Holzversteigerung

Allgemeine Informationen zu den Versteigerungen

Das Holz wird in verschiedenen Losen angeboten, dabei handelt es sich sowohl um stehende Bäume im Wald (sogenannte „Selbstwerbung“), als auch bereits angehäuftes liegendes Rundholz, sogenanntes Polterholz. Versteigert werden verschiedene Lose mit einem Umfang von zwei bis zu 15 Raummetern (rm). Die jeweiligen Lose enthalten verschiedene Holzmengen und verschiedene Baumarten.

Die je Los anfallenden rm-Mengen der stehenden Bäume (Los 1 bis Los 12) sind im Vorfeld gemessen worden und gelten als Abrechnungsmaß. Versteigert wird hier nach Euro/rm je Los. Bei Polterholz-Losen wird pauschal nach €/Holzhaufen geboten.

Die Versteigerungen erfolgen in mündlicher Form nach § 156 BGB. Darüber hinaus gelten die Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe durch die Forstbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen (AVZB-LB WH NRW) in der jeweiligen Fassung. Grundsätzlich erhält das höchste Versteigerungsgebot den Zuschlag.

Zum Verständnis: Der Raummeter (rm) ist aufgeschichtetes Holz inkl. Luftzwischenräume (1 rm entspricht 0,7 fm). Der Schüttraummeter (srm) ist aufgeschüttetes Scheitholz. (1 rm entspricht 1,4 srm).

Bei den stehenden Bäumen wird erst nach dem Begleichen der Rechnung eine Fahrtberechtigung für das Befahren der benötigten Waldwege ausgestellt und es erfolgt eine örtliche, persönliche Einweisung. Ein Ansprechpartner der Stadt Neuss und dessen Kontaktdaten werden benannt. Die Aufarbeitung des Holzes und die Benutzung der Straßen, Wege und Gassen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Neuss übernimmt keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art. Eine Unfallversicherung bei der Stadt Neuss oder bei deren Unfall-versicherungsträgern besteht nicht.

Voraussetzungen zur Teilnahme an den Versteigerungen:

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Ein ausgefüllter Anmeldebogen für die Versteigerung ist per E-Mail an die angegebene Adresse zu übermitteln.
  • Ein schriftlicher Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Motorsägen-Lehrgangs muss vorliegen (dieser ist mit dem Anmeldebogen einzureichen).
  • Als Betriebsstoffe der Motorsäge dürfen ausschließlich Bio-Kettenöle und Sonderkraftstoffe benutzt werden.
  • Bei den Arbeiten mit der Motorsäge sind die Unfallversicherungsvorschriften (UVV) einzuhalten. Der*die Motorsägenführende hat eine Sicherheitsausrüstung zu tragen, diese besteht aus Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhen und Handschuhen.

Nächste Versteigerung

Der nächste Versteigerungstermin wird wieder an dieser Stelle sowie in der Presse bekannt gegeben.

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Stand: 22. Januar 2025

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