Neuer Flächennutzungsplan nun rechtswirksam
Ein langer Planungsprozess mit intensiver Bürgerbeteiligung
Ende Januar hat der Haupt- und Sicherheitsausschuss den neuen Flächennutzungsplan beschlossen. Seit dem 31.07.2021, dem Tag der Bekanntmachung der Genehmigung des Plans durch die Bezirksregierung Düsseldorf, ist der neue Flächennutzungsplan nun rechtswirksam.
Im Unterschied zu Bebauungsplänen, die üblicherweise für Teilbereiche einer Stadt erstellt werden, gelten Flächennutzungspläne für das Gesamtgebiet einer Stadt, das sind in Neuss fast 100 Quadratkilometer.
Im Flächennutzungsplan werden alle Arten von Bauflächen, wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen,
Flächen für den Allgemeinbedarf, Gewerbegebiete und Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel oder die Ski-Halle dargestellt. Nicht bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Flächen gliedern sich in Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen, Wasserflächen und so weiter.
Im Flächennutzungsplan sind darüber hinaus auch festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen gekennzeichnet, da sie für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neuss von Belang sind.
So verwundert es nicht, dass am neuen Flächennutzungsplan zwischen 2014 und 2021, also gut 7 Jahre intensiv gearbeitet wurde und parallel dazu eine ebenso intensive öffentliche Diskussion über die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neuss geführt wurde. Zum Beschluss lagen über 1.700 Seiten vor, die Auskunft darüber geben, welche Ziele mit dem neuen Flächennutzungsplan verfolgt werden und welche städtebauliche Entwicklung in Neuss angestrebt wird.
In den Arbeitsprozess zum neuen Flächennutzungsplan sind auch die Stellungnahmen von gut 50 Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen. In drei Beteiligungsschritten gaben über 100 Neusserinnen und Neusser, Vereine, Initiativen und Unternehmen eine Stellungnahme ab. Rund 1.000 Unterschriften sammelte beispielsweise eine Initiative für den Schutz von Ackerflächen südlich Norf-Derikum und gegen die dort geplante Gewerbegebietsplanung. Der Rat der Stadt folgte den Argumenten der Initiative und nahm die Planung aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans heraus.
Der vorangehende Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahre 1983 und war fast 40 Jahre wirksam. Der neue Flächennutzungsplan besitzt einen Planungshorizont bis zum Jahr 2030. Notwendig wurde die Änderung, weil der alte Flächennutzungsplan, trotzt der zwischenzeitlich über 100 Änderungen, nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Stadtentwicklung entsprach. Themen wie Klimafolgenbewältigung durch Erwärmung und Starkregen beispielsweise, wurden im alten Flächennutzungsplan überhaupt nicht behandelt.
Die Planzeichnung, die textliche Begründung nebst Umweltbericht zum Plan sowie weitere Informationen sind unter www.stadtentwicklung.neuss.de zu finden.
(Stand: 10.08.2021/Bo)