Förderung des Leistungssports
Neusser Bundesligamannschaften werden bezuschusst
Die Stadt Neuss wird auch in diesem Jahr die Erst- und Zweitliga-Mannschaften der Neusser Sportvereine mit insgesamt 100.000 Euro bezuschussen. „Im Jahr 2020 haben wir den Förderbetrag erstmalig für die Neusser Mannschaften zur Verfügung gestellt und auch im Haushaltsplan 2021 stehen die Mittel wieder in voller Höhe zur Verfügung. Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr wieder einen Beitrag zur Unterstützung unserer sportlichen Aushängeschilder leisten können“, so Bürgermeister Reiner Breuer. Die Verwaltung legt dazu dem Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 15. Juni 2021, eine entsprechende Beschlussempfehlung über die Gewährung der Zuwendungen und die jeweilige Höhe vor.
Alle Neusser Sportvereine mit Erst- und Zweitliga-Mannschaften in der Hauptklasse haben fristgerecht Anträge auf eine Zuwendung gestellt. Die Verwaltung empfiehlt, dem KSK Konkordia Neuss (1. Bundesliga West Ringen Herren) 25.000 Euro, dem TC Blau-Weiss Neuss (1. Bundesliga Tennis Herren) 20.000 Euro, dem HTC Schwarz-Weiss Neuss (2. Bundesliga Nord Feldhockey Herren und 1. Bundesliga West Hallenhockey Herren) 25.000 Euro, der TG Neuss (2. Bundeliga Nord Basketball Damen) 20.000 Euro, dem Neusser Schwimmverein (2. Bundesliga Schwimmen Herren und Damen) 5.000 Euro sowie dem Golfclub Hummelbachaue (2. Bundesliga Damen Golf) 5.000 Euro Zuwendungen zu gewähren.
Die Kosten der einzelnen Neusser Vereine für eine Spielzeit variieren zwischen 14.000 und 120.000 Euro. Die Fördersumme errechnet sich auf der Grundlage der Ligazugehörigkeit (1. oder 2. Liga) und den Angaben der Vereine zu den Ausgaben und Einnahmen der letzten beiden Spielzeiten sowie den Budgetplanungen für die anstehende Saison. Die Förderung möglich macht eine neue Sportförderrichtlinie, nach der Mannschaften der höchsten und der zweithöchsten Wettkampfliga auf Antrag Zuwendungen gewährt werden können. Die Regelung findet jedoch nur bei Mannschaften der Männer- und Frauen-Hauptklasse sowie bei Vorhandensein von mindestens vier Wettkampf-Ligen in der betreffenden Sportart Anwendung.
Stand: 09.06.2021