Damwildbestand Selikumer Park
Regelmäßige Anpassung des Tierbestandes ist notwendig. Verwaltung setzt Entnahme mit Schusswaffe zunächst aus und prüft alternative Verfahrensweisen.
Die Stadt Neuss unterhält im Selikumer Park in Neuss-Reuschenberg neben dem Arboretum auch einen Damwildbestand, der dort seit etwa 60 Jahren besteht. Das naturnah gestaltete Gelände ermöglicht den Besucherinnen und Besuchern Tierbeobachtungen in einer waldartigen Umgebung mit altem Baumbestand.
Der Tierbestand gilt als Gatterwild und unterliegt in der Haltung nicht dem Jagdrecht, sondern einer Haltung wie in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung. Auf Basis der Leitlinien des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirschaft (BMVEL, 1995) bestehen in Deutschland Mindestanforderungen an die Gehegegröße, deren Einhaltung gegenwärtig im Tiergehege in Selikum nicht gegeben ist: für Damwild sind beispielsweise 1.000 m²/Tier für Rotwild sogar 3.000 m²/Tier bereit zu stellen.
Um eine an die Gehegegröße angepasste Population zu erreichen, ist eine regelmäßige Anpassung des Tierbestandes notwendig. In freier Natur wird dies in der Regel durch natürliche Feinde oder durch Bejagung geregelt. Die natürlichen Feinde werden durch das Gatter weitestgehend ausgeschlossen. Der Bestand im Gatter muss daher durch eine regelmäßige Entnahme des jährlichen Zuwachses geregelt werden, um zu vermeiden, dass die Tiere in Konkurrenzkämpfe mit einhergehenden schweren Verletzungen einzelner Tiere treten.
Die Verwaltung wird bei der Haltung und den daraus resultierenden Maßnahmen eng durch beratende Veterinäre unterstützt. Eine Abstimmung mit dem Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss ist immer Voraussetzung für Handlungen am Bestand. Vor jeder Entnahme eines Tieres wird beispielsweise eine Lebendbeschau vorgenommen. Im Laufe vieler Jahrzehnte sind dabei Erfahrungen mit verschiedenen Maßnahmen gesammelt worden, wie die regelmäßige Entnahme von Tieren aus dem Bestand erfolgen kann.
Im Fazit ist dabei die Entnahme von Tieren durch den Einsatz einer Schusswaffe das stressfreiste Verfahren und bei Gatterhaltung das rechtlich vorgeschriebene. Durch den gezielten Abschuss ist ein schnelles Reduzieren und zielgerichtetes Erlegen gewährleistet, kann zudem eine Verwertung des Wildbrets für den menschlichen Verzehr erfolgen. Im Zusammenhang mit der Gatterhaltung ist dies auch die üblicherweise praktizierte Methode, also gängige Praxis.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um den Umgang mit den Tieren im Selikumer Gehege setzt die Verwaltung die Entnahme mit der Schusswaffe zunächst aus und prüft alternative Verfahrensweisen zur Bestandsregulierung mit dem Ziel, die Überpopulation dauerhaft und nachhaltig zu verhindern.