Grund-Sicherung
Informationen in Leichter Sprache
Grund-Sicherung heißt:
Sie bekommen Geld vom Amt.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie wenig Geld haben.
- Wenn Sie sehr alt sind.
- Wenn Sie sehr krank sind.
- Wenn Sie keine Arbeit finden.
Dann bekommen Sie Geld vom Amt.
Damit können Sie Sachen zum Leben kaufen.
Zum Beispiel: Kleidung und Essen.
Wann bekomme ich Grund-Sicherung?
Sie bekommen Grund-Sicherung:
-
Wenn Sie über 65 Jahre alt sind.
Und zu wenig Geld zum Leben haben. -
Wenn Sie voll erwerbs-gemindert sind.
Voll erwerbs-gemindert heißt:
Sie können weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten.Zum Beispiel:
Weil Sie lange Zeit sehr krank sind.
Oder weil Sie eine Behinderung haben. -
Wenn Sie keine Arbeit haben.
Obwohl Sie erwerbs-fähig sind.
Erwerbs-fähig heißt:- Sie können arbeiten.
- Sie sind unter 65 Jahre alt.
- Sie haben keine Behinderung.
Dann haben Sie und Ihre Familie
ein Recht auf Grund-Sicherung.
Damit Sie genug Geld zum Leben haben.Die Grund-Sicherung für Menschen ohne Arbeit
heißt: Bürger-Geld.Das heißt: Sie haben keine Arbeit.
Sie bekommen Geld vom Amt.
Wofür bekomme ich die Grund-Sicherung?
Sie bekommen Geld für
- Essen
- Kleidung
- Körper-Pflege
- Energie-Kosten
Zum Beispiel: Strom - Elektro-Geräte
Zum Beispiel:
Wasch-Maschine - Möbel
-
Wäsche
Zum Beispiel:
Hand-Tücher und Bett-Wäsche - Sachen für den Haushalt
Zum Beispiel: Gardinen - Schul-Sachen für die Kinder
Zum Beispiel:
Bücher und Stifte - Renovierungs-Kosten
- Telefon-Kosten
- Und andere Sachen für das tägliche Leben.
Das Amt zahlt auch:
- Die Miet-Kosten
- Die Heiz-Kosten
Aber die Kosten dürfen nicht zu hoch sein.
Das Amt sagt Ihnen,
wie hoch die Kosten sein dürfen.
Das Amt zahlt manchmal auch 1 Mal Geld für:
-
die Erst-Ausstattung von Ihrer Wohnung.
Zum Beispiel:
Möbel und Elektro-Geräte. - eine Erst-Ausstattung an Kleidung.
Also alles, was Sie zum Anziehen brauchen. - Kleidung in der Schwangerschaft.
- Kleidung für Ihr Baby.
- eine Klassen-Fahrt von Ihrem Kind.
Wir besprechen Ihre Lebens-Situation.
Dann entscheiden wir,
ob Sie das Geld 1 Mal bekommen.
Wie wird die Grund-Sicherung berechnet?
Das Amt berechnet die Grund-Sicherung.
Das heißt:
Das Amt entscheidet jedes Jahr neu:
- Wie viel Geld Sie brauchen.
- Wie viel Grund-Sicherung Sie bekommen.
Das hängt von Ihrer Lebens-Situation ab.
Zum Beispiel:
- Ob Sie ein Kind haben.
- Ob Sie Ihr Kind allein erziehen.
- Oder ob Sie zusammen wohnen
mit einem Partner oder einer Partnerin.
Achtung:
Sie müssen dann auch das Einkommen
vom Partner oder Ihrer Partnerin zeigen.
Wie beantrage ich Grund-Sicherung?
Sie müssen einen Termin machen.
Sie müssen ins Amt kommen.
Das Amt heißt: Sozial-Amt.
Oder Sie gehen zum Jobcenter.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift: Kontakt.
Wir besprechen Ihre Lebens-Situation.
Wir beraten Sie.
Wir sagen Ihnen,
wie viel Geld Sie bekommen.
Sie bekommen dann die Papiere für den Antrag.
Sie können damit Grund-Sicherung beantragen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
Adresse:
Sozialamt
Promenadenstraße 43–45
41460 Neuss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch:
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag:
- 8 – 18 Uhr
- Freitag:
- 8 – 12:30 Uhr
Machen Sie vorher einen Termin:
Telefon:
0 21 31 - 90 50 01
E-Mail:
soziales@stadt.neuss.de