Foto: Stadt Neuss

Baumarbeiten auf dem Südfriedhof beendet

Amprion hat im Februar 2024 notwendige Baumfäll- und Freischnittarbeiten durchgeführt.

Die Arbeiten auf dem Südfriedhof in Neuss-Reuschenberg wurden wie geplant im Februar abgeschlossen. Da sich das Erscheinungsbild des Friedhofs in den betroffenen Bereichen wegen der notwendigen Baumfäll- und Freischnittarbeiten deutlich verändert hat, wird eine Fachplanung für die Neugestaltung erstellt. Ziel ist es, in der Pflanzperiode im Winter 2024/2025 standortgerechte Sträucher und ggf. Bäume nachzupflanzen.

Die Baumarbeiten wurden durch die Firma Amprion GmbH beauftragt und waren notwendig, damit die neue Höchstspannungsfreileitung zwischen Osterath und Weißenthurm in Betrieb genommen werden kann, die auch über Neusser Stadtgebiet führt. Um die Stromtrasse ausbauen und sicher betreiben zu können, müssen vertikale und horizontale Sicherheitsabstände zu den Leitungen eingehalten werden, weswegen auf dem Friedhofsgelände ein Schutzstreifen festgelegt wurde. Die Bäume, die sich in diesem Bereich befanden, mussten teils gekürzt und teils vollständig entnommen werden.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Maßnahme mit Stand vom 15. Februar. Über die geplante Neugestaltung der betroffenen Bereiche informieren wir rechtzeitig.

Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

Was ist auf dem Neusser Südfriedhof geplant und warum wird eine neue Stromtrasse gebaut?

Der Gesetzgeber hat im "Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen" (Energieleitungsausbaugesetz [EnLAG]) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Netzausbaus und den vordringlichen Bedarf für 24 Netzabschnitte in einem Bedarfsplan festgestellt. Im Bedarfsplan ist unter der Nr. 15 der vordringliche Bedarf für die Strecke Osterath - Weißenthurm festgestellt, zu der der hier beantragte Abschnitt Osterath – Gohrpunkt – Rommerskirchen gehört, der auch über Neusser Stadtgebiet führt.

Im Laufe des Jahres sollen die unteren Traversen (110kV) der Leitung zwischen Osterath und Gohrpunkt beseilt werden, wofür nun vorbereitende Maßnahmen wie der Freischnitt im Trassenbereich erforderlich werden. Damit Höchstspannungsleitungen sicher betrieben werden können, dürfen Bäume und Sträucher nicht zu nahe an die Leitungen heranwachsen. Der festgelegte Schutzstreifen auf dem Südfriedhof ist etwa 360 Meter lang und 70 Meter breit, darin befinden sich zu Maßnahmenbeginn 536 Bäume. Davon sollte zunächst der größte Teil entnommen bzw. ab einer Höhe von 2,50 Meter gekürzt werden. Nach intensiven Verhandlungen mit Amprion konnte die Stadt Neuss schließlich erreichen, dass 125 Bäume sofort entnommen und 22 gekürzt werden.

Der geplante Netzausbau stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung dar, so z.B. durch die Senkung des CO2-Ausstoßes mit dem Ausbau der Windstromerzeugung an den norddeutschen Küsten.

Wie lange dauern die Arbeiten?

Die Freischnittarbeiten starten Anfang Februar und werden voraussichtlich bis Ende Februar 2024 abgeschlossen sein. Nachfolgend werden im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen wie beispielsweise der Seilzug der Leiterseile erforderlich.

Wie wurde die Öffentlichkeit bei der Planung berücksichtigt?

Für die Trassenabschnitte zwischen den Umspannanlagen Osterath bei Düsseldorf und Rommerskirchen wurde von 2012 bis 2018 ein Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Die in diesem Verfahren verfolgte Variante sah - entgegen den Forderungen der Stadt Neuss und der Bürgerinitiative "Pro-Erdkabel-Neuss" - keine Erdverkabelung auf Neusser Stadtgebiet vor. Stattdessen wurde im Bereich des Stadtteils Reuschenberg ein Rückbau der vorhandenen Freileitung über den Wohngrundstücken und eine Verschwenkung der neuen Trasse nach Westen geplant, so dass keine Wohngrundstücke mehr überspannt werden.

2014 fanden die Erörterungstermine statt, bei denen alle von der Planung betroffenen Personen sowie Träger öffentlicher Belange teilnehmen konnten, die im Zeitraum der Offenlage der Antragsunterlagen fristgerecht einen Einwand oder eine Stellungnahme eingereicht haben. Ende Juni 2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-Kilovolt-Leitung zwischen Osterath und Rommerskirchen bekannt gegeben. Die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses wurden vom 2. bis 16. Juli 2018 in den von der Planung betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. Seit August 2018 ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig.

Wurde das „Schutzgut Friedhof“ im Planfeststellungsverfahren ausreichend gewürdigt?

Für das planfestgestellte Leitungsbauvorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt und zusammen mit einer Variantendiskussion in das damalige Planfeststellungsverfahren eingebracht. Hierbei wurden sowohl negative Auswirkungen (z.B. auf die Friedhofsanlage in Reuschenberg) als auch positive Auswirkungen (Entlastung der Wohnbebauung in Reuschenberg) betrachtet. Im Zuge des Planfeststellungsverfahren ist eine Abwägung zu Gunsten der Anwohner*innen in Reuschenberg mit einer Leitungsverschwenkung über den Friedhof Reuschenberg erfolgt.

Wurden im Planfeststellungsverfahren Schutzstreifen sowie vertikale Sicherheitsabstände für die Leitungsseile festgelegt?

Die Schutzstreifen wurden in den Antragsunterlagen ausgewiesen.

Wie wurden die untere Naturschutzbehörde bzw. der Naturschutzbeirat des Rhein-Kreises Neuss in das Verfahren einbezogen?

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren fand eine Beteiligung der Stadt Neuss und des Rhein-Kreis-Neuss (TöB-Beteiligung ab 14.05.2012) sowie der Öffentlichkeit statt. Der Rhein-Kreis-Neuss hat in dem entsprechenden Verfahren Stellung zum geplanten Vorhaben genommen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2018 wurden die Befreiungen von den relevanten naturschutzrechtlichen Verboten erteilt.

Wurde auch eine Artenschutzprüfung durchgeführt?

Für das planfestgestellte Leitungsbauvorhaben wurde eine Artenschutzprüfung erstellt, die in den Planfeststellungsunterlagen einsehbar ist. Aus Sicht des Rhein-Kreis-Neuss bestehen unter Vorgabe, dass die in der Artenschutzprüfung (ASP) genannten und aufgeführten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen umgesetzt werden, keine artenschutzrechtlichen Bedenken.

Warum wird kein Erdkabel verlegt?

Im Wechselstrombereich kommen bei einer Spannung von 220 bzw. 380 Kilovolt im Regelfall Freileitungen zum Einsatz. (Erd-)Kabelanlagen sind im Wechselstrombereich auf dieser Spannungsebene noch nicht vollständig erprobt. In gesetzlich vorgegebenen Pilotvorhaben sammelt Amprion erste Erfahrungen für Teilerdverkabelungen im Wechselstrombereich. Im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sind sechs und im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) fünf Vorhaben als Pilotvorhaben ausgewiesen. Auf diesen Strecken können die Übertragungsnetzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen Teilabschnitte erdverkabeln und somit Erkenntnisse über den Bau und Betrieb der Technologie sammeln. Das Energieleitungsausbaugesetz-Vorhaben Nr. 15 gehört nicht zu den Vorhaben, in denen eine Erdverkabelung erprobt werden kann.

Wurde zur Vermeidbarkeit von Rodungen bzw. Fällungen auf dem Südfriedhof auch die Erhöhung der betroffenen Masten geprüft?

Eine zusätzliche Erhöhung der Masten hätte zu weiteren visuellen Eingriffen ins Landschaftsbild geführt, die voraussichtlich zu keiner Akzeptanz im Umfeld der Maßnahme geführt hätten.

Weshalb wurde die Trasse nicht noch weiter nach Westen verlegt, damit der Friedhof nicht betroffen ist?

Die neu zu errichtende Leitung sollte in dichter Bündelung zur bereits bestehenden und parallel verlaufenden Trasse errichtet werden, um die Flächeninanspruchnahme der Leitungsschutzstreifen zu minimieren. Dies wird durch die Überlappung der beiden Schutzstreifen erreicht. Eine weitere Verlegung nach Westen hätte den Siedlungsbereich Holzheim stärker belastet.

Hat die geplante Freileitung einen Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner*innen / Friedhofsbesucher*innen?

Wo Strom fließt, entstehen magnetische und elektrische Felder (EMF). Die Stärke der Felder hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab: Die Höhe von Spannung und Stromstärke, die Höhe der Leiterseile und Masten sowie die Anzahl der Stromkreise sind dafür maßgeblich. Magnetische und elektrische Felder treten jedoch nicht nur in der Nähe von Stromleitungen auf, sie gehören zu unserem Alltag. Bei allen elektrischen Geräten treten Felder auf, zum Beispiel bei Herden, Bohrmaschinen oder Halogenlampen. Zudem gibt es ein natürliches elektrisches und magnetisches Gleichfeld der Erde.

Wie sich diese Felder auf Menschen auswirken, untersuchen Wissenschaftler*innen schon seit Langem. Auch Amprion beobachtet sorgfältig die Ergebnisse von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der niederfrequenten 50-Hertz-Felder. Bislang konnte kein Zusammenhang zwischen elektrischen oder magnetischen Feldern im Bereich von Energieversorgungsanlagen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit nachgewiesen werden. Differenzierte Grenzwerte für diese Felder sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt: So beträgt der Grenzwert 500 Mikrotesla für magnetische Gleichfelder, 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder und 5 kV pro Meter für elektrische Wechselfelder der Netzfrequenz 50 Hertz.

Diese Grenzwerte stellen maximale Feldstärkewerte dar, die an den Immissionsorten der geplanten Freileitung eingehalten und teilweise deutlich unterschritten werden. Die Anforderungen der 26. BImSchV werden erfüllt, sodass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Warum werden Angehörige und Öffentlichkeit erst kurz vor Maßnahmenbeginn informiert?

Die Wünsche und Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden bei der Trassenplanung mit aufgenommen und Vorschläge abgewogen. Daraus entstand die Trassenführung, wie sie aktuell vorliegt. Im Projektverlauf ergab sich die Situation, dass ein Holzeinschlag auf dem Friedhof zur Wahrung der notwendigen Sicherheitsabstände der Bäume zur Leitung notwendig wird. Erste Abstimmungsgespräche dazu erfolgten im November 2023, als die Stadt Neuss von der Firma Amprion über diese Notwendigkeit informiert wurde. Friedhöfe sind Orte des Trauerns, Gedenkens und Erinnerns. Jede Person hat zu einem Friedhof und der gärtnerischen Gestaltung dort eigene individuelle Beziehungen.

Da solche Maßnahmen auf einem Friedhof besondere Nachfragen und Kommunikationsbedarfe mit sich bringen, war die Firma Amprion in den ersten Tagen der Maßnahme immer wieder für einige Stunden mit einem Info-Mobil rund um die Holzarbeiten vor Ort sein. Auch Mitarbeitende der Städtischen Friedhöfe Neuss waren zu Beginn der Arbeiten vor Ort und standen zu den Öffnungszeiten des Friedhofs für Fragen zur Verfügung.

Können während Gehölzentnahme und Freischnittarbeiten Bestattungen stattfinden?

Ja, Bestattungen können weiterhin stattfinden. Die Arbeiten werden für die Dauer der Bestattung ausgesetzt.

Ist der Friedhof während der Arbeiten frei zugänglich?

Zur Durchführung der Arbeiten und zum Schutz der Friedhofsbesucher*innen ist erforderlich, dass zeitweise einzelne Bereiche gesperrt werden. Grundsätzlich kommt es jedoch zu keiner vollständigen Sperrung des Friedhofs.

Müssen meine verstorbenen Angehörigen umgebettet werden?

Es sind keine Umbettungen erforderlich. Die Arbeiten werden ausschließlich an Bäumen und Gehölzen durchgeführt, sodass keine Gräber verlegt werden müssen.

Wer kommt für mögliche Schäden an Gräbern auf, die durch die Arbeiten entstehen?

Das bestellte Dienstleistungsunternehmen ist angehalten möglichst vorsichtig und umsichtig zu arbeiten, sodass keine Schäden entstehen.

Sollte es wider Erwarten doch zu Schadensfällen kommen, so gilt das bestellte Dienstleistungsunternehmen als Ansprechpartner für privatrechtliche Abstimmungen zur Entschädigung der entstandenen Schäden.

Was passiert mit den freigeschnittenen Flächen?

Für die Neugestaltung wird eine Fachplanung erstellt, damit bereits zur Pflanzperiode im Winter 2024/2025 die Neugestaltung beginnen kann. Auf den freigeschnittenen Flächen werden zukünftig flachere Gehölze angepflanzt, die den sicheren Betrieb der Freileitung nicht beeinträchtigen. Die genaue Ausgestaltung der Flächen obliegt unter bestimmten Richtlinien (wie beispielsweise einer Beschränkung der Wuchshöhe) der Stadt Neuss bzw. dem Friedhof. Neben dem Erfüllen der Sicherheitsanforderungen, soll die Neugestaltung attraktiv sein und dem Charakter des Ortes entsprechen.

Diese Neuplanung soll im Wesentlichen aus der Entschädigung finanziert werden, die die Firma Amprion der Stadt Neuss für den Eingriff in den Baumbestand zahlt. 
Der ökologische Ausgleich für den entstehenden Eingriff in den Baumbestand kann voraussichtlich nicht vollständig auf dem Friedhofsgelände selbst abgebildet werden. Dieser wird dann über das städtische Ökokonto und möglichst in räumlicher Nähe erfolgen.

An wen kann ich mich wenden?

Rückfragen zum Projekt:
Lucian Grümer (Projektreferent)
Mail: lucian.gruemer@amprion.net
Telefon :  +49 152 09918807

Rückfragen zur Friedhofsnutzung:
Team Städtische Friedhöfe
Mail: staedtische.friedhoefe@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90 7211

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Stand: 24. Januar 2024 | Updates: 09. Februar 2024, 15. Februar 2024 und 28. Februar 2024