Grund-SicherungInformationen in Leichter Sprachehttps://www.neuss.de/leichte-sprache/geld-und-hilfen/grund-sicherunghttps://www.neuss.de/leichte-sprache/geld-und-hilfen/grund-sicherung/@@images/19f6b6d7-52cb-4174-b3b8-d4f3151799c0.png
Schul-Sachen für die Kinder Zum Beispiel: Bücher und Stifte
Renovierungs-Kosten
Telefon-Kosten
Und andere Sachen für das tägliche Leben.
Das Amt zahlt auch:
Die Miet-Kosten
Die Heiz-Kosten
Aber die Kosten dürfen nicht zu hoch sein. Das Amt sagt Ihnen, wie hoch die Kosten sein dürfen.
Das Amt zahlt manchmal auch 1 Mal Geld für:
die Erst-Ausstattung von Ihrer Wohnung. Zum Beispiel: Möbel und Elektro-Geräte.
eine Erst-Ausstattung an Kleidung. Also alles, was Sie zum Anziehen brauchen.
Kleidung in der Schwangerschaft.
Kleidung für Ihr Baby.
eine Klassen-Fahrt von Ihrem Kind.
Wir besprechen Ihre Lebens-Situation. Dann entscheiden wir, ob Sie das Geld 1 Mal bekommen.
Wie wird die Grund-Sicherung berechnet?
Das Amt berechnet die Grund-Sicherung.
Das heißt: Das Amt entscheidet jedes Jahr neu:
Wie viel Geld Sie brauchen.
Wie viel Grund-Sicherung Sie bekommen.
Das hängt von Ihrer Lebens-Situation ab.
Zum Beispiel:
Ob Sie ein Kind haben.
Ob Sie Ihr Kind allein erziehen.
Oder ob Sie zusammen wohnen mit einem Partner oder einer Partnerin.
Achtung: Sie müssen dann auch das Einkommen vom Partner oder Ihrer Partnerin zeigen.
Wie beantrage ich Grund-Sicherung?
Sie müssen einen Termin machen. Sie müssen ins Amt kommen. Das Amt heißt: Sozial-Amt. Oder Sie gehen zum Jobcenter. Mehr Infos stehen unter der Überschrift: Kontakt.
Wir besprechen Ihre Lebens-Situation. Wir beraten Sie. Wir sagen Ihnen, wie viel Geld Sie bekommen.
Sie bekommen dann die Papiere für den Antrag. Sie können damit Grund-Sicherung beantragen.
Wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Fragen haben. Oder Hilfe brauchen.