Verpflichtungs-Erklärung
Informationen in Leichter Sprache
Sie bekommen Besuch aus dem Ausland?
Dann braucht Ihr Besuch braucht ein Einreise-Visum:
- Wenn er geschäftlich in Deutschland ist.
- Wenn er privat in Deutschland ist.
- Wenn er kein Deutscher ist.
- Wenn er kein Europäer ist.
- Wenn er bis zu 90 Tage in Deutschland bleiben will.
Ein Einreise-Visum ist ein Papier auf dem steht:
Eine Person darf in ein Land einreisen.
Und sich in einem Land aufhalten.
Für ein Einreise-Visum brauchen Sie
eine Verpflichtungs-Erklärung.
Das ist ein Papier auf dem steht:
Sie übernehmen alle Kosten von Ihrem Gast.
Wenn Ihr Gast die Kosten nicht selbst bezahlen kann.
Zum Beispiel Kosten für
- Essen und Wohnen.
- einen Arzt oder Medikamente.
- ein Kranken-Haus oder Pflege-Heim.
Wir prüfen, wie viel Geld Sie haben.
Und ob Sie diese Kosten bezahlen können.
Mit der Verpflichtungs-Erklärung bestätigen Sie,
dass Sie die Kosten für Ihren Besuch bezahlen.
Wer kann eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben?
Natürliche und juristische Personen
können eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben.
Das Gesetz unterscheidet zwischen
natürlichen und juristischen Personen.
Eine natürliche Person ist ein Mensch.
Eine natürliche Person wird geboren.
Eine juristische Person wird gegründet.
Eine juristische Person ist zum Beispiel:
Ein Verein oder eine Stiftung.
Eine juristische Person wird in ein Register eingetragen.
Zum Beispiel: Ein Handels-Register oder Vereins-Register.
Natürliche Personen
Sie können eine Verpflichtungs-Erklärung beantragen,
- wenn Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit haben
- und in Neuss gemeldet sind.
Sie können auch eine Verpflichtungs-Erklärung beantragen,
wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben.
Dazu müssen Sie einen gültigen Aufenthalts-Titel haben.
Der Aufenthalts-Titel muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Sie können keine Verpflichtungs-Erklärung abgeben,
- wenn Sie nur in Deutschland geduldet sind.
- Oder nur ein Visum für Ihren Aufenthalt in Deutschland haben.
- Oder nur eine Fiktions-Bescheinigung haben.
Das ist ein Papier auf dem steht:
Sie haben nur ein vorläufiges Recht auf Aufenthalt.
Sie können auch keine Verpflichtungs-Erklärung abgeben
wenn Sie Geld vom Amt bekommen.
Zum Beispiel: Sozial-Hilfe oder Hartz 4.
Juristische Personen
Juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine
können auch eine Verpflichtungs-Erklärung beantragen.
Aber der Geschäfts-Sitz oder Vereins-Sitz
muss in Neuss sein.
Was brauche ich für eine Verpflichtungs-Erklärung?
Sie müssen uns die Verpflichtungs-Erklärung geben.
Die Erklärung können Sie im Internet herunter laden.
Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben.
Und die fertige Erklärung im Integrations-Amt abgeben.
Außerdem müssen Sie uns diese Papiere zeigen:
-
Ihren Personal-Ausweis oder Pass
-
Nachweise zu Ihren Einnahmen und Ausgaben
Sie müssen uns Nachweise über
Ihre Einnahmen und Ausgaben zeigen.
Und Sie müssen Konto-Auszüge
von den letzten 3 Monaten zeigen.Nachweise über Ihre Einnahmen sind zum Beispiel:
- Lohn-Abrechnungen
- Renten-Bescheide
- Steuer-Bescheide
Nachweise über Ihre Ausgaben sind zum Beispiel:
- Nachweise über Ihre Miete
- Nachweise über Neben-Kosten
- Nachweise über Versicherungen
Wichtig:
Manchmal brauchen wir auch
eine Auskunft von der Schufa.Schufa ist die Abkürzung für:
Schutz-Gemeinschaft für allgemeine Kredit-Sicherung.
Die Schufa sammelt Daten von Verbrauchern.
Und prüft, wie viel Geld die Menschen haben.Ob wir eine Schufa-Auskunft von Ihnen brauchen,
sagen wir Ihnen im persönlichen Gespräch. -
Nachweise für juristische Personen
Wenn Sie die Verpflichtungs-Erklärung
für eine juristische Person beantragen,
zum Beispiel für ein Unternehmen oder einen Verein,
dann müssen Sie uns diese Nachweise zeigen:- eine Gewerbe-Anmeldung
- oder eine Kopie aus dem Handels-Register
- oder eine Kopie aus dem Vereins-Register
Wie bekomme ich eine Verpflichtungs-Erklärung?
Um eine Verpflichtungs-Erklärung zu beantragen,
können Sie persönlich zu uns kommen.
Die Adresse ist:
Integrationsamt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Zimmer E.664 und E.666
Zu diesen Zeiten haben wir geöffnet:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Wir prüfen dann Ihre Papiere.
Und wir sagen Ihnen,
wann Sie die Verpflichtungs-Erklärung abholen können.
Zum Abholen müssen Sie dann wieder zu uns kommen.
Sie können auch einen Termin machen.
Rufen Sie uns an unter der Nummer:
0 21 31 - 90 57 57
Oder:
0 21 31 - 90 57 38
Wenn Sie alle nötigen Papiere zu dem Termin mitbringen,
dann bekommen Sie sofort eine Verpflichtungs-Erklärung.
Wir können Ihnen nicht sofort einen Termin anbieten.
Meistens müssen Sie auf einen Termin warten.
In dringenden Notfällen müssen Sie nicht so lange warten.
Sie können Ihre Papiere auch als E-Mail schicken.
Wir prüfen dann Ihre Papiere.
Und wir machen mit Ihnen einen Termin zum Abholen.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
kann auch jemand anders für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen dem Menschen schriftlich erlauben,
die Verpflichtungs-Erklärung für Sie zu beantragen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen
schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.
Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis
oder Reise-Pass zeigen.
Wichtig:
Zum Abholen müssen Sie persönlich zu uns kommen.
Wir schicken die Verpflichtungs-Erklärung nicht mit der Post.
Sie müssen die Verpflichtungs-Erklärung
persönlich bei uns abholen.
Wenn Sie alle Papiere bei uns abgegeben haben
oder als E-Mail an uns geschickt haben,
dann prüfen wir Ihre Papiere.
Nach 2 Wochen können Sie
die Verpflichtungs-Erklärung abholen.
Sie können auch sofort
eine Verpflichtungs-Erklärung bekommen:
- Wenn Sie einen Termin haben
und alle Papiere mitbringen. - Oder wenn es ein Notfall ist
und Sie alle Papiere mitbringen.
Wie bekomme ich im Notfall eine Verpflichtungs-Erklärung?
Sie bekommen im Notfall sofort
eine Verpflichtungs-Erklärung.
Zum Beispiel:
Wenn eine Person aus der Familie gestorben ist.
In solchen Notfällen geht die Bearbeitung schneller.
Aber das ist nur im Notfall möglich.
Sie müssen nachweisen:
Dass Ihr Fall ein Notfall ist.
Und Sie sofort eine Verpflichtungs-Erklärung brauchen.
Wo stehen die Gesetze zur Verpflichtungs-Erklärung?
Die Regeln dazu stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Das Gesetz regelt den Aufenthalt
von Menschen in Deutschland.
Die Regeln zur Verpflichtungs-Erklärung
stehen in den Paragrafen 66, 67 und 68.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Wie viel kostet eine Verpflichtungs-Erklärung?
Die Verpflichtungs-Erklärung kostet 29 Euro.
Wichtig:
Sie können nur mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.
Weitere Informationen
Kontakt
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Telefon:
0 21 31 - 90 57 57