Ausweis-Papiere verloren?
Informationen in Leichter Sprache
Sie haben Ihre Papiere verloren?
Zum Beispiel:
- Ihre Aufenthalts-Erlaubnis
- oder Ihren Reise-Pass.
Vielleicht hat jemand Ihre Papiere gefunden.
Und sie bei uns im Fund-Büro abgegeben.
Dann können Sie die Papiere bei uns abholen.
Wichtig:
Die Sachen werden meistens 1 bis 2 Wochen
nach Verlust bei uns abgegeben.
Bitte haben Sie Geduld.
Wenn die Sachen nicht sofort im Fund-Büro sind.
Achtung:
Wenn Ihre Papiere bei uns abgegeben werden
und Ihre Adresse in Ihren Papieren steht,
bekommen Sie eine Nachricht vom Fund-Büro.
Das heißt:
Wir schicken Ihnen eine Nachricht an Ihre Adresse.
In der Nachricht steht:
Dass Ihre Papiere gefunden wurden.
Wo Sie die Papiere abholen können.
Wenn Sie keine Nachricht von uns bekommen,
können Sie auch selbst im Fund-Büro
nach Ihren Papieren suchen.
Wichtig:
Wenn Sie nicht Deutsch sind,
können Sie auch im Integrations-Amt fragen,
ob Ihre Papiere abgegeben wurden.
Die Adresse steht unter: Kontakt.
Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.
Wie erfahre ich, ob meine Papiere im Amt sind?
-
Sie fragen telefonisch nach:
Telefon-Nummer: 0 21 31 - 90 57 57
Wenn Sie bei uns anrufen,
müssen Sie uns Ihre persönlichen Daten sagen.Zum Beispiel:
- Ihren Namen.
- Ihre Adresse.
- Ihren Geburts-Tag.
Sie können uns zu den Zeiten anrufen:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
-
Sie kommen persönlich vorbei:
Sie können persönlich im Fund-Büro nachfragen,
ob Ihre Papiere bei uns abgegeben wurden.Wichtig:
Wenn Sie nicht Deutsch sind,
können Sie auch im Integrations-Amt fragen,
ob Ihre Papiere abgegeben wurden.
Die Adresse steht unter: Kontakt.Achtung:
Wenn Sie persönlich ins Fund-Büro gehen,
dann müssen Sie sich ausweisen.Zum Beispiel:
Sie können sich mit Ihrem Führer-Schein ausweisen,
wenn Sie Ihren Ausweis oder Pass verloren haben.Wichtig:
Auf dem Nachweis muss ein Foto von Ihnen sein. -
Sie suchen im Internet
Das Fund-Büro hat eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite können Sie lesen,
welche Sachen im Fund-Büro sind.Und ob jemand das abgegeben hat,
was Sie verloren haben.Wir schreiben viele Sachen dort auf,
die Menschen bei uns abgeben.Wichtig:
Wir können nicht alle Sachen ins Internet schreiben.
Auf der Internet-Seite finden Sie nur eine Auswahl
von den Fund-Sachen, die bei uns sind.Schreiben Sie uns bitte:
Wenn Sie Ihre Sache in unserer Liste gefunden haben.
Wenn etwas aus der Liste der Fund-Sachen Ihnen gehört.Sie können dafür unser Kontakt-Formular nutzen.
Beschreiben Sie dort Ihren verlorenen Gegenstand.Wir melden uns dann bei Ihnen.
Wenn Ihre Beschreibung passt.
Wenn die Fund-Sache vielleicht Ihnen gehört.
Was passiert mit den Fund-Sachen?
Wenn Ihre Papiere bei uns sind,
schreiben wir Ihnen innerhalb von 1 Woche.
Oder wir leiten Ihre Papiere weiter
an die zuständigen Stellen.
Dann bekommen Sie einen Brief
von der zuständigen Stelle.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Führer-Schein gefunden wurde.
Dann leiten wir ihn an die Führer-Schein-Stelle weiter.
Wenn Ihr Fahrzeug-Schein gefunden wurde,
leiten wir ihn an die Zulassungs-Stelle weiter.
Wenn Ihre Bank-Karte gefunden wurde,
leiten wir sie an die Bank oder Sparkasse weiter.
Wenn Sie Papiere finden von Personen aus einer anderen Stadt
dann leiten wir sie an das Fund-Büro in der Stadt weiter.
Zum Beispiel:
Wenn jemand seine Papiere in Neuss verliert,
aber nicht in Neuss wohnt.
Dann schicken wir die Papiere
zum Fund-Büro in seinem Wohn-Ort.
Dann kann die Person ihre Papiere dort abholen.
Die Papiere von Menschen aus dem Ausland,
die nicht in Deutschland wohnen,
leiten wir an die zuständige Botschaft weiter.
Oder an das zuständige Konsulat.
Also an die Auslands-Vertretung von dem Land.
Wann brauche ich eine Verlust-Anzeige?
Sie müssen sofort eine Verlust-Anzeige stellen.
Wenn Sie Ihren Personal-Ausweis oder Pass verlieren.
Das steht im Personal-Ausweis-Gesetz.
Das heißt:
Sie müssen sofort zur Polizei gehen.
Und sagen, was Sie verloren haben.
Sie bekommen dann eine Bestätigung.
Die Bestätigung heißt: Verlust-Anzeige.
Wo kann ich neue Papiere beantragen?
Wenn Ihre Papiere nicht im Fund-Büro sind,
dann können Sie neue Papiere beantragen.
Im Integrations-Amt bekommen Sie
eine neue Aufenthalts-Erlaubnis.
Muss ich persönlich ins Fund-Büro kommen?
Sie müssen persönlich ins Fund-Büro gehen,
wenn Sie Ihre Papiere abholen wollen.
Sie können auch eine andere Person
mit dem Abholen beauftragen.
Dafür braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis zum Abholen.
Das heißt:
Die Person muss eine Vollmacht mitbringen.
Und uns den eigenen Personal-Ausweis zeigen.
Und den Ausweis von der Person,
die die Vollmacht geschrieben hat.
Wichtig:
Auf dem Ausweis muss ein Bild von der Person sein.
Zum Beispiel:
Sie können den Führer-Schein von der Person mitbringen,
wenn Sie einen Personal-Ausweis oder Pass verloren haben.
Bescheinigung vom Amt
Wenn Ihre Papiere nicht im Integrations-Amt sind,
können wir Ihnen eine Bescheinigung geben.
Auf der Bescheinigung steht:
Dass Ihr Pass oder Ihre Aufenthalts-Erlaubnis
nicht im Integrations-Amt ist.
Sie brauchen die Bescheinigung
manchmal für die Versicherung.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze dazu stehen im
Aufenthalts-Gesetz.
Wo kann ich meine Papiere abholen?
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Telefon:
0 21 31 - 90 57 57