Geld für Schul-Bücher
Informationen in Leichter Sprache
Alle Menschen sollen lernen können.
Auch wenn sie wenig Geld haben.
Deshalb bezahlt das Amt einen Teil der Kosten.
Zum Beispiel: Für Schul-Bücher.
- 2 Drittel bezahlt das Schul-Verwaltungs-Amt.
- 1 Drittel davon müssen die Eltern bezahlen.
Das nennen wir: Eigen-Anteil.
Das heißt: Was Sie selbst bezahlen müssen.
Das ist immer 1 Drittel von den Kosten.
Je nach Klasse müssen Sie unterschiedlich viel bezahlen:
Klasse | Kosten | Eigen-Anteil = 1 Drittel |
---|---|---|
Klasse 1 – 4 | 48 Euro | 16 Euro |
Klasse 5 – 10 | 102 Euro | 34 Euro |
Klasse EF – Q2 | 93 Euro | 31 Euro |
Ausnahme:
Die Eltern müssen nichts bezahlen:
- Wenn Sie Hilfe zum Lebens-Unterhalt
nach SGB 12 bekommen.
SGB steht für: Sozial-Gesetz-Buch.
Sie bekommen also Geld vom Sozial-Amt. -
Oder wenn die Kinder Hilfe nach SGB 8 bekommen.
Also Geld vom Jugend-Amt.
Die Schulen bestellen dann die Bücher mit.
Sie müssen die Bücher nicht selbst bestellen.
Aber Sie müssen den Bescheid vom Amt
6 bis 8 Wochen vor den Sommer-Ferien
in der Schule zeigen.
Das ist zum Beispiel ein Brief
- vom Sozial-Amt:
bei SGB 12 für Erwachsene - oder vom Jugend-Amt:
bei SGB 8 für Kinder.
Achtung:
Wenn Sie die Bücher schon gekauft haben,
können Sie eine Rück-Zahlung beantragen.
Sie müssen dazu 3 Papiere an das Amt schicken:
- einen Brief mit Ihrem Antrag
Das müssen Sie in den Brief schreiben:- Ihre Adresse
- Ihre Konto-Daten
- Name vom Kind
- Name von der Schule und Klasse
- die Quittung oder Rechnung für die Bücher
- eine Kopie von Ihrem Bescheid
vom Sozial-Amt oder Jugend-Amt.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
Schul-Verwaltungs-Amt
Rheinstraße 18
41460 Neuss
Telefon: 0 21 31 - 90 40 01
Fax: 0 21 31 - 90 40 10
E-Mail: schulverwaltungsamt@stadt.neuss.de