Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Verpflichtungs-Erklärung

Informationen in Leichter Sprache

Das Bild 'Ausland' zeigt eine Karte von Europa: Deutschland ist weiß, das Ausland ist farbig gestaltet.

Sie bekommen Besuch aus dem Ausland?
Dann braucht Ihr Besuch braucht ein Einreise-Visum:

  • Wenn er geschäftlich in Deutschland ist.
  • Wenn er privat in Deutschland ist.
  • Wenn er kein Deutscher ist.
  • Wenn er kein Europäer ist.
  • Wenn er bis zu 90 Tage in Deutschland bleiben will.
Bescheinigung.

Ein Einreise-Visum ist ein Papier auf dem steht:
Eine Person darf in ein Land einreisen.
Und sich in einem Land aufhalten.

Für ein Einreise-Visum brauchen Sie
eine Verpflichtungs-Erklärung.
Das ist ein Papier auf dem steht:
Sie übernehmen alle Kosten von Ihrem Gast.
Wenn Ihr Gast die Kosten nicht selbst bezahlen kann.
Zum Beispiel Kosten für

  • Essen und Wohnen.
  • einen Arzt oder Medikamente.
  • ein Kranken-Haus oder Pflege-Heim.
Amt.

Wir prüfen, wie viel Geld Sie haben.
Und ob Sie diese Kosten bezahlen können.

Mit der Verpflichtungs-Erklärung bestätigen Sie,
dass Sie die Kosten für Ihren Besuch bezahlen.

Wer kann eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben?

Gesetzbuch.

Natürliche und juristische Personen
können eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben.

Büro mit vielen Menschen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen
natürlichen und juristischen Personen.

Eine natürliche Person ist ein Mensch.
Eine natürliche Person wird geboren.

Netzwerk von 5 Personen. Sie reden miteinander. Sie arbeiten zusammen.

Eine juristische Person wird gegründet.
Eine juristische Person ist zum Beispiel:
Ein Verein oder eine Stiftung.

Eine juristische Person wird in ein Register eingetragen.
Zum Beispiel: Ein Handels-Register oder Vereins-Register.

Natürliche Personen

Karte von Deutschland mit Flagge.

Sie können eine Verpflichtungs-Erklärung beantragen,

  • wenn Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit haben
  • und in Neuss gemeldet sind.

Sie können auch eine Verpflichtungs-Erklärung beantragen,
wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben.

Dazu müssen Sie einen gültigen Aufenthalts-Titel haben.
Der Aufenthalts-Titel muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Sie können keine Verpflichtungs-Erklärung abgeben,

Mann.
  • wenn Sie nur in Deutschland geduldet sind.
  • Oder nur ein Visum für Ihren Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Oder nur eine Fiktions-Bescheinigung haben.
    Das ist ein Papier auf dem steht:
    Sie haben nur ein vorläufiges Recht auf Aufenthalt.
Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Sie können auch keine Verpflichtungs-Erklärung abgeben
wenn Sie Geld vom Amt bekommen.
Zum Beispiel: Sozial-Hilfe oder Hartz 4.

Juristische Personen

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine
können auch eine Verpflichtungs-Erklärung beantragen.
Aber der Geschäfts-Sitz oder Vereins-Sitz
muss in Neuss sein.

Was brauche ich für eine Verpflichtungs-Erklärung?

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Sie müssen uns die Verpflichtungs-Erklärung geben.
Die Erklärung können Sie im Internet herunter laden.
Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben.
Und die fertige Erklärung im Integrations-Amt abgeben.

Link.

Verpflichtungs-Erklärung

Außerdem müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

    Ihren Personal-Ausweis oder Pass

  • Papier mit Einnahmen und Ausgaben.

    Nachweise zu Ihren Einnahmen und Ausgaben

    Sie müssen uns Nachweise über
    Ihre Einnahmen und Ausgaben zeigen.
    Und Sie müssen Konto-Auszüge
    von den letzten 3 Monaten zeigen.

    Wohn-Vertrag.

    Nachweise über Ihre Einnahmen sind zum Beispiel:

    • Lohn-Abrechnungen
    • Renten-Bescheide
    • Steuer-Bescheide
    Versicherungsgebäude mit Pfeil auf Versicherungs-Karte und Pfeil zeigt auf Besuch beim Arzt und Zahnarzt sowie Krankenhaus.

    Nachweise über Ihre Ausgaben sind zum Beispiel:

    • Nachweise über Ihre Miete
    • Nachweise über Neben-Kosten
    • Nachweise über Versicherungen

    Wichtig:
    Manchmal brauchen wir auch
    eine Auskunft von der Schufa.

    Zwei Personen bei einer Beratung.

    Schufa ist die Abkürzung für:
    Schutz-Gemeinschaft für allgemeine Kredit-Sicherung.
    Die Schufa sammelt Daten von Verbrauchern.
    Und prüft, wie viel Geld die Menschen haben.

    Link.

    Ob wir eine Schufa-Auskunft von Ihnen brauchen,
    sagen wir Ihnen im persönlichen Gespräch.

    Auskunft von der Schufa

  • Eine Seite und eine Kopie von der Seite.

    Nachweise für juristische Personen

    Wenn Sie die Verpflichtungs-Erklärung
    für eine juristische Person beantragen,
    zum Beispiel für ein Unternehmen oder einen Verein,
    dann müssen Sie uns diese Nachweise zeigen:

    Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.
    • eine Gewerbe-Anmeldung
    • oder eine Kopie aus dem Handels-Register
    • oder eine Kopie aus dem Vereins-Register

    Mehr Infos zur Verpflichtungs-Erklärung

Wie bekomme ich eine Verpflichtungs-Erklärung?

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Um eine Verpflichtungs-Erklärung zu beantragen,
können Sie persönlich zu uns kommen.

Amt.

Die Adresse ist:
Integrationsamt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Zimmer E.664 und E.666

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Zu diesen Zeiten haben wir geöffnet:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr

Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Wir prüfen dann Ihre Papiere.
Und wir sagen Ihnen,
wann Sie die Verpflichtungs-Erklärung abholen können.
Zum Abholen müssen Sie dann wieder zu uns kommen.

Eine Frau telefoniert.

Sie können auch einen Termin machen.
Rufen Sie uns an unter der Nummer:
0 21 31 - 90 57 57
Oder:
0 21 31 - 90 57 38

Kalender mit 31 Tagen.

Wenn Sie alle nötigen Papiere zu dem Termin mitbringen,
dann bekommen Sie sofort eine Verpflichtungs-Erklärung.
Wir können Ihnen nicht sofort einen Termin anbieten.
Meistens müssen Sie auf einen Termin warten.
In dringenden Notfällen müssen Sie nicht so lange warten.

E-Mail.

Sie können Ihre Papiere auch als E-Mail schicken.
Wir prüfen dann Ihre Papiere.
Und wir machen mit Ihnen einen Termin zum Abholen.

migration@stadt.neuss.de

Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
kann auch jemand anders für Sie zu uns kommen.

Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen dem Menschen schriftlich erlauben,
die Verpflichtungs-Erklärung für Sie zu beantragen.

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.

Den Namen von diesem Menschen
schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.

Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.
Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis
oder Reise-Pass zeigen.

Amt.

Wichtig:
Zum Abholen müssen Sie persönlich zu uns kommen.

Wir schicken die Verpflichtungs-Erklärung nicht mit der Post.
Sie müssen die Verpflichtungs-Erklärung
persönlich bei uns abholen.

Kalender mit 31 Tagen.

Wenn Sie alle Papiere bei uns abgegeben haben
oder als E-Mail an uns geschickt haben,
dann prüfen wir Ihre Papiere.

Nach 2 Wochen können Sie
die Verpflichtungs-Erklärung abholen.

Sie können auch sofort
eine Verpflichtungs-Erklärung bekommen:

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.
  • Wenn Sie einen Termin haben
    und alle Papiere mitbringen.
  • Oder wenn es ein Notfall ist
    und Sie alle Papiere mitbringen.

Wie bekomme ich im Notfall eine Verpflichtungs-Erklärung?

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Sie bekommen im Notfall sofort
eine Verpflichtungs-Erklärung.

Zum Beispiel:
Wenn eine Person aus der Familie gestorben ist.

Friedhof mit Grab.

In solchen Notfällen geht die Bearbeitung schneller.
Aber das ist nur im Notfall möglich.

Sie müssen nachweisen:
Dass Ihr Fall ein Notfall ist.
Und Sie sofort eine Verpflichtungs-Erklärung brauchen.

Wo stehen die Gesetze zur Verpflichtungs-Erklärung?

Gesetzbuch.

Die Regeln dazu stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Das Gesetz regelt den Aufenthalt
von Menschen in Deutschland.

Die Regeln zur Verpflichtungs-Erklärung
stehen in den Paragrafen 66, 67 und 68.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Wie viel kostet eine Verpflichtungs-Erklärung?

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Die Verpflichtungs-Erklärung kostet 29 Euro.

Wichtig:
Sie können nur mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.

Link.

Weitere Informationen

Kontakt

Amt.

Adresse:

Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Telefon. E-Mail.

Telefon:

0 21 31 - 90 57 57

E-Mail:

migration@stadt.neuss.de