Haushalt 2025 verabschiedet

Bericht zur Ratssitzung vom 13. Dezember 2024

Der Rat hat den Haushalt für 2025 verabschiedet. Trotz eines geplanten Defizits von 39,5 Millionen Euro, das durch Rücklagen ausgeglichen wird, ermöglicht der Haushalt auch im Jahr 2025 Investitionen in unsere Stadt. Dank der guten wirtschaftlichen Dynamik in Neuss, basieren die geplanten Einnahmen maßgeblich auf der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer.

Das gute Angebot an Leistungen der Stadt Neuss macht sich selbstverständlich auch auf der Ausgabenseite des Haushaltes bemerkbar. Kostenfreie Kindertagesstätten und sonstige Transferleistungen bedeuten Ausgaben. Sport-, Freizeit- und Kulturinfrastruktur sind wichtige Gemeinschaftspfeiler. Trotz der Notwendigkeit zu sparen, bleiben diese Bereiche, ebenso wie weitere soziale Maßnahmen, eine Priorität.

Gebührenanpassungen beschlossen

Um der allgemeinen Kostensteigerung entgegenzuwirken, hat der Rat folgende Gebührenanpassungen vorgenommen:

  • Friedhofsgebühren: Anpassung um durchschnittlich 9,6 %, mit einer Ermäßigung für Bestattungen von Kindern unter fünf Jahren.
  • Abfallgebühren: Moderate Anpassung, um gestiegene Entsorgungskosten zu decken.

Anpassung der Grundsteuerhebesätze

  • Grundsteuer B: Anpassung von 495 v.H. auf 610 v.H. (Keine Differenzierung nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken)
  • Grundsteuer A: Anpassung von 240 v.H. auf 303 v.H.

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen der Grundsteuerbewertung als unzulässig bewertet. In Nordrhein-Westfalen wurde daraufhin das Bundesmodell übernommen und Immobilienbesitzer*innen aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Im Rahmen dieser Grundsteuerreform werden neue Grundsteuerwerte statt der bisherigen Einheitswerte errechnet.  Darauf aufbauend werden dann anhand von Steuermesszahlen (Messzahlen) aus den Grundsteuerwerten sogenannte Grundsteuermessbeträge (Messbeträge) gebildet. Diese Messbeträge werden dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert.

Grundsteuer.JPGDa die neugebildeten Messbeträge insgesamt geringer ausfallen, müssen die kommunalen Hebesätze angehoben werden, um eine gleichbleibende Grundsteuereinnahmen für die Kommunen sicherzustellen. Ein Beibehalten des bisherigen Hebesatzes für die Grundsteuer B (495 v.H.) in Neuss hätte einen Einnahmeverlust von etwa sechs Millionen Euro bedeutet. Umgekehrt gesprochen, nimmt die Stadt Neuss durch die Anpassung der Hebesätze nicht mehr Gelder ein als zuvor.

Während der Hebesatz für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) von 240 v.H. auf 303 v.H. angepasst wird, liegt der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B (für Grundstücke) ab dem 1. Januar 2025 bei 610 v.H. Die Nicht-Differenzierung der Grundsteuer B Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke ist ausdrücklich nur für das Jahr 2025 festgesetzt. Im Jahr 2025 soll die Rechtsprechung der Finanzgerichte, die Handhabung in der kommunalen Praxis und mögliche Nachsteuerung der Gesetzgebung des Landes NRW beobachtet werden, um eine Entscheidung für 2026 und die Folgejahre zu treffen.

Investitionen in Kinderspielplätze

Investiert wird weiterhin in die Kleinsten in unserer Stadt: Um das Spielangebot in Neuss auch langfristig attraktiv zu gestalten, investiert die Stadt Neuss im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms stetig in die städtischen Spielplätze. Wie in den vergangenen Jahren, hat der Rat der Stadt Neuss daher auch für das Jahr 2024/25 insgesamt 400.000 Euro für die Sanierung bestehender und den Bau neuer Spielplätze bereitgestellt.

Sanierungen in Uedesheim, Rosellen und Weißenberg
Eine Grunderneuerung für rund 130.000 Euro erhält der Kinderspielplatz an der Macherscheider Straße in Neuss-Uedesheim. Die in die Jahre gekommene Anlage aus dem Jahr 1980 ist eine beliebte Anlaufstelle fürKinder aus dem direkten Einzugsgebiet. Im Zuge der Erneuerung werden neue Geräte wie eine Wippe, Tischtennisplatten und ein Klettergerüst installiert.

Weitere 130.000 Euro fließen in die Sanierung des Spielplatzes Maasstraße/Gierer Straße in Rosellen. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits vereinzelt Holzspielgeräte aufgrund des irreparablen Zustandes abgebaut werden mussten, werden nun alle Spielgeräte, Wegbeläge und der Fallschutz erneuert.

Sanierungsbedarf besteht auch Am Kotthauser Weg in Neuss-Weißenberg. Durch das Einzugsgebiet mit vielen Mehrfamilienhäusern ohne Gärten ist der Spielplatz Anlaufstelle für viele Kinder. Im Zuge des Kinderspielplatzprogramms 2024/25 werden rund 85.000 Euro in die Erneuerung des Kleinkindbereiches, der Seilbahn, des Rutschenhügels sowie der Sandkasteneinfassungen investiert.

Neuer Kinderspielplatz entsteht am Blausteinweg
Daneben entsteht ein neuer Kinderspielplatz im Neubaugebiet Blausteinsweg in Holzheim. Die Finanzierung der Spielanlage erfolgt hälftig aus dem Kinderspielplatzprogramm 2023/24 und dem Programm für 2024/25 mit jeweils 80.000 Euro. In Abhängigkeit von dem Baufortschritt in dem Neubaugebiet wird der Spielplatz voraussichtlich frühestens ab Sommer/Herbst 2025 ausgebaut. In der Folge entfallen 25.000 Euro auf das Programm 2025/26, wodurch nur Mittel in Höhe von 55.000 Euro aus dem Kinderspielplatzprogramm 2024/25 eingesetzt werden müssen.

Haushalt stellt Weichen für die Zukunft

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2025 sowie den weitreichenden Entscheidungen zu Mobilität, Infrastruktur und Klimaschutz wurden wichtige Weichen für die Zukunft der Stadt Neuss gestellt. Die beschlossenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensqualität der Bürger*innen weiter zu verbessern und Neuss noch nachhaltiger, moderner und lebenswerter zu gestalten. Details zu den Beschlüssen können in den Sitzungsunterlagen nachgelesen werden.

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Stand: 17. Dezember 2024