Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ersetzt die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.

Ansprechpartner

Nähere Auskünfte zu den Grundsicherungsleistungen erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson im Sozialamt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Arbeitslosenselbsthilfe. Hier fehlen jedoch Bezüge zu den speziell für Neuss geltenden Bestimmungen wie Zuständigkeiten. Bei detaillierten Fragen setzen Sie sich daher mit dem Sozialamt in Verbindung.

Tabelle Renteneintritt

GeburtsjahrgangRenteneintritt mit VollendungAnhebung um Monate
194665 Jahre 
194765 Jahre + 1 Monat1
194865 Jahre + 2 Monate2
194965 Jahre + 3 Monate3
195065 Jahre + 4 Monate4
195165 Jahre + 5 Monate5
195265 Jahre + 6 Monate6
195365 Jahre + 7 Monate7
195465 Jahre + 8 Monate8
195565 Jahre + 9 Monate9
195665 Jahre + 10 Monate10
195765 Jahre + 11 Monate11
195866 Jahre12
195966 Jahre + 2 Monate14
196066 Jahre + 4 Monate16
196166 Jahre + 6 Monate18
196266 Jahre + 8 Monate20
196366 Jahre +10 Monate22
ab 196467 Jahre24

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