Leichte Sprache – Mann liest ein Buch und freut sich: Er kann alles gut verstehen.

Bundes-Tags-Wahl

Informationen in Leichter Sprache
Straße mit Wahl-Plakaten.

Die Bundes-Tags-Wahl ist am 23. Februar 2025.
Das ist an einem Sonntag: von 8 bis 18 Uhr.

Wir wählen den Deutschen Bundes-Tag.
Das ist das Parlament von Deutschland.

  • Gesetzbuch.
  • Bundes-Tag.

Der Bundes-Tag hat viele Aufgaben:

  • Er macht Gesetze.
  • Er ändert Gesetze, die es schon gibt.
  • Er plant den Haus-Halt von Deutschland.
    Also wofür wir das Geld ausgeben.
  • Er wählt den Bundes-Kanzler
    oder die Bundes-Kanzlerin.
  • Er überprüft die Regierung.
  • Er macht Verträge mit anderen Ländern.
Politiker und Politikerinnen im Parlament.

Im Bundes-Tag arbeiten viele Menschen.
Die Menschen heißen: Abgeordnete.

Wir wählen die Abgeordneten alle 4 Jahre.
Das nennen wir: Bundes-Tags-Wahl.

Jemand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Wichtig:

Sie können Hilfe bei der Wahl bekommen.
Zum Beispiel: Wenn Sie blind sind.
Oder wenn Sie schlecht gehen können.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Amt.

Vor der Wahl:Was muss ich wissen?

Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Brief vom Amt.

Brief mit Umschlag.

In dem Brief steht,

  • dass Sie wählen dürfen.
    Das nennen wir: Wahl-Berechtigung.
  • wo Sie wählen dürfen.
    Das nennen wir: Wahl-Lokal.
Menschen, die wählen dürfen. Sie halten Stimmzettel mit einem roten Kreuz in der Hand.

Wahl-Berechtigung:Wer darf wählen?

Wahl-berechtigt heißt:
Sie dürfen wählen:

Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.
  • Sie sind wenigstens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen länger als 3 Monate in Deutschland.
  • Sie sind Deutscher oder Deutsche.
    Das heißt:
    Sie haben einen deutschen Personal-Ausweis.
Karte von Deutschland mit Flagge.

Wichtig:

Wenn Sie wählen dürfen,
bekommen Sie einen Brief vom Amt.
Das nennen wir: Wahl-Benachrichtigung.
Das Wahl-Amt hilft Ihnen bei Fragen.

Mehr Infos gibt es in Alltags-Sprache.

Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

Am Wahl-Tag: Wie kann ich wählen?

Sie packen 2 Sachen ein:

  1. Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
  2. Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Drei Personen sitzen im Wahl-Lokal. Ein Mann hilft einer Frau im Rollstuhl. Sie zeigt den drei Personen ihre Wahl-Benachrichtigung, damit sie wählen darf.

Sie gehen zu dem Wahl-Lokal,
das in der Wahl-Benachrichtigung steht.

Sie zeigen uns Ihren Personal-Ausweis.
Und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dann bekommen Sie den Stimm-Zettel.

  • Eine Frau stoppt einen Mann, damit der andere Mann allein und geheim wählen kann.
  • Eine Frau im Rollstuhl wählt alleine in der Wahl-Kabine. Ihre Wahl soll geheim bleiben.

Sie gehen allein in die Wahl-Kabine.
Damit Ihre Wahl geheim bleibt.

Ausnahme:

Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Wenn Sie Hilfe beim Wählen brauchen.
Sie müssen es vorher den Wahl-Helfern sagen.

  • Wahl-Zettel zum Ankreuzen.
  • Jemand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Wichtig:

Sie machen 1 Kreuz in jede Spalte vom Stimm-Zettel.
Also insgesamt 2 Kreuze für die Personen
und Parteien, die Sie wählen wollen.

  • 1 Kreuz in die rechte Spalte.
  • 1 Kreuz in die linke Spalte.

Sie falten den fertigen Stimm-Zettel.
Dann werfen Sie ihn in die Wahl-Urne.
Das ist eine Box für Stimm-Zettel.
Dann sind Sie fertig.

Straße mit Wahl-Plakaten.

Wen kann ich wählen?

Sie haben 2 Stimmen bei der Wahl:

Karte von Deutschland mit Flagge.

Erst-Stimme

Mit der Erst-Stimme wählen Sie eine Person
aus Ihrem Wahl-Kreis in Neuss.
Die Person soll im Bundes-Tag arbeiten.
Meistens schlagen Parteien die Personen vor.

Politiker und Politikerinnen im Parlament.

Zweit-Stimme

Mit der Zweit-Stimme wählen Sie eine Partei.
Genauer gesagt:
Wie viele Sitze eine Partei im Bundes-Tag bekommt.
Die Partei mit den meisten Zweit-Stimmen
gewinnt die Wahl.

Amt.

Das Wahl-Ergebnis:Was passiert nach der Wahl?

Die Wahl endet um 18 Uhr.
Danach kann niemand mehr wählen.
Wir öffnen die Wahl-Urnen.
Wir zählen die Stimm-Zettel.
Jeder kann dabei sein und zusehen.

Wahl-Plakat.

Das Wahl-Amt bekommt die Ergebnisse
von allen Wahl-Lokalen in Neuss.
Wenn wir alle Ergebnisse haben,
geben wir das Wahl-Ergebnis bekannt.
Das dauert meistens ein paar Stunden.
Manchmal kann es auch länger dauern.

Amt.

Brief-Wahl:Was ist, wenn ich nicht kommen kann?

Wenn Sie nicht wählen gehen können,
dann können Sie Brief-Wahl machen.

Das heißt:
Sie beantragen Brief-Wahl beim Wahl-Amt.
In Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht,
wie das geht.

  • Wahl-Zettel zum Ankreuzen.
  • Brief mit Umschlag.
  • Eine Person unterschreibt ein Papier.

Das Wahl-Amt schickt Ihnen dann einen Brief.
Darin ist der Stimm-Zettel
und 2 leere Brief-Umschläge.

Sie füllen den Stimm-Zettel aus.
Dann stecken Sie die Stimm-Zettel
in den blauen Brief-Umschlag.

Sie bekommen noch einen roten Umschlag.
Daran ist ein Wahl-Schein.
Sie müssen den Wahl-Schein abtrennen.

Sie müssen den Wahl-Schein unterschreiben.
Damit wird Ihre Stimme gültig.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:

Sie packen den weißen Umschlag mit Ihren Stimmen
in den roten Umschlag mit Ihrem Wahl-Schein.

Das heißt:
Weißer Umschlag: Stimm-Zettel
Roter Umschlag: Wahl-Schein + blauer Umschlag

Brief mit Umschlag.

Wichtig:

Sie müssen beide Umschläge zukleben.

Sie werfen den Brief in den Post-Kasten.
Spätestens 3 Tage vor der Wahl.

Oder Sie geben den Brief im Wahl-Amt ab.
Dafür haben Sie Zeit bis zum
23. Februar 2025, 18 Uhr.

Amt.

Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Telefon.

Rufen Sie uns an.
Telefon: 0 21 31 - 90 32 44

E-Mail.

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de

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Bilder

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.