Bildung und Teilhabe
Informationen in Leichter Sprache
Bildung und Teilhabe bedeutet:
Lernen und Mitmachen.
Kinder und Jugendliche haben Rechte.
Sie müssen lernen und spielen können.
Wir sagen zum Lernen: Bildung.
Kinder sollen überall mitmachen können.
Wir sagen dazu: Teilhabe.
Alle Kinder sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
Egal wie viel Geld die Eltern haben.
Wenn die Eltern wenig Geld haben,
bekommen sie Geld für ihre Kinder.
Als Hilfe zur Bildung und Teilhabe.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie Wohn-Geld bekommen.
- Oder wenn Sie Kinder-Zuschlag bekommen.
- Oder wenn Sie Sozial-Hilfe vom Amt bekommen.
-
Oder wenn Sie Hilfen für Asyl-Bewerber
vom Amt bekommen. - Oder wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.
Dann bekommen Sie auch Geld für Ihre Kinder.
Zum Beispiel:
-
Geld für Schul-Sachen.
Sie bekommen im Schul-Jahr 150 Euro. - Für Ausflüge und Klassen-Fahrten.
- Für Bus-Fahrten zur Schule.
- Für Nach-Hilfe.
- Für Essen in der Schule und im Kinder-Garten.
- Für einen Sport-Verein.
- Oder für Musik-Unterricht.
Sie bekommen Geld für
- Kinder im Kinder-Garten oder Tages-Pflege
- Schüler und Schüler-innen bis 25 Jahre
Wichtig:
Sie müssen dazu einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Bildung und Teilhabe.
Sie bekommen den Antrag beim
Sozial-Amt von der Stadt Neuss.
Das ist die Adresse:
Stadt Neuss
Sozial-Amt
Promenadenstraße 43–45
41460 Neuss
Wer kann Hilfen beantragen?
Diese Personen können Hilfen beantragen:
-
Eltern mit Kindern unter 18 Jahre:
Die Kinder unter 18 Jahre
müssen im Kinder-Garten sein.
Oder in der Schule.Ausnahme:
Das gilt nicht für die Berufs-Schule
wenn sie Geld für die Ausbildung bekommen. -
Personen unter 25 Jahre:
Die Personen unter 25 Jahre
müssen eine Schule besuchen.Ausnahme:
Das gilt nicht für die Berufs-Schule
wenn Sie Geld für die Ausbildung bekommen.
Wo muss ich den Antrag abgeben?
Sie stellen Ihren Antrag beim Sozial-Amt:
- Wenn Sie Wohn-Geld bekommen.
- Oder wenn Sie Kinder-Zuschlag bekommen.
- Oder wenn Sie Sozial-Hilfe vom Amt bekommen.
Sie stellen Ihren Antrag beim Integrations-Amt:
-
Wenn Sie Hilfen für Asyl-Bewerber
vom Amt bekommen.Das spricht man so: Asühl.
Das sind Menschen aus dem Ausland.
Sie wollen in Deutschland leben.
Sie stellen Ihren Antrag beim Jobcenter:
- Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.
-
Wenn Sie Gering-Verdiener sind.
Gering-verdiener sind Personen
und Familien mit wenig Einkommen.
Sie verdienen wenig Geld bei der Arbeit.
Kontakt
Adresse:
Stadt Neuss
Sozial-Amt
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Promenadenstraße 43–45
41460 Neuss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Telefon:
0 21 31 - 90 50 60
oder
0 21 31 - 90 50 69
Fax:
0 21 31 - 90 53 88