Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Geld für Schul-Bücher

Informationen in Leichter Sprache

Eltern mit Kind.

Alle Menschen sollen lernen können.
Auch wenn sie wenig Geld haben.
Deshalb bezahlt das Amt einen Teil der Kosten.
Zum Beispiel: Für Schul-Bücher.

Eine Person bezahlt etwas mit einem Geldschein.
  • 2 Drittel bezahlt das Schul-Verwaltungs-Amt.
  • 1 Drittel davon müssen die Eltern bezahlen.
    Das nennen wir: Eigen-Anteil.
    Das heißt: Was Sie selbst bezahlen müssen.
    Das ist immer 1 Drittel von den Kosten.

Je nach Klasse müssen Sie unterschiedlich viel bezahlen:

Amt.
Klasse Kosten Eigen-Anteil
= 1 Drittel
Klasse 1 – 4 48 Euro 16 Euro
Klasse 5 – 10 102 Euro 34 Euro
Klasse EF – Q2 93 Euro 31 Euro
Kein Geld.

Ausnahme:
Die Eltern müssen nichts bezahlen:

  • Wenn Sie Hilfe zum Lebens-Unterhalt
    nach SGB 12 bekommen.
    SGB steht für: Sozial-Gesetz-Buch.
    Sie bekommen also Geld vom Sozial-Amt.
  • Gesetzbuch.
    Oder wenn die Kinder Hilfe nach SGB 8 bekommen.
    Also Geld vom Jugend-Amt.
Das Amt bezahlt Eltern Geld für ihr Kind. Das Geld heißt: Kinder-Geld.

Die Schulen bestellen dann die Bücher mit.
Sie müssen die Bücher nicht selbst bestellen.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Aber Sie müssen den Bescheid vom Amt
6 bis 8 Wochen vor den Sommer-Ferien
in der Schule zeigen.

Brief mit Umschlag.

Das ist zum Beispiel ein Brief

  • vom Sozial-Amt:
    bei SGB 12 für Erwachsene
  • oder vom Jugend-Amt:
    bei SGB 8 für Kinder.
Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Achtung:

Wenn Sie die Bücher schon gekauft haben,
können Sie eine Rück-Zahlung beantragen.

Sie müssen dazu 3 Papiere an das Amt schicken:

Brief mit Umschlag.
  1. einen Brief mit Ihrem Antrag
    Das müssen Sie in den Brief schreiben:
    • Ihre Adresse
    • Ihre Konto-Daten
    • Name vom Kind
    • Name von der Schule und Klasse
  2. Belege und Quittungen.
    die Quittung oder Rechnung für die Bücher
  3. eine Kopie von Ihrem Bescheid
    vom Sozial-Amt oder Jugend-Amt.
Amt.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kontakt

Telefon.

Schul-Verwaltungs-Amt

Rheinstraße 18
41460 Neuss

E-Mail.

Telefon: 0 21 31 - 90 40 01
Fax: 0 21 31 - 90 40 10
E-Mail: schulverwaltungsamt@stadt.neuss.de