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Geld für Schul-Bücher
Informationen in Leichter Sprache
Alle Menschen sollen lernen können. Auch wenn sie wenig Geld haben. Deshalb bezahlt das Amt einen Teil der Kosten. Zum Beispiel: Für Schul-Bücher.
2 Drittel bezahlt das Schul-Verwaltungs-Amt.
1 Drittel davon müssen die Eltern bezahlen. Das nennen wir: Eigen-Anteil. Das heißt: Was Sie selbst bezahlen müssen. Das ist immer 1 Drittel von den Kosten.
Je nach Klasse müssen Sie unterschiedlich viel bezahlen:
Klasse
Kosten
Eigen-Anteil = 1 Drittel
Klasse 1 – 4
48 Euro
16 Euro
Klasse 5 – 10
102 Euro
34 Euro
Klasse EF – Q2
93 Euro
31 Euro
Ausnahme: Die Eltern müssen nichts bezahlen:
Wenn Sie Hilfe zum Lebens-Unterhalt nach SGB 12 bekommen. SGB steht für: Sozial-Gesetz-Buch. Sie bekommen also Geld vom Sozial-Amt.
Oder wenn die Kinder Hilfe nach SGB 8 bekommen. Also Geld vom Jugend-Amt.
Die Schulen bestellen dann die Bücher mit. Sie müssen die Bücher nicht selbst bestellen.
Aber Sie müssen den Bescheid vom Amt 6 bis 8 Wochen vor den Sommer-Ferien in der Schule zeigen.
Das ist zum Beispiel ein Brief
vom Sozial-Amt: bei SGB 12 für Erwachsene
oder vom Jugend-Amt: bei SGB 8 für Kinder.
Achtung:
Wenn Sie die Bücher schon gekauft haben, können Sie eine Rück-Zahlung beantragen.
Sie müssen dazu 3 Papiere an das Amt schicken:
einen Brief mit Ihrem Antrag Das müssen Sie in den Brief schreiben:
Ihre Adresse
Ihre Konto-Daten
Name vom Kind
Name von der Schule und Klasse
die Quittung oder Rechnung für die Bücher
eine Kopie von Ihrem Bescheid vom Sozial-Amt oder Jugend-Amt.
Wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Fragen haben. Oder Hilfe brauchen.