Geschäftszimmer

„Wer nicht neugierig ist, erfährt nichts.“ J.-W. Goethe

Das Geschäftszimmer ist Ihr erster Kontakt mit dem Amt für Bauberatung und Bauordnung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier haben vielzählige Aufgaben.

Welche das sind, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Wofür ist das Geschäftszimmer zuständig?

Annahme von Anträgen

Im Geschäftszimmer werden Anträge angenommen, die persönlich abgegeben werden oder die per Post zugesandt wurden. Von hier aus werden die Unterlagen an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwecks Prüfung und Bearbeitung weitergegeben.

Formularservice

Um die notwendigen Anträge stellen zu können, nutzen Sie den Formularservice

Akteneinsichten

Für eine Einsichten in Unterlagen des Amt für Bauberatung und Bauordnung ist vorher zwingend eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter Akteneinsicht

Das Geschäftszimmer leistet keine Bauberatung!

 

Baulastenauskünfte

Das Geschäftszimmer führt das Baulastenregister und kann hierzu Baulastenauskünfte in schriftlicher Form erteilen. 

Für eine Anfrage aus dem Baulastenregister nutzen Sie das Serviceportal der Stadt Neuss.

Ohne eine Registrierung im Serviceportal können Sie auch alternativ eine Mail bzw. Fax an folgende Adresse senden:

Antrag Baulastenauskunft

Faxnummer:                02131 / 90 24 64, Betreff: Baulastenauskunft

E-Mail:                             bauordnung@stadt.neuss.de, Betreff: Baulastenauskunft

Postanschrift:             Amt für Bauberatung und Bauordnung, Michaelstraße 50, 41460 Neuss

Die Gebühren für Baulastenauskünfte richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Die Gebührenauflistung finden Sie hier: Gebühren für eine Baulastauskunft

Erstellen und Verwalten von Gebührenbescheiden, Prüfung des Zahlungseinganges

Hier werden die Gebührenbescheide für erbrachte Leistungen erstellt und versendet. Nach dem Versenden der Gebührenbescheide werden diese hier verwaltet und der Zahlungseingang geprüft.

Die erhobenen Gebühren ergeben sich aus der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung NRW und den Vorgaben örtlicher Satzungen. Die Festlegung der Höhe der Gebühren liegt nicht im Ermessen des Amtes für Bauberatung und Bauordnung.

Wird der zu zahlende Betrag nicht rechtzeitig geleistet, so wird mit Ablauf des Fälligkeitsdatums für die rückständigen Beträge ein Säumniszuschlag nach den gesetzlichen Bestimmungen durch die Stadtkasse erhoben. Zusätzlich sind die entstehenden Mahngebühren und die Kosten für die Zwangsvollstreckung zu tragen.

Ansprechpartner

Name Telefon
Frau Bröxkes 02131 90 6327
Frau Kirmis 02131 90 6328

Frau Schramm

(Akteneinsicht)

02131 90 6330

Frau Wellerdick

(Baulastenauskunft)

02131 90 6329