Schwer-Behinderten-Ausweis
Informationen in Leichter Sprache
Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind.
Und deshalb Probleme im Alltag haben.
Dann haben Sie ein Recht auf Hilfe.
Damit Sie leben können wie andere Menschen.
Für die Hilfe brauchen Sie einen
Schwer-Behinderten-Ausweis.
Wer bekommt einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Der Ausweis ist für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel Menschen mit:
- körperlichen Behinderungen.
- Lern-Schwierigkeiten.
- seelischen Problemen.
Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind:
Dann können Sie einen
Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Wie bekomme ich den
Schwer-Behinderten-Ausweis?
Sie müssen bei uns einen Antrag stellen.
Sie müssen den Antrag ausfüllen.
Jemand kann Ihnen dabei helfen.
Dann drucken Sie den Antrag aus.
Und Sie unterschreiben den Antrag.
Sie müssen den Antrag bei uns abgeben.
Oder Sie schicken den Antrag
mit der Post an die Adresse:
Feststellungs-Verfahren
nach Schwer-Behinderten-Recht
Schwerbehindertenstelle
Rhein-Kreis Neuss
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Mehr Infos vom Rhein-Kreis Neuss
Was steht im Schwer-Behinderten-Ausweis?
Im Schwer-Behinderten-Ausweis
stehen viele Zahlen und Zeichen.
Zum Beispiel:
Dort steht eine Zahl zwischen 50 und 100.
Die Zahl heißt: Grad der Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Dieser Grad zeigt:
Wie schwer Ihre Behinderung ist.
Infos zum Grad der Behinderung in Leichter Sprache
Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen auch Merk-Zeichen.
Wenn Sie schwere gesundheitliche Probleme haben.
Merk-Zeichen sind Buchstaben.
Bei jedem Menschen stehen andere Buchstaben.
Die Buchstaben heißen zum Beispiel:
- G: Sie sind geh-behindert.
- H: Sie brauchen sehr viel Hilfe von anderen Menschen.
Infos zu den Merk-Zeichen in Leichter Sprache
Wenn diese Buchstaben in Ihrem Ausweis stehen:
Dann können Sie Nachteils-Ausgleiche bekommen.
Das heißt zum Beispiel:
- Sie können kosten-los Bus und Bahn fahren.
- Jemand kann mit Ihnen fahren ohne zu bezahlen.
Mehr Infos vom Rhein-Kreis Neuss
Wie und wo kann ich den Ausweis verlängern?
Auf der Vorder-Seite vom Behinderten-Ausweis steht:
Bis wann Ihr Ausweis gültig ist.
Sie müssen den Ausweis verlängern lassen:
Wenn Ihr Ausweis in 1 Monat abläuft.
Das heißt:
Wenn er in 1 Monat nicht mehr gültig ist.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Ausweis bis Dezember gültig ist.
Dann müssen Sie ihn im November verlängern lassen.
Damit Ihr Ausweis wieder gültig ist.
Sie müssen dazu einen Antrag bei der
Schwer-Behinderten-Stelle abgeben.
Mehr Infos dazu stehen unter: Kontakt.
Der neue Schwer-Behinderten-Ausweis
Seit 2015 gibt es einen neuen
Schwer-Behinderten-Ausweis.
Der neue Ausweis ist so klein
wie eine Bank-Karte.
Wichtig:
Die alten Ausweise bleiben weiter gültig.
Sie müssen keinen neuen Ausweis beantragen.
Außer wenn Ihr Ausweis in 1 Monat abläuft.
Kontakt
Adresse:
Schwerbehindertenstelle
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Donnerstag
- 8:30 – 16 Uhr und
- 13:30 – 15:30 Uhr
- Freitag
- 8:30 – 12 Uhr
Wichtig:
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Telefon:
0 21 81 - 60 10
Fax:
0 21 81 - 60 15 09 9