Einrichtung Sprung
Betreutes Wohnen für junge Menschen
Leistungsangebot
Neben dem klassischen betreuten Wohnen in ambulanter oder stationärer Form, bietet Sprung den „Begleiteten Umgang“ sowie eine Sprechstunde an. Die Verselbstständigungshilfen finden Ihre Gesetzliche Grundlage in den Hilfen gemäß der §§ 19, 27, 30, 31, 34, 35 und 35a des Sozialgesetzbuches VIII. Erster Ansprechpartner ist der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes der Stadt Neuss.
Die Einrichtung Sprung hilft beispielsweise eigenen Wohnraum zu finden, unterstützt bei der schulischen und beruflichen Integration und vermittelt notwendige lebenspraktische Kompetenzen.
Die Betreuungen können nach Fachleistungen pro Woche, nach Tagessätzen oder nach Stundenkontingenten abgerechnet werden. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unsere Leistungs- und Qualitätsentwickungsbeschreibung zu und nennen Ihnen den gültigen Fachleistungsstunden-/Tagessatz.
Über uns
Die Einrichtung Sprung besteht aus einem Team von erfahrenen Fachkräften, das schon viele Jahre zusammenarbeitet. Es bestehen vielfältige Kontakte zu anderen Neusser Institutionen, so dass durch das bestehende Netzwerk schnelle und zielgerichtete Hilfen geleistet oder vermittelt werden können.
Als Einrichtung in kommunaler Trägerschaft kennen und berücksichtigen wir die engen wirtschaftlichen Vorgaben der auftraggebenden Jugendämter.
Durch Zusatzqualifikationen, Supervisionen und Fortbildungen sichern wir einen hohen Qualitätsstandard. Die Mitarbeit in diversen Arbeitskreisen und der regelmäßige Austausch mit der Fachaufsicht des Landesjugendamtes ist für uns selbstverständlich.