Die Europa-WahlInformationen in Leichter Sprachehttps://www.neuss.de/leichte-sprache/wahlen/europa-wahlhttps://www.neuss.de/leichte-sprache/wahlen/europa-wahl/@@images/6f4b7864-d3f3-4d93-83e8-a277d8b76687.png
Europa-Wahl heißt: Wir wählen das Europäische Parlament.
Es macht Gesetze für Europa. Es prüft andere Ämter und Einrichtungen. Damit sie sich an die Gesetze in Europa halten.
Im Parlament sind 705 Abgeordnete. Das sind Politiker und Politikerinnen. Sie kommen aus den Mitglieds-Ländern in Europa. Sie vertreten ihr Land im Europäischen Parlament. Wir wählen die Abgeordneten alle 5 Jahre.
Wen kann ich wählen?
Deutschland wählt 96 Abgeordnete. Alle Parteien machen Listen mit Personen.
Wichtig: Sie haben nur 1 Stimme. Sie können damit eine Partei von der Liste wählen.
Die Parteien mit den meisten Stimmen dürfen im Europäischen Parlament arbeiten.
Wie viele Sitze eine Partei bekommt hängt davon ab: wie viele Stimmen sie bekommt.
Wahl-Berechtigung: Wer darf wählen?
Wahl-berechtigt heißt: Sie dürfen wählen:
Sie sind wenigstens 16 Jahre alt.
Sie sind Deutsche oder Deutscher oder aus der Europäischen Union. Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland oder einem Land in der Europäischen Union.
Sie sind nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen. Das heißt: Sie dürfen bei der Europa-Wahl mitmachen.
Achtung: Deutsche im Ausland dürfen auch wählen:
Sie haben wenigstens 3 Monate in Deutschland gewohnt. Das war vor weniger als 25 Jahren. Sie waren älter als 14 Jahre.
Sie sind persönlich betroffen von der Wahl. Sie sind vertraut mit dem Leben und der Politik in Deutschland.
Vor der Wahl: Was muss ich wissen?
Sie bekommen einen Brief vom Amt. Der Brief heißt: Wahl-Benachrichtigung. Sie brauchen den Brief zum Wählen. In dem Brief steht, dass Sie wählen dürfen. Und das Wahl-Lokal: Wo Sie wählen dürfen.
Melden Sie sich bis 19. Mai 2024 beim Wahl-Amt:
Wenn Sie keinen Brief bekommen haben.
Wenn Sie im Ausland wohnen und wählen wollen.
Wenn Sie zurück nach Deutschland ziehen zwischen 29. April 2024 bis 19. Mai 2024.
Wenn Sie einen Brief bekommen haben, aber in Ihrem Heimat-Land wählen wollen. Sie müssen dann einen Antrag im Wahl-Amt abgeben.
Das Wahl-Amt hat ab Anfang Mai 2024 geöffnet:
Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Wichtig: Längere Öffnungs-Zeiten vor der Wahl
Freitag 7. Juni 2024
8 – 18 Uhr
Samstag 8. Juni 2024:
8:30 – 12 Uhr
Wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Fragen haben. Oder Hilfe brauchen.