Schwer-Behinderten-Ausweis: Beiblatt mit Wert-Marke
Informationen in Leichter Sprache
Wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben:
Dann können Sie kosten-los mit Bus und Bahn fahren.
Dafür brauchen Sie ein Beiblatt mit Wert-Marke.
Ein Beiblatt ist ein zusätzliches Papier.
Mit welchen Bussen und Bahnen
darf ich kosten-los fahren?
Diese Busse und Bahnen dürfen Sie
mit dem Beiblatt kosten-los nutzen:
- Busse
- Straßen-Bahnen
- U-Bahnen
- S-Bahnen
Wichtig:
Sie können in anderen Zügen kosten-los fahren,
wenn dort der Fahr-Schein vom Verkehrs-Verbund gilt.
Wie viel kostet das Beiblatt mit Wert-Marke?
Sie bekommen das Beiblatt manchmal kosten-los.
Sie müssen manchmal etwas bezahlen.
Das Beiblatt ist kosten-los:
Wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben:
- Mit dem Merk-Zeichen H.
H bedeutet: Sie sind eine hilf-lose Person. -
Mit dem Merk-Zeichen BL.
BL bedeutet: Sie sind blind.
Sie bekommen das Beiblatt kosten-los:
- Wenn Sie arbeits-los sind.
- Und Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.
Sonst müssen Sie das Beiblatt bezahlen.
Das Beiblatt kostet 80 Euro im Jahr:
Wenn in Ihrem Ausweis das Merk-Zeichen steht:
- G: Sie sind geh-behindert.
- aG: Sie sind besonders geh-behindert.
- GL: Sie sind gehör-los.
Wichtig:
Wenn in Ihrem Ausweis das Merk-Zeichen steht:
- G: Sie sind geh-behindert.
- GL: Sie sind gehör-los.
Dann können Sie entscheiden:
Entweder Sie bezahlen das Beiblatt für Bus und Bahn.
Dann können Sie kosten-los Bus und Bahn fahren.
Oder Sie müssen weniger Steuer für Ihr Auto zahlen.
Muss ich den Antrag persönlich im Amt abgeben?
Nein.
Sie können eine andere Person zu uns schicken.
Dieser Person sollten Sie vertrauen.
Sie müssen der Person eine Voll-Macht geben.
Eine Voll-Macht ist ein Papier.
Damit erlauben Sie einer Person,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von dieser Person
schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Die Person, die Sie zu uns schicken:
- Sie muss uns die Voll-Macht zeigen.
- Sie muss uns Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Oder Ihren Reise-Pass.
Muss ich für den Antrag Geld bezahlen?
Nein.
Der Antrag ist kosten-los.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze zum Schwer-Behinderten-Ausweis
und dem Beiblatt mit Wert-Marke
stehen in den Paragrafen 145 bis 147
im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf ist: §
Kontakt
Adresse:
Schwerbehindertenstelle
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Donnerstag
- 8:30 – 16 Uhr und
- 13:30 – 15:30 Uhr
- Freitag
- 8:30 – 12 Uhr
Wichtig:
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Telefon:
0 21 81 - 60 10
Fax:
0 21 81 - 60 15 09 9