Individuell und flexibel
Kindertagespflege
Gerade für die kleineren Kinder bietet sich eine familiennahe Betreuung mit einer festen Bezugsperson in einer überschaubaren Gruppe von maximal fünf Kindern als Alternative zur Kindertagesstätte an. Das Jugendamt tritt als Vermittler zwischen suchenden Eltern und Tagesmüttern/Tagesvätern auf. Viele qualifizierte Kindertagespflegepersonen sind bei der Stadt Neuss registriert.
Falls auch Sie Interesse an der Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater haben, melden Sie sich gerne beim Jugendamt.
Video
Informationen für Eltern
Wer einen Platz für sein Kind sucht, kann sich vertrauensvoll an die Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes wenden. Dort wird möglichst passgenau eine Kindertagespflegeperson aus dem Pool ausgesucht und vermittelt. Nicht nur die Betreuungszeiten oder eine wohnortnahe Betreuung sind hier von Bedeutung, sondern auch gegenseitige Sympathie und gemeinsame Wertevorstellungen.
Um einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen zu können, muss spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn der Antrag auf Kindertagespflege dem Jugendamt schriftlich im Original vorliegen.
Ist Ihr Kind zu Betreuungsbeginn unter einem Jahr alt, benötigen Sie zusätzlich von allen im Haushalt lebenden Elternteilen eine Arbeits-und Schulbescheinigung.
Alle weiteren Regelungen zur Förderung in der Kindertagespflege finden Sie in der Satzung der Stadt Neuss.
Sollten Sie noch Fragen zum Antrag auf Kindertagespflege und der Betreuung bei einer Kindertagepflegeperson haben (z.B. Erhöhung/Reduzierung der Betreuungsstunden, Kündigung des Betreuungsverhältnisses, Vertretung bei Ausfall der Kindertagespflegeperson etc.), können Sie sich gerne mit den Fachberater*innen in Verbindung setzen.
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Kindertagespflege-Navigator der Stadt Neuss
Sie haben hier die Möglichkeit, sich schnell und einfach über unser Betreuungsangebot zu informieren und direkt online vorzumerken.
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Informationen für Tagespflegepersonen
Jede Kindertagespflegeperson, die ein Kind mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als drei Monate betreut und gegen Entgelt, benötigt eine Pflegeerlaubnis, die die zuständigen Fachberater*innen des Jugendamtes erteilen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem ein Qualifizierungskursus für Kindertagespflege und ein Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kinder.
Anträge und Vordrucke
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Antrag
Erteilung einer Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen
gemäß § 43 i.V.m. § 23 SGB VIII
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Antrag
Erweiterung der Pflegeerlaubnis
gemäß 43 i.V.m. § 23 SGB VIII und § 22 Abs. 2 Satz 3 KiBiz
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Antrag
Höchste Geldleistung Kindertagespflege
Antrag auf Gleichstellung der Geldleistungen analog der pädagogischen Ausbildung gem. § 4 Abs. 1 Sätze 3–4 der Satzung zur Regelung der Förderung in Kindertagespflege in der Stadt Neuss
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Vordruck
Ausfallzeiten/Vertretungsleistungen
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Antrag
Mietkostenzuschuss
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Mietkosten (bei angemieteten Räumlichkeiten)
Werden Sie Kindertagespflegeperson!
Für die verantwortungsvolle Betreuung von Kindern sucht das Jugendamt der Stadt Neuss volljährige Menschen, die als Kindertagespflegeperson arbeiten möchten.
- Sie haben viel Freude und Interesse an der Arbeit mit 0–3-jährigen Kindern?
- Sie wollen in Neuss betreuen, besitzen mindestens den Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und das B2 Sprachniveau?
- Oder Sie sind bereits im pädagogischen Bereich tätig und möchten als Quereinsteiger*in neue Wege einschlagen?
Bei Interessen melden Sie sich telefonisch bei den Fachberater*innen der Kindertagespflege:
- Familienname A – K: 02131 90-5394
- Familienname L – Z: 02131 90-5376
Sprechstunde der Fachberater*innen: Montags 9 – 12.30 Uhr
Informationsveranstaltungen
Um Ihnen einen ersten Einblick in die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson zu geben, veranstaltet die Fachberatung regelmäßig Informationsveranstaltungen. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen zur Voraussetzung, Qualifizierung und Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Nach telefonischer Anmeldung bekommen Sie eine Einladung.
Qualifizierungsmöglichkeit für Tagespflegepersonen
In den Kursen werden Tagespflegepersonen unterstützt, den gesetzlichen Förderauftrag – Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes unter Berücksichtigung seiner emotionalen, körperlichen und sozialen Entwicklung – professionell erfüllen zu können.
Kurse für Tagesmütter und -väter sind wichtiger Bestandteil der Familienbildungsarbeit. Allgemeines Ziel ist es, über eine Verbesserung der fachlichen und sozialen Kompetenzen die Wirksamkeit erzieherischer Maßnahmen zu erhöhen. Das Ausbildungskonzept leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), in dem das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung festgeschrieben wird. Die Teilnehmer*innen werden durch diese Vorbereitung noch sicherer in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit für Alltagssituationen und verbessern ihre Kommunikationsfähigkeit.
Das Kursangebot fördert die Entwicklung einer beruflichen Identifikation als Tageseltern.
Video für Tagespflegepersonen
Ansprechpersonen
Verwaltung - Investitionen - Großtagespflegen
Sachgebietsleitung:
Frau Spoelgen
Zimmer E.609
Tel.: 02131 90-5135
petra.spoelgen@stadt.neuss.de
Sachbearbeiterinnen:
Frau Sump
Buchstaben Verwaltung: A–H
Buchstaben Förderleistungen: A–R
Zimmer E.612
Tel.: 02131 90-5320
ulrike.sump@stadt.neuss.de
Frau Bartholomäus
Buchstaben Verwaltung: I–Z
Buchstaben Förderleistungen: S–Z
Zimmer E.613
Tel.: 02131 90-5368
sandra.bartholomaeus@stadt.neuss.de
Fachberatung Kindertagespflege:
Die Buchstabenzuordnung der Fachberater*innen bezieht sich auf die Nachnamen der Tageskinder, nicht auf die der Tagespflegepersonen.
Eine telefonische Beratung ist auch außerhalb der genannten Sprechzeiten möglich.
Sachgebietsleitung:
Frau Jülicher
Zimmer E.618
Tel.: 02131 90-5390
petra.juelicher@stadt.neuss.de
Teamleitung:
Frau Kreuer
Zimmer E.615
Tel.: 02131 90-5394
katrin.kreuer@stadt.neuss.de
Fachberaterinnen:
Frau Jennissen
Buchstaben A–C
Zimmer E.615
Tel.: 02131 90-5344
stefanie.jennissen@stadt.neuss.de
Sprechzeiten*:
Mo: 9.00 – 12.30 Uhr
Frau Wagner
Buchstabe D–G
Zimmer E.610
Tel.: 02131 90-5380
daniela.wagner@stadt.neuss.de
Sprechzeiten*:
Do: 13.00 – 15.30 Uhr
Frau Iller
Buchstabe H–L
Zimmer E.610
Tel.: 02131 90-5194
miriam.iller@stadt.neuss.de
Sprechzeiten*:
a Di: 9.00 – 12.30 Uhr
Do: 15.00 – 18.00 Uhr
Frau Eysell
Buchstaben M–P
Zimmer E.615
Tel.: 02131 90-5167
catherine.eysell@stadt.neuss.de
Sprechzeiten*:
Mi: 09.00 – 12.30 Uhr
Frau Schmidt
Buchstaben Q–S
Zimmer E.611
Tel.: 02131 90-5376
stefanie.schmidt@stadt.neuss.de
Sprechzeiten*:
Di: 9.00 – 12.30 Uhr
Frau Lippert-Klutzny
Buchstaben T–Z
Zimmer E.611
Tel.: 02131 90-5350
jessica.lippert-klutzny@stadt.neuss.de
Sprechzeiten*:
Mo: 9.00 – 12.30 Uhr
* Ausführliche Beratungsgespräche erfolgen nach einer Terminvereinbarung.
Hier finden Sie uns
Jugendamt
Michaelstraße 50 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
E-Mail: jugend@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-5101
Fax: 02131 90-2476
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr
Hinweis: Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.