Einbürgerung
Informationen in Leichter Sprache
Sie wollen deutscher Bürger
oder deutsche Bürgerin werden?
Das schwere Wort dafür ist: Ein-bürger-ung.
Dafür müssen Sie einen Antrag im Amt stellen.
Sie können den Antrag zur Einbürgerung abgeben:
- Wenn Sie schon 8 Jahre in Deutschland leben.
- Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Kinder unter 16 Jahren können keinen Antrag stellen.
Für sie muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Das sind meistens die Eltern.
Oder eine andere Person, die sich um das Kind kümmert.
Wir erklären es Ihnen im Amt.
Wenn Sie sich oder Ihre Kinder einbürgern lassen wollen.
Auf dieser Seite erklären wir:
Was Sie für die Einbürgerung brauchen.
Und wer Ihnen dabei helfen kann.
Was brauche ich für die Einbürgerung?
Diese Papiere müssen Sie uns immer zeigen:
-
Antrag zur Einbürgerung
Sie bekommen den Antrag bei unserer Beratung.
Füllen Sie den Antrag aus.
Aber unterschreiben Sie den Antrag noch nicht!
Unterschreiben Sie den Antrag bitte erst im Amt.
Bringen Sie den Antrag ohne Unterschrift mit. -
Pass-Foto
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.
Fotos am Computer sind nicht erlaubt.
Sie müssen ein gedrucktes Foto zu uns bringen.Das Foto muss bio-metrisch sein.
Das heißt:
Die Person ist gut zu erkennen.
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Hintergrund ist hell und einfarbig.
Befolgen Sie bitte die Regeln für Pass-Fotos.Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.
-
Lebenslauf
Sie können Ihren Lebenslauf auf Papier schreiben.
Oder am Computer.Das soll im Lebenslauf stehen:
- Ihr Name
- Ihr Geburtstag
- Ihre Ausbildung in der Schule und im Beruf.
- Wenn Sie Mitglied in einem Verein sind.
-
Oder Mitglied in einer Organisation sind.
Zum Beispiel: Die Tafel.
Das ist eine Organisation, die armen Menschen hilft.Oder: Ärzte ohne Grenzen.
Das ist eine Organisation, die kranken Menschen hilft. -
Oder wenn Sie ehren-amtlich arbeiten.
Das bedeutet: Sie arbeiten kosten-los.
Sie bekommen für die Arbeit kein Geld.
Dann schreiben Sie das mit in Ihren Lebenslauf.
-
Pass mit Aufenthalts-Erlaubnis
Aufenthalts-Erlaubnis bedeutet:
Auf dem Papier muss stehen:
Wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen. -
Geburts-Urkunde
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind
und keine deutsche Geburts-Urkunde haben,
dann müssen Sie eine inter-nationale Geburts-Urkunde zeigen.Oder die Original-Urkunde aus dem Ausland
und eine beglaubigte Übersetzung.
Beglaubigt heißt:
Auf dem Papier ist ein Stempel vom Amt.
Der Stempel zeigt: Das Papier ist echt. -
Weitere Urkunden
Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind,
dann müssen Sie uns weitere Papiere zeigen.
Welche Papiere Sie uns zeigen müssen,
sagen wir Ihnen bei der Beratung. -
Nachweis über Deutsch-Kenntnisse
Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutsch sprechen.
Dafür müssen Sie uns einen Abschluss
von einer deutschen Schule zeigen.
Zum Beispiel:- Haupt-Schule
- Real-Schule
- Gymnasium
- Gesamt-Schule
- Förder-Schule
Oder Sie zeigen uns Ihr Deutsch-Zertifikat B 1.
Zertifikat bedeutet: Zeugnis.
B1 bedeutet: Sie können schon Deutsch sprechen.
Sie bekommen das Zeugnis zum Beispiel
bei der Volks-Hoch-Schule.
Wenn Sie einen Deutsch-Kurs gemacht haben.Wichtig:
Sie können den Kurs nur an bestimmten Schulen machen.
Wir sagen Ihnen, wo Sie so einen Kurs machen können. -
Nachweis über staats-bürgerliche Kenntnisse
Sie müssen Ihre staats-bürgerlichen Kenntnisse nachweisen.
Das heißt: Sie müssen zeigen, was Sie wissen zu- Deutscher Politik
- Deutscher Kunst und Kultur
- Deutscher Geschichte
Als Nachweis zeigen Sie uns bitte:
-
Ihren Abschluss von einer deutschen Schule.
Zum Beispiel:- von der Haupt-Schule
- von der Real-Schule
- vom Gymnasium
- von der Gesamt-Schule
- von der Förder-Schule
-
Oder den Abschluss vom Einbürgerungs-Test.
Sie können den Test bei
der Volks-Hoch-Schule machen.
-
Nachweis über Ihr Einkommen
Sie müssen Nachweise über Ihr Einkommen
in den letzten 3 Monaten zeigen.
Zum Beispiel: Ihren Arbeits-Vertrag.
Und Ihre Lohn-Abrechnungen.
Bei der Beratung sagen wir Ihnen,
ob Sie weitere Papiere zeigen müssen.
Wo stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?
Wohnen Sie in Neuss?
Dann kommen Sie zu uns ins Integrations-Amt.
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Zimmer E 247 und E 242
Wo kann ich mich beraten lassen?
Wir beraten Sie gerne.
Rufen Sie uns vorher an.
Machen Sie einen Termin für eine Beratung.
Telefon:
02 13 1 - 90 57 57
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Wie stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?
Sie müssen den Antrag persönlich bei uns abgeben.
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Achtung:
Vielleicht dürfen Sie nur eine Staats-Angehörigkeit haben.
Wenn Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit bekommen,
müssen Sie Ihre alte Staats-Angehörigkeit vielleicht verlieren.
Wichtig:
Kommen Sie bitte zur Beratung,
bevor Sie den Antrag stellen.
Bei der Beratung bekommen Sie
- den Antrag
- und ein Merk-Blatt.
Darin stehen alle wichtigen Infos
und Papiere für den Antrag.
Wenn wir Ihren fertigen Antrag annehmen,
prüfen wir Ihren Antrag.
Danach melden wir uns bei Ihnen.
Wir machen einen neuen Termin für die Einbürgerung.
Wie viel kostet die Einbürgerung?
Die Einbürgerung kostet 255 Euro.
Und 51 Euro für Kinder unter 18 Jahren,
wenn sie den Antrag zusammen mit ihren Eltern abgeben.
Wichtig:
Wenn Sie den Antrag abgeben,
müssen Sie schon 190 Euro bezahlen.
Wo stehen die Gesetze zur Einbürgerung?
Die Gesetze zur Einbürgerung stehen
im Staats-Angehörigkeits-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: StAG.
Kontakt
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Telefon:
0 21 31 - 90 57 57