Bewohner-Park-Ausweis
Informationen in Leichter Sprache
Ein Bewohner-Park-Ausweis ist eine Erlaubnis zum Parken
für Menschen, die in der Innenstadt von Neuss wohnen.
Sie können den Ausweis nur bekommen,
wenn Ihr Erst-Wohnsitz in der Innenstadt ist.
Erst-Wohnsitz heißt:
Sie wohnen die meiste Zeit in der Innenstadt von Neuss.
Auch wenn Sie Wohnungen in anderen Orten haben.
Sie bekommen die Erlaubnis nur für ein Fahrzeug.
Zum Beispiel: Ein Auto oder ein Motorrad.
Sie dürfen damit auf den Bewohner-Parkplätzen parken.
Sie müssen dann nicht jedes Mal für das Parken bezahlen.
Wichtig: Ausweis verlängern
Sie können den Ausweis erst verlängern,
wenn Ihr Ausweis in 30 Tagen abläuft.
Das geht im Internet unter:
Bewohner-Park-Ausweis online
Wer bekommt den Ausweis?
Sie können einen Ausweis bekommen,
wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
-
Ihr Erst-Wohnsitz ist in der Innenstadt von Neuss.
Das heißt:
Sie wohnen die meiste Zeit
in der Innenstadt von Neuss. - Sie haben einen Führer-Schein
Klasse 3 oder Klasse B
für ein Auto oder ein Motorrad. -
Sie sind Fahrzeug-Halter oder Fahrzeug-Halterin.
Das heißt:
Das Fahrzeug gehört Ihnen.
Sie haben das Fahrzeug beim Amt gemeldet. -
Oder Sie haben eine Erlaubnis
von dem Halter oder der Halterin.Die Erlaubnis heißt:
Nutzungs-Überlassungs-ErklärungMit dieser Erklärung zeigen Sie:
Ich darf das Fahrzeug nutzen.
Auch wenn mir das Fahrzeug nicht gehört.
Ich will für das Fahrzeug einen Park-Ausweis.
Der Halter oder die Halterin hat das erlaubt.
Wie viel kostet der Ausweis?
Der Ausweis kostet 2,50 Euro im Monat.
Es gibt keine Ermäßigungen.
Sie müssen immer gleich viel bezahlen.
Es gibt keine Befreiungen.
Sie müssen immer bezahlen.
Es gibt keine Ausnahmen.
Wie lange gilt der Ausweis?
Der Ausweis ist 1 bis 12 Monate gültig.
Sie können wählen, wie lange Sie ihn wollen.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können im Amt mit Bar-Geld bezahlen.
Oder mit Ihrer EC-Karte von der Bank.
Sie können auch im Internet bezahlen.
Wenn Sie den Ausweis im Internet beantragen.
Es gibt 3 Möglichkeiten beim Bezahlen im Internet:
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
Was brauche ich dafür?
Ausweis im Internet bestellen
Das geht hier unter:
Bewohner-Park-Ausweis online
Sie brauchen dafür:
-
Ihre Zulassungs-Bescheinigung
Das ist ein Nachweis,
dass Ihnen das Fahrzeug gehört. -
Und wenn Ihnen das Fahrzeug nicht gehört:
Nutzungs-Überlassungs-ErklärungSie können die Erklärung hier öffnen.
Dann müssen Sie die Erklärung ausfüllen.
Am Ende müssen Sie die Erklärung abschicken. -
Achtung: Bei Firmen-Fahrzeugen
müssen Sie weitere Papiere zeigen.
Lesen Sie dazu bitte die Infos weiter unten.
Ausweis im Amt bestellen:
Persönlich oder durch eine andere Person
-
Personal-Ausweis
oder: Melde-Bescheinigung
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier vom Amt.
In dem Papier muss stehen, wo Sie wohnen. - Führer-Schein:
Klasse 3 oder Klasse B - Zulassungs-Bescheinigung
-
Und wenn Ihnen das Fahrzeug nicht gehört:
Nutzungs-Überlassungs-Erklärung
Wichtig: Erlaubnis für andere Person
Sie können eine Person beauftragen,
Ihren Park-Ausweis im Amt zu besorgen.
Die Person braucht dafür eine Erlaubnis von Ihnen.
Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.
Wichtig: Papiere für Firmen-Fahrzeuge
Sie brauchen bei Firmen-Fahrzeugen immer auch
-
eine Bescheinigung für die private Nutzung.
Das ist ein Papier von Ihrer Firma.
In dem Papier steht,
dass Sie das Fahrzeug in der Freizeit nutzen dürfen. -
Gehalts-Nachweis
Das ist ein Papier von Ihrer Firma.
Darin steht, wie viel Geld Sie verdienen.
Darin steht auch die Regel für die Steuer.
Das heißt:
1 Prozent vom Preis vom Firmen-Fahrzeug
wird auf Ihr Gehalt angerechnet.
Sie brauchen dafür den Gehalts-Nachweis.
Wichtig: Ausweis ändern
Sie müssen persönlich ins Amt kommen,
wenn wir den Ausweis ändern müssen.
Zum Beispiel:
Weil Sie ein anderes Fahrzeug haben.
Und sich Ihr Kennzeichen ändert.
Wann bekomme ich den Ausweis?
- Wenn Sie persönlich ins Amt kommen:
Sofort. -
Wenn Sie im Internet bestellen:
Sofort: wenn Ihnen das Fahrzeug gehört.
Also wenn Sie der Halter oder die Halterin sind.
Dann schicken wir Ihnen den Ausweis sofort.
Sie finden ihn im Post-Korb von Ihrem Service-Konto.
Sie müssen den Ausweis dann selbst ausdrucken.
Ausnahme:
Wenn Sie nicht der Halter oder die Halterin sind.
Es kann länger dauern:
Wenn Sie im Internet bestellen
und Ihnen das Fahrzeug nicht gehört.
Dann brauchen wir weitere Papiere von Ihnen.
Zum Beispiel: die Nutzungs-Überlassungs-Erklärung.
Wir prüfen dann zuerst Ihre Papiere.
Das kann ein paar Tage dauern.
Danach schicken wir Ihnen den Ausweis.
Sie finden ihn im Post-Korb von Ihrem Service-Konto.
Sie bekommen eine E-Mail als Benachrichtigung.
Sie müssen den Ausweis dann selbst ausdrucken.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze stehen in der Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Die Abkürzung dafür ist: StVO.
Die Gesetze zum Bewohner-Parken stehen in
Paragraf § 45 StVO.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen sieht so aus: .
Kontakt
Stadt Neuss
Bußgeldstelle ruhender Straßenverkehr
Bewohnerparken
Rheinstraße 18
41460 Neuss
E-Mail: verkehrslenkung@stadt.neuss.de
Ansprech-Person:
Frau Basile
Telefon: 0 21 31 – 90 39 11