Bewohner-Park-AusweisInformationen in Leichter Sprachehttps://www.neuss.de/leichte-sprache/ausweise/bewohner-park-ausweishttps://www.neuss.de/leichte-sprache/ausweise/bewohner-park-ausweis/@@images/bb863183-9a9c-4fa9-899e-fe3cbe5855e6.png
Sie können einen Ausweis bekommen, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
Ihr Erst-Wohnsitz ist in der Innenstadt von Neuss. Das heißt: Sie wohnen die meiste Zeit in der Innenstadt von Neuss.
Sie haben einen Führer-Schein Klasse 3 oder Klasse B für ein Auto oder ein Motorrad.
Sie sind Fahrzeug-Halter oder Fahrzeug-Halterin. Das heißt: Das Fahrzeug gehört Ihnen. Sie haben das Fahrzeug beim Amt gemeldet.
Oder Sie haben eine Erlaubnis von dem Halter oder der Halterin.
Die Erlaubnis heißt: Nutzungs-Überlassungs-Erklärung
Mit dieser Erklärung zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen. Auch wenn mir das Fahrzeug nicht gehört. Ich will für das Fahrzeug einen Park-Ausweis. Der Halter oder die Halterin hat das erlaubt.
Wie viel kostet der Ausweis?
Der Ausweis kostet 2,50 Euro im Monat.
Es gibt keine Ermäßigungen. Sie müssen immer gleich viel bezahlen.
Es gibt keine Befreiungen. Sie müssen immer bezahlen. Es gibt keine Ausnahmen.
Wie lange gilt der Ausweis?
Der Ausweis ist 1 bis 12 Monate gültig. Sie können wählen, wie lange Sie ihn wollen.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können im Amt mit Bar-Geld bezahlen. Oder mit Ihrer EC-Karte von der Bank.
Sie können auch im Internet bezahlen. Wenn Sie den Ausweis im Internet beantragen. Es gibt 3 Möglichkeiten beim Bezahlen im Internet:
Sie können eine Person beauftragen, Ihren Park-Ausweis im Amt zu besorgen. Die Person braucht dafür eine Erlaubnis von Ihnen. Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.
Wichtig: Papiere für Firmen-Fahrzeuge
Sie brauchen bei Firmen-Fahrzeugen immer auch
eine Bescheinigung für die private Nutzung. Das ist ein Papier von Ihrer Firma. In dem Papier steht, dass Sie das Fahrzeug in der Freizeit nutzen dürfen.
Gehalts-Nachweis Das ist ein Papier von Ihrer Firma. Darin steht, wie viel Geld Sie verdienen. Darin steht auch die Regel für die Steuer. Das heißt: 1 Prozent vom Preis vom Firmen-Fahrzeug wird auf Ihr Gehalt angerechnet. Sie brauchen dafür den Gehalts-Nachweis.
Wichtig: Ausweis ändern
Sie müssen persönlich ins Amt kommen, wenn wir den Ausweis ändern müssen.
Zum Beispiel: Weil Sie ein anderes Fahrzeug haben. Und sich Ihr Kennzeichen ändert.
Wann bekomme ich den Ausweis?
Wenn Sie persönlich ins Amt kommen: Sofort.
Wenn Sie im Internet bestellen: Sofort: wenn Ihnen das Fahrzeug gehört. Also wenn Sie der Halter oder die Halterin sind. Dann schicken wir Ihnen den Ausweis sofort. Sie finden ihn im Post-Korb von Ihrem Service-Konto. Sie müssen den Ausweis dann selbst ausdrucken.
Ausnahme: Wenn Sie nicht der Halter oder die Halterin sind.
Es kann länger dauern: Wenn Sie im Internet bestellen und Ihnen das Fahrzeug nicht gehört.
Dann brauchen wir weitere Papiere von Ihnen. Zum Beispiel: die Nutzungs-Überlassungs-Erklärung.
Wir prüfen dann zuerst Ihre Papiere. Das kann ein paar Tage dauern. Danach schicken wir Ihnen den Ausweis. Sie finden ihn im Post-Korb von Ihrem Service-Konto. Sie bekommen eine E-Mail als Benachrichtigung. Sie müssen den Ausweis dann selbst ausdrucken.
Wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Fragen haben. Oder Hilfe brauchen.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze stehen in der Straßen-Verkehrs-Ordnung. Die Abkürzung dafür ist: StVO.
Die Gesetze zum Bewohner-Parken stehen in Paragraf § 45 StVO.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz. Das Zeichen für Paragrafen sieht so aus: .