Betreuungsbehörde berät zu Vorsorgemöglichkeiten

1. September ist „Tag der Patientenverfügung“

Rechtliche Vorsorge ist und bleibt von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung - der „Tag der Patientenverfügung“ macht daher jedes Jahr am 1. September auf dieses wichtige Thema aufmerksam.

Die Betreuungsbehörde der Stadt Neuss informiert Sie gerne über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Dinge regeln. Beispielsweise können Sie mit einer Vorsorgevollmacht selbst entscheiden, wer im Notfall rechtliche Angelegenheiten für Sie regeln darf. Eine Patientenverfügung hingegen legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie etwa im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls erhalten möchten oder ablehnen.
Weiterführende Informationen finden Sie online. Dort sind auch die Kontaktdaten des Teams der Betreuungsbehörde aufgeführt, das gerne Ihre Fragen beantwortet.

Behörden, Vereine und Wohlfahrtsverbände nutzen den Tag der Patientenverfügung, um möglichst viele Menschen auf ihre Rechte und Vorsorgemöglichkeiten aufmerksam zu machen. Der 1. September wurde dafür als Datum gewählt, da am 1. September 2009 das sogenannte Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten ist.