Kinder- und Jugendschutz
Kinderschutz
Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiter*innen des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen bzw. für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen.
Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.
Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht für die Kinder.
Schnelle Hilfe bei Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt
Wenn eine erhebliche Gefahr für das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen besteht, ist das Jugendamt verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ggf. das Kind oder den Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen.
Mit den sorgeberechtigten Eltern und anderen Beteiligten wird unverzüglich eine Klärung der Situation herbeigeführt. Allen Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung gehen wir mit größter Sorgfalt nach.
Kindeswohlgefährdung liegt vor bei:
- Körperlicher bzw. häuslicher Gewalt
- Sexuellem Missbrauch
- Aufsichtspflichtverletzung
- Aufforderung zu schwerster Kriminalität
Bitte wenden Sie sich bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung an unsere Bereitschaftsnummer 02131 90-5177. Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten unter 02131 1350.
Wo finde ich Hilfe?
Jugendamt der Stadt Neuss
Familien- und Jugendhilfe
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Rathaus Michaelstraße
Fax: 02131 90-2476
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Netzwerkkoordination Kinderschutz
Das Landeskinderschutzgesetz (LKiSchG) ist am 6. April 2022 verabschiedet worden und überwiegend am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz und der Förderung des Landes NRW soll der Kinderschutz in NRW weiter verbessert und die Zusammenarbeit aller Beteiligten gestärkt werden. Fachstandards und Maßstäbe in der Qualitätsentwicklung sollen festgelegt und Instrumente der interdisziplinären Zusammenarbeit benannt werden. Ebenso sollen Standards für den Schutz von Kindern in Einrichtungen, unabhängig von deren Trägerschaft, unter Beteiligung der für den Kinderschutz Verantwortlichen und Dritter festgelegt werden. Das Gesetz definiert den Kinderschutz somit als eine Querschnittsaufgabe, die durch staatliche und private Stellen, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder sonstige rechtsfähige oder teilrechtsfähige Einrichtungen unabhängig von Rechtsform und Trägerschaft sowie natürliche Personen ausgeübt wird.
Gemäß § 9 LKiSchG NRW bilden die Jugendämter Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung. Jedes Jugendamt richtet hierzu eine Koordinierungsstelle ein, um dadurch eine Sicherung der Kontinuität, eine strukturelle Verankerung sowie die Sicherstellung der Weitergabe von Informationen aus der Organisation in das Netzwerk und andersherum gewährleisten.
Aufgaben des Netzwerkes:
- Strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk
- Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gemäß § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- Bürgernahe Information der Öffentlichkeit über Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz
- Bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote für die Netzwerkteilnehmer*innen
Teilnehmer*innen dieses Netzwerkes:
- das Jugendamt, insbesondere der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)
- Träger von Einrichtungen und Diensten
- insoweit erfahrene Fachkräfte
- Geheimnisträger
- Schulen
- Gesundheitsämter
- Polizei- und Ordnungsbehörden
- Familiengerichte
- Staatsanwaltschaften
- Verfahrensbeistände
- Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Netzwerke Frühe Hilfen
Bei Fragen wenden Sie sich an den Bereich Jugendhilfeplanung, Koordinierung- und Grundsatzaufgaben (Netzwerkkoordination Kinderschutz) im Jugendamt.
Jugendschutz
Das Anliegen des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrkräfte, Sozialarbeiter*innen und Pädagog*innen über potentielle Gefahren aufzuklären. Ihnen werden Richtlinien an die Hand gegeben, aber auch Anregungen und Hinweise zur Abwehr dieser Gefahren. Ziel ist es immer, die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen zu stärken, damit sie ihren Weg selbstbewusst und selbstständig gehen können.
Das Jugendamt gibt Kindern, Jugendlichen und Eltern im Bereich des Jugendschutzes konkrete Hilfestellungen bei Fragen:
- zum Jugendarbeitsschutz
- zum Jugendschutzgesetz
- zu Präventionsangeboten zu unterschiedlichen Themen wie Alkoholmissbrauch, Umgang mit dem Internet und sexuellen Missbrauch. Die Stadt Neuss unterhält eigene Angebote zur Prävention und kooperiert darüber hinaus mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe.
Beratungsstellen
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Jugendamt der Stadt Neuss
Michaelstraße 50, 41460 Neuss
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Psychologische Beratungsstelle der Stadt Neuss
Oberstr. 97, 41460 Neuss, Tel.: 02131 90-5181
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Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle balance
Kapitelstr. 30, 41460 Neuss, Tel.: 02131 3692830
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Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden Neuss e.V.
Plankstr. 1, 41462 Neuss, Tel.: 02131 56680
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Jugendberatungsstelle JUBS des Diakonischen Werks
Am Konvent 14, 41460 Neuss, Tel.: 02131 27033
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Kinder- und Jugendtelefon
„Die Nummer gegen Kummer“
Tel.: 0800 1110333
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Evangelische Jugend- und Familienhilfe
AKS – Ambulanz für Kinderschutz
Preußenstr. 84, 41464 Neuss, Tel.: 02131 980194
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Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien des Sozialdiensts katholischer Männer Neuss e.V.
Hammer Landstr. 50, 41460 Neuss, Tel.: 02131 92480
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Schulpsychologische Beratung beim Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss
Schulpsychologischer Dienst, Oberstr. 91, 41460 Neuss, Tel.: 02131 9284070
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Der Schutzauftrag nach § 72a SGB VIII
Der § 72a SGB VIII wurde durch das neue Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 neu gefasst. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen. Dabei werden sowohl neben- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter einbezogen.
Anliegen des Gesetzgebers ist es, das erweiterte Führungszeugnis als ein Element zu etablieren, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Auch bisher hatte jeder Verein, Verband und freie Träger der Jugendhilfe die Verpflichtung, die Eignung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haupt-, neben- und ehrenamtlich, zu prüfen und eigenverantwortlich einzuschätzen. Die Neuregelung des § 72a SGB VIII soll hierzu ein zusätzliches Element und ein neuer Anstoß zum Ausbau des präventiven Kindesschutzes darstellen und als Teil eines Präventionskonzeptes verstanden werden, das in der Verantwortung der einzelnen Vereine und freien Träger liegt. Aus diesem Grund soll bei Personen, die Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder vergleichbaren Kontakt haben, vor Aufnahme der Tätigkeit Einblick in das erweiterte Führungszeugnis genommen werden.
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Leitfaden
Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 72a SGB VIII
Eine Information für freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit
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Hier finden Sie uns
Jugendamt
Michaelstraße 50 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
E-Mail: jugend@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-5101
Fax: 02131 90-2476
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr
Hinweis: Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.