Neusser Gartenwettbewerb
Der Klimawandel hat Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Die Temperaturen steigen und es kommt häufiger zu starken Regenfällen. Betonierte und zugepflasterte Flächen heizen sich auf und machen die Hitze in den Sommermonaten unerträglich. Zudem verhindern sie, dass das Wasser versickern kann.
Deshalb ist es wichtig, auch unsere Gärten an die veränderten Klimabedingungen anzupassen. Pflanzen und Bäume kühlen die Umgebung und spenden bei Hitze Schatten. Begrünte Flächen nehmen Wasser auf und verhindern Überflutungen. Artenvielfalt stärkt das Ökosystem im Garten und macht es widerstandsfähig gegenüber Dürrephasen und anhaltenden Regenfällen.
Die Stadt Neuss möchte anregen, Garten mit Blick auf Klima und Umwelt umzugestalten und richtet einen Wettbewerb für den klimafreundlichsten Garten aus! Zu gewinnen gibt es jeweils ein Preisgeld für die Plätze 1.–3. in den Kategorien „Gärten allgemein“ und „Balkone und Dachterrassen“.
Der Gartenwettbewerb 2024 ist beendet, aber es gibt gute Nachrichten: der Gartenwettbewerb wird im Jahr 2025 erneut stattfinden.
Ein Jahr vor der Landesgartenschau 2026 in Neuss wird es 2025 erneut einen Gartenwettbewerb geben. Dieser wird sich auf die klima- und umweltfreundliche Neugestaltung oder Umgestaltung von Schottergärten fokussieren. Damit sollen auch jenseits des zentralen Parkgeländes Ideen entwickelt werden, wie das Stadtbild durch die Kreativität der Neusser*innen in ihren Gärten und Vorgärten ansprechend gestaltet werden kann.
Alles, was Sie über den Gartenwettbewerb wissen müssen
Wer kann an dem Wettbewerb teilnehmen
Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Neuss, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Garten bzw. Balkon besitzen oder nutzen, welcher sich im Neusser Stadtgebiet befindet. Dies schließt Eigentümer*innen, Pächter*innen und Mieter*innen ein.
Welche Typen von Gärten werden berücksichtigt?
Es werden Preise für die folgenden Kategorien vergeben:
Im Rahmen des Wettbewerbs umfasst diese Kategorie private Gärten (z.B. Vorgärten oder an das Haus bzw. die Wohnung unmittelbar angrenzende Gärten), Gemeinschaftsgärten (beispielsweise Gärten in einem Innenhof, die sich verschiedene Mieter*innen oder Eigentümer*innen teilen), Kleingärten bzw. Schrebergärten, Gärten in Gewerbegebieten, Gärten von Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen.
2. Balkone und Dachterrassen
Falls Sie ein Haus bzw. eine Wohnung mit entweder einem Balkon oder einer Dachterrasse besitzen oder mieten, können Sie sich auf diese Kategorie bewerben.
Bitte beachten Sie: Sie können sich nur auf eine der beiden Kategorien bewerben und für jeden Garten bzw. Balkon oder Dachterrasse kann sich nur eine Person bewerben.
Welche Typen von Gärten werden berücksichtigt?
Die Gestaltung des Gartens bzw. Balkons mit Fokus auf Klimafreundlichkeit, Ökologie und Artenreichtum. Dafür können Sie unterschiedliche Ideen umgesetzt haben, wie beispielsweise Pflanzen von Hecken, Sträuchern und Bäumen, Anlegen versickerungsoffener Flächen, Errichtung von Wasserspeichern, Schaffung naturnaher Wiesen und Aufbau von Insektenhotels.
Was muss meine Bewerbung enthalten und wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung muss eine Kurzbeschreibung zu der klimafreundlichen Gestaltung sowie mindestens drei Bilder des Gartens bzw. Balkons enthalten. Beschreiben Sie, welche klimafreundlichen Maßnahmen Sie im Garten bzw. Balkon umgesetzt haben und wieso Ihr Garten bzw. Balkon der klimafreundlichste Garten bzw. Balkon der Stadt Neuss ist. Dabei können sie gerne detaillierte Informationen zu den ausgewählten Pflanzen, dem Wasserrückhaltungsvermögen und zum Anteil der versiegelten Fläche des Gartens nennen.
Bis wann kann man sich bewerben?
Einsendeschluss ist der 31.08.2024.
Was kann ich gewinnen?
Die Bewerber*innen für beide Kategorien erhalten jeweils ein Preisgeld:
1. Platz: 800,– €
2. Platz: 400,– €
3. Platz: 200,– €
Folglich gibt es jeweils drei Preise für die Kategorie „Gärten allgemein“ und „Balkone und Dachterrassen“.
Wie läuft die Bewertung der Gärten ab?
Eine Jury bestehend aus dem Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, dem Beigeordneten des Dezernats Umwelt, Klima und Sport sowie einem Experten bewerten die eingereichten Gärten bzw. Balkone und wählen die besten aus. Die bewertungsrelevante Themen sind in folgender Tabelle dargestellt:
1. Klimafreundlichkeit | Beispiele |
Vergrößerung der versickerungsfähigen Oberfläche | Entsiegelung, Nutzung wasserdurchlässiger Materialien wie Rindenmulch, Rasengittersteine, Ökopflastersteine |
Verbesserung des Lokalklimas | Schattenspendende Bäume und Pflanzen |
Wasserrückhaltung und -nutzung | Begrünung, Regenwasserspeicher (z.B. Regentonne), Wasserelemente (z.B. Teich, Brunnen) |
2. Regionsbezug | Beispiele |
Verwendung standortgerechter Pflanzen und Bäume | Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und des Bodentyps, Heimische Arten |
3. Ökologische Vielfalt | Beispiele |
Lebensräume für Tierwelt durch strukturreiche Gestaltung | Wiesen, Verwilderte Bereiche, Totholz, Steinhaufen, Wasserstellen |
Insekten- und vogelfreundliche Bepflanzung | Blühende Pflanzen, Nistkästen und Insektenhotels |
4. Vermeidung von Beton | Beispiele |
Verwendung alternativer Baustoffe | Naturstein, Holz |