Notunterkunft Sekundarschule Gnadental
Die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner*innen
Die Anzahl der Menschen, die in Deutschland und somit auch in Neuss Zuflucht suchen, ist in den vergangenen Monaten noch einmal deutlich angestiegen. Bund und Länder gehen aktuell von mindestens 1,2 Millionen Geflüchteten im Jahr 2022 aus. Darüber hinaus lässt die zunehmende Zerstörung der ukrainischen Infrastruktur und die instabile politische Lage in Afghanistan und dem Iran einen weiteren Zustrom erwarten.
In Neuss wurden seit Jahresbeginn 1.800 Geflüchtete neu registriert. Während ein Großteil in Privatunterkünften untergebracht werden konnte, stellt die zunehmende Zuweisung über das Zuweisungsverfahren des Landes NRW die Stadt Neuss vor kapazitive Herausforderungen. Aktuell betreut das Integrationsamt bereits etwa 800 Personen in städtischen - sowie 450 Personen in privaten Unterkünften. Da nur noch wenige Bettenplätze zur Verfügung stehen, muss kurzfristig eine Notunterkunft in der Turnhalle der Sekundarschule Gnadentaler Allee aktiviert werden.
Um was für eine Unterkunft handelt es sich?
Bei der eingerichteten Unterkunft in der Turnhalle der Sekundarschule Gnadentaler Allee handelt es sich um eine Notunterkunft. Diese dient lediglich der Erstunterbringung der geflüchteten Personen bis eine Weitervermittlung an städtische oder private Unterkünfte möglich ist. Ziel ist es somit, unmittelbar Obdachlosigkeit zu verhindern und nicht Geflüchtete dauerhaft dort unterzubringen.
Die Notunterkunft bietet Platz für maximal 110 Personen. In einer ersten Stufe stehen dabei 70 Betten zur Verfügung, in einer zweiten Stufe können weitere 40 Bettenplätze aktiviert werden.
Wie lange soll die Unterkunft bestehen?
Aktuell ist eine Nutzung der Notunterkunft bis zum 31.03.2023 geplant. Aufgrund der unvorhersehbaren weltpolitischen Lage kann die Notwendigkeit der Kapazitäten über den 31.03.2023 hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Wie wurde der Standort ausgewählt?
Die Standortwahl basiert auf einer sorgfältigen Alternativprüfung durch die Stadt Neuss. Dabei wurde festgestellt, dass die Unterkunft an diesem Standort mit den geringstmöglichen Auswirkungen auf den Schul- und Sportbetrieb eingerichtet und betrieben werden kann.
Ab wann beginnt die Nutzung der Unterkunft?
Die Erstbelegung der Notunterkunft erfolgt seit dem 05.12.2022.
Wer wird in der Notunterkunft untergebracht?
Da die Zuweisung der Geflüchteten an die Kommunen durch die Landesstellen erfolgt, erhalten die zuständigen Stellen der Stadt Neuss erst kurz vor der Unterbringung nähere Informationen über die Personen. Die Stadt Neuss hat dabei keinerlei Einfluss. Die Verteilung richtet sich ausschließlich nach der aktuell bestehenden Aufnahmeverpflichtung der Kommune.
Wie wird die Versorgung und Sicherheit der Geflüchteten sichergestellt?
Die untergebrachten Personen werden im Zweischichtsystem durch zwei Mitarbeiter*innen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und des Malteser Hilfsdienstes e.V. von 6:30 – 22:00 Uhr betreut. Darüber hinaus ist zu jeder Tages- und Nachtzeit Personal eines Sicherheitsdienstes vor Ort.
Von wem wird die Unterkunft betrieben und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Betrieben wird die Notunterkunft durch die beiden Hilfsorganisationen Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und den Malteser Hilfsdienst e.V. Bei Fragen zur Einrichtung selbst können Sie die Betreiber unter Fluechtlingshilfe.Neuss@johanniter.de oder telefonisch zu den oben genannten Dienstzeiten unter 02131 7148222 erreichen.
Ich möchte mich ehrenamtlich engagieren – an wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie sich aktiv in der Geflüchtetenhilfe engagieren möchten, können Sie sich mit Hilfsangeboten an Fluechtlingshilfe.Neuss@johanniter.de oder 02131 7148222 wenden. Bitte beachten Sie, dass sich die Organisationen bei Bedarf wieder bei Ihnen melden.
Werden Sachspenden benötigt?
Leider ist es aus personellen und logistischen Gründen nicht möglich, Sachspenden jeglicher Art anzunehmen. Sie können sich mit Ihren Angeboten dennoch gerne unter Fluechtlingshilfe.Neuss@johanniter.de bei den Hilfsorganisationen melden. Die Organisationen werden Ihre Angebote dann bei Bedarf in Anspruch nehmen und sich bei Ihnen melden.
Ich habe eine Frage oder ein Anliegen zur Sicherheit – an wenn kann ich mich wenden?
In Notfällen wählen Sie den Notruf 110. Bei anderen Anliegen steht Ihnen der Bezirksbeamte der Kreispolizei Rhein-Kreis-Neuss für die Bezirke Erfttal und Gnadental, Stefan Twelker zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter 02131 30021291 oder via E-Mail Stefan.Twelker@polizei.nrw.de.
Ich habe ein anderes Anliegen – wie erreiche ich die Stadt Neuss?
Bei weiteren Anliegen und Fragen erreichen Sie die Stadt Neuss unter Buergeranliegen@stadt.neuss.de oder telefonisch unter der 02131 9001. Dort werden Ihre Anliegen aufgenommen und an die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung weitergeleitet.
Die FAQs zum Download finden Sie hier.