Bebauungsplaneinsicht und planungsrechtliche Auskünfte
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Neuss können beim Amt für Stadtplanung (Rathaus Michaelstraße, Eingang 5, Etage 3, Raum 3. 802) zu den nachfolgenden Öffnungszeiten (montags - mittwochs von 08.30 - 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 - 18.00 Uhr, freitags von 08.30 - 12.30 Uhr) eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden.
Rechtsverbindliche planungsrechtliche Auskünfte werden nur in Schriftform auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr erteilt.
Ein solcher formloser Antrag soll an die Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtplanung, 41456 Neuss, gerichtet sein und muss Angaben zum Auftraggeber (Name/Firma/Anschrift), eine eindeutige Bezeichnung des betroffenen Grundstücks (Straße/Hausnummer und/oder Gemarkung/Flur/Flurstück) sowie eine Beschreibung der begehrten Auskünfte beinhalten.
Die für eine planungsrechtliche Auskunft zu zahlende Gebühr setzt sich gemäß Nr. 14 des Gebührentarifs (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neuss) wie folgt zusammen: Grundgebühr: 18,00 EUR + zusätzl. Bearbeitungsgebühr nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde: 36,00 EUR. Sollen den planungsrechtlichen Auskünften auch Ablichtungen, Planausschnitte o.ä. beigefügt werden, sind hierfür weitere Gebühren nach Nr. 1 des o.g. Gebührentarifs zu entrichten. Der entsprechende Gebührenbescheid wird dem Auftraggeber zusammen mit der schriftlichen planungsrechtlichen Auskunft zugeschickt.