Die offene Ganz-Tags-Schule
Informationen in Leichter Sprache
Offene Ganz-Tags-Schule heißt:
Am Vormittag gibt es Unterricht für alle Kinder.
Am Nachmittag werden manche Kinder betreut.
Sie können bei verschiedenen Angeboten mitmachen.
Zum Beispiel:
- Hilfe bei den Hausaufgaben
- Freizeit-Angebote wie:
- Sport
- Musik
- oder Kunst.
Die Abkürzung für Offene Ganz-Tags-Schule ist: OGS.
OGS gibt es an allen Grund-Schulen in Neuss.
Die Angebote am Nachmittag sind frei-willig.
Das heißt:
Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind mitmachen soll.
Wenn ja, dann melden Sie Ihr Kind für die OGS an.
Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schul-Jahr.
Dann bleibt Ihr Kind am Nachmittag bis 15 Uhr
oder 16 Uhr in der Schule.
Wenn Ihr Kind nicht mitmachen soll, muss es nicht.
Ihr Kind geht dann nur vormittags in den Unterricht.
Am Nachmittag kann Ihr Kind nach Hause gehen.
Das ist der Unterschied:
OGS heißt: Die Angebote am Nachmittag sind frei-willig.
Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?
Das Schul-Verwaltungs-Amt ist zuständig
für die Offenen Ganz-Tags-Schulen.
Bei Fragen können Sie zu uns ins Amt kommen.
Das ist unsere Adresse:
Schul-Verwaltungs-Amt
Rheinstraße 18
41460 Neuss
Sie können uns eine Nachricht schreiben.
E-Mail: schulverwaltungsamt@stadt.neuss.de
Sie können uns auch anrufen.
Telefon: 0 21 31 - 90 40 14
oder 0 21 31 - 90 40 16
Ausnahme:
Bei Fragen zu den Eltern-Beiträgen für die OGS
rufen Sie bitte im Jugend-Amt der Stadt Neuss an.
Jugend-Amt
Telefon: 0 21 31 - 90 51 65
Wir beraten Sie bei Fragen zu den Kosten.
Wir sagen Ihnen,
wie viel Sie für die OGS bezahlen müssen.
Welche Angebote gibt es in Schulen?
Es gibt zum Beispiel:
- Mittag-Essen
- Lern-Zeiten
- Hilfe bei den Hausaufgaben
Es gibt auch Förder-Kurse.
Zum Beispiel:
Wenn Kinder Probleme beim Lernen haben.
Oder wenn Kinder etwas besonders gut können.
Dann können sie passende Hilfe bekommen.
Es gibt auch Arbeits-Gruppen.
Zum Beispiel in den Bereichen:
- Natur-Wissenschaft
- Religion
- Neue Medien im Internet
- Gesundheit und Ernährung
- Natur und Umwelt
- Bewegung, Spiele und Sport
- Handwerk
Zum Beispiel: Basteln oder Arbeiten mit Holz. -
Musik und Kultur
Kultur ist alles, was von Menschen gemacht ist.
Zum Beispiel:- Sprache
- Tanz
- Theater
Fragen Sie in der Schule, welche Angebote es gibt.
Wann sind die Angebote?
Die Angebote sind nach dem Unterricht.
An Schul-Tagen bis 15 oder 16 Uhr.
Es gibt auch Angebote in den Ferien:
- 1 Woche in den Oster-Ferien.
- 3 Wochen in den Sommer-Ferien.
- 1 Woche in den Herbst-Ferien.
Wer macht die Angebote?
Die Angebote am Nachmittag gehören nicht
zum normalen Schul-Unterricht.
Das bedeutet:
Die Lehrer und Lehrerinnen machen
den Unterricht am Vormittag.
Am Nachmittag betreuen Erzieher und
Erzieherinnen die Kinder.
Sie arbeiten und spielen mit den Kindern.
Für die Angebote kommen zusätzliche Lehrer
und Lehrerinnen.
Zum Beispiel: Musik-Lehrer oder Sport-Lehrer.
Die Schulen arbeiten mit Vereinen
und anderen Einrichtungen zusammen.
Damit sie Angebote am Nachmittag machen können.
Zum Beispiel mit:
- Sport-Vereinen
- Musik-Schulen
- Förder-Vereinen
- der Kinder- und Jugend-Hilfe
- und anderen Einrichtungen,
die nicht zur Schule gehören.
Das nennen wir: Träger-Verein.
Der Träger-Verein betreut die Kinder am Nachmittag.
Er ist verantwortlich für die Angebote.
Wie kann ich mein Kind anmelden?
Sie müssen Ihr Kind in der Schule anmelden.
Also in der Schule, in die Ihr Kind gerade geht.
Oder im nächsten Schul-Jahr gehen soll.
Fragen Sie bitte in der Schule nach.
Achtung:
Die Plätze für die OGS sind oft begrenzt.
Das heißt:
Nicht alle Kinder können mitmachen.
Die Schulen und Träger-Vereine entscheiden,
wer bei der OGS mitmachen kann.
Manche Kinder bekommen eher einen Platz bei der OGS.
Zum Beispiel:
- Wenn beide Eltern am Nachmittag arbeiten.
-
Oder wenn die Eltern Sozial-Hilfe bekommen.
Das heißt:
Die Eltern bekommen Geld vom Amt.
Weil sie wenig Geld haben. - Oder wenn sie allein-erziehend sind.
- Oder wenn sie Hilfe mit den Kindern brauchen,
weil sie zum Beispiel krank sind.
Es muss aber noch freie Plätze geben.
Der Betreuungs-Vertrag
Wir machen einen Betreuungs-Vertrag,
wenn Ihr Kind bei der OGS mitmachen darf.
Das ist ein Vertrag zwischen dem Träger-Verein
und den Erziehungs-Berechtigten.
Erziehungs-Berechtigt heißt:
Die Person ist verantwortlich für das Kind.
Das sind meistens die Eltern.
Andere Personen können auch erziehungs-berechtigt sein.
Zum Beispiel:
Wenn die Eltern gestorben sind.
Oder die Eltern sich nicht um das Kind kümmern.
Dann kann eine andere Person erziehungs-berechtigt sein.
Zum Beispiel: Der Opa oder die Oma.
Im Betreuungs-Vertrag steht:
- Wann Ihr Kind betreut wird.
-
Wer für die Betreuung verantwortlich ist.
Das ist der Träger-Verein.
Der Verein betreut Ihr Kind am Nachmittag.
Sie bekommen den Betreuungs-Vertrag
vom Träger-Verein.
Sie müssen den Vertrag unterschreiben.
Wie viel muss ich für die OGS bezahlen?
Offene Ganz-Tags-Schulen sind nicht kostenlos.
Sie müssen für die OGS am Nachmittag Geld bezahlen.
Das nennen wir: Eltern-Beitrag.
Wie viel Sie bezahlen müssen,
richtet sich nach Ihrem Jahres-Einkommen.
Das heißt:
Wie viel Geld Sie im Jahr verdienen oder bekommen.
Zum Beispiel: von Ihrer Arbeit oder vom Amt.
Wenn Sie wenig Geld verdienen,
müssen Sie weniger Eltern-Beitrag bezahlen.
Oder Sie müssen gar nichts bezahlen.
Wenn Sie mehr Geld verdienen,
müssen Sie mehr Eltern-Beitrag bezahlen.
Die Beiträge werden jährlich ab 1. August geändert.
Das sind die Eltern-Beiträge ab 1. August 2024:
Sie gelten für das Schul-Jahr 2024 bis 2025.
Stufe | Einkommen im Jahr | 1. Kind | 2. Kind |
---|---|---|---|
1 | bis 25.000 Euro | kostenlos | kostenlos |
2 | bis 35.000 Euro | 99 Euro | 49,50 Euro |
3 | bis 45.000 Euro | 111 Euro | 55,50 Euro |
4 | bis 55.000 Euro | 122 Euro | 61 Euro |
5 | bis 65.000 Euro | 148 Euro | 74 Euro |
6 | bis 75.000 Euro | 172 Euro | 86 Euro |
7 | bis 85.000 Euro | 202 Euro | 101 Euro |
8 | über 85.000 Euro | 228 Euro | 114 Euro |
Das Jugend-Amt berechnet die Eltern-Beiträge.
Die Eltern müssen die Eltern-Beiträge zahlen,
wenn ihre Kinder bei der OGS mitmachen.
Wenn Sie Ihre Kinder angemeldet haben,
bekommen Sie eine Nachricht vom Jugend-Amt.
In der Nachricht steht:
- Wie viel Sie bezahlen müssen.
- Wie Sie bezahlen können.
Bei Fragen zu den Eltern-Beiträgen
rufen Sie bitte im Jugend-Amt an.
Jugend-Amt
Telefon: 0 21 31 - 90 51 65
Wir beraten Sie bei Fragen zu den Kosten.
Wir sagen Ihnen,
wie viel Sie für die OGS bezahlen müssen.
Die Zusatz-Kosten
Es gibt Eltern-Beiträge für die OGS.
Die Eltern-Beiträge müssen Sie jeden Monat bezahlen.
Manchmal müssen Sie auch Zusatz-Kosten bezahlen.
Zum Beispiel:
Das Mittag-Essen müssen Sie immer zusätzlich bezahlen.
Auch wenn Sie die Eltern-Beiträge schon bezahlt haben.
Manchmal müssen Sie zusätzlich bezahlen
für besondere Ferien-Angebote.
Zum Beispiel: Wenn die Kinder einen Ausflug machen.
Dann müssen Sie manchmal zusätzlich Geld bezahlen.
Zum Beispiel:
- Für den Bus oder die Bahn.
- Oder für den Eintritt.
Wichtig:
Es gibt Ermäßigungen für die Zusatz-Kosten.
Das heißt:
Sie müssen weniger Zusatz-Kosten bezahlen,
wenn Sie wenig Geld verdienen.
Bitte fragen Sie nach den Ermäßigungen.
Zum Beispiel: Beim Träger-Verein von der OGS.