie sich entsprechend ausweisen. Dazu muss der gültige Personalausweis und ein aktueller Grundbuchauszug vorgelegt werden.
Für alle anderen Konstellationen ist eine schriftliche Vollmacht von einer Person mit berechtigtem Interesse auszustellen und im Original unterschrieben vorzulegen.
Wie verläuft eine Akteneinsicht?
Im Rahmen der Akteneinsicht wird „nur“ die beantragte Akte bereitgestellt. Es findet keine Bauberatung statt. Es kann keine inhaltliche Diskussion und Beratung stattfinden, deshalb bringen Sie sich ggf. fachliche Unterstützung mit, z.B. einen Architekten, eine Architektin oder einen Statiker, eine Statikerin.
Gebühren
Die Bereitstellung der Akten kostet einmalig 52 € je Termin und Akte.
Es können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftszimmers Kopien aus den Unterlagen angefertigt werden.
Kopien von DIN A4 bis zu DIN A0 sind möglich, die Gebühren liegen zwischen 1,00 und 6,10 €, pro Kopie:
A4
1,00 €
A3
1,50 €
A2
2,50 €
A1
3,50 €
A0
6,10 €
A4 (Farbe)
4,00 €
A3 (Farbe)
5,00 €
Die Akten dürfen das Geschäftszimmer nicht verlassen!
Für die entstandenen Gebühren der Bereitstellung und der erstellten Kopien erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit den Kontodaten zwecks Überweisung.
Wie beantrage ich eine Akteneinsicht?
Während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftszimmers können persönlich,telefonisch oder digital eine Einsichtnahme in vorhanden Abschriften bestellt werden.
Die Beantragung der Akteneinsicht kann über das Serviceportal der Stadt Neuss vorgenommen werden.
Um die passende Akte für Sie bereitstellen zu können, nennen Sie uns hierzu die Straße und Hausnummer. Eventuell können Sie uns sogar ein bekanntes Aktenzeichen nennen.
Sollten Sie besondere Teile einer Akte brauchen, wie z.B. statische Berechnungen, dann teilen Sie uns das bitte mit, damit wir gezielt nach diesen Unterlagen suchen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftszimmers werden Ihnen mitteilen, zu welchem Zeitpunkt sie nachfragen können, ob entsprechende Akten vorhanden sind, und ob ggf. ein Termin zu Einsichtnahme vereinbart werden kann.
Terminvereinbarung:
Die Akteneinsicht wird nur zu festen Zeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
Termine können zu den folgenden Zeiten vereinbart werden
Montag bis Donnerstag:
8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:
8.00 bis 12.30 Uhr
Termine für die Akteneinsichten finden statt:
Dienstag und Donnerstag:
8.30 bis 16.00 Uhr
Recht und Ordnung
Dort wo Menschen nah beieinander leben, ist es notwendig, Regeln zu schaffen, damit das Zusammenleben funktionieren kann.
Soweit Konflikte im Zusammenhang mit baulichen Anlagen bestehen, können sowohl Bestimmungen des Privatrechts als auch Bestimmungen des öffentlichen Baurechts betroffen sein.
Das Sachgebiet – Ordnungsbehördliche Maßnahmen – befasst sich mit den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Baurechts und Baunebenrechts. Wenn Verletzungen der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorgetragen werden, so werden diese hier geprüft und ggfs. im Rahmen ordnungsbehördlicher Maßnahmen aufgegriffen.
Gefahrenabwehr
In Fällen in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist das Amt für Bauberatung und Bauordnung zwingend gesetzlich verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen einzugreifen.
Bußgeldverfahren
In der Bauordnung des Landes Nordrhein Westfalen ist ein entsprechender Ordnungswidrigkeitenkatalog enthalten. Dieser Katalog wird angewendet, um ein Fehlverhalten zu ahnden, sei es vorsätzlich oder fahrlässig gewesen.
Hinweis:
Die unten genannten Ansprechpartner stehen Ihnen telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich zur Verfügung, um die Möglichkeiten eines Verfahrensabschlusses zu besprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen einen erhaltenen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, erheben.
Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Hinweise:
Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Um Ihnen unnötige Wege und Kosten zu ersparen, die Ihnen durch eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf entstehen könnten, bitte ich Sie, bei Unstimmigkeiten bzw. bei aus Ihrer Sicht fehlerhaften Feststellungen sofort nach Bekanntgabe dieses Bescheides Kontakt mit den unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen aufzunehmen.
Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren ist weggefallen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den unten aufgeführten Ansprechpartner auf.
Einbruchschutz
Beziehen Sie in Ihre Hausplanung auch das Thema Einbruchschutz mit ein, es kostet Sie weniger als Sie denken. Eine Nachrüstung ist wesentlich aufwändiger und teurer. Die Kreispolizeibehörde Neuss berät Sie kostenlos und neutral rund um das Thema Einbruchschutz.
Telefonische Terminvereinbarung unter 02131 3000 oder per E-Mail an kriminalpraevention.neuss@polizei.nrw.de
Weitere Infos
Hier finden Sie uns
Amt für Bauberatung und Bauordnung (63)
Michaelstraße 50 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
E-Mail: bauordnung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-6301
Fax: 02131 90-2464
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr