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Die Europa-Wahl

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Bundes-Kabinett.

Die Europa-Wahl ist am 9. Juni 2024.

Europa-Wahl heißt:
Wir wählen das Europäische Parlament.

Jemand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Es macht Gesetze für Europa.
Es prüft andere Ämter und Einrichtungen.
Damit sie sich an die Gesetze in Europa halten.

Gesetzbuch.

Im Parlament sind 705 Abgeordnete.
Das sind Politiker und Politikerinnen.
Sie kommen aus den Mitglieds-Ländern in Europa.
Sie vertreten ihr Land im Europäischen Parlament.
Wir wählen die Abgeordneten alle 5 Jahre.

Straße mit Wahl-Plakaten.

Wen kann ich wählen?

Deutschland wählt 96 Abgeordnete.
Alle Parteien machen Listen mit Personen.

Wichtig:
Sie haben nur 1 Stimme.
Sie können damit eine Partei von der Liste wählen.

Wahl-Zettel zum Ankreuzen.

Die Parteien mit den meisten Stimmen
dürfen im Europäischen Parlament arbeiten.

Wie viele Sitze eine Partei bekommt
hängt davon ab:
wie viele Stimmen sie bekommt.

  • Menschen, die wählen dürfen. Sie halten Stimmzettel mit einem roten Kreuz in der Hand.
  • Karte von Deutschland mit Flagge.

Wahl-Berechtigung: Wer darf wählen?

Wahl-berechtigt heißt:
Sie dürfen wählen:

  • Sie sind wenigstens 16 Jahre alt.
  • Sie sind Deutsche oder Deutscher
    oder aus der Europäischen Union.
    Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
  • Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland
    oder einem Land in der Europäischen Union.
  • Sie sind nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen.
    Das heißt:
    Sie dürfen bei der Europa-Wahl mitmachen.
  • Länder von Europa in verschiedenen Farben.
  • Personen packen einen Möbelwagen weil sie umziehen.

Achtung:
Deutsche im Ausland dürfen auch wählen:

  • Sie haben wenigstens
    3 Monate in Deutschland gewohnt.
    Das war vor weniger als 25 Jahren.
    Sie waren älter als 14 Jahre.
  • Sie sind persönlich betroffen von der Wahl.
    Sie sind vertraut mit dem Leben
    und der Politik in Deutschland.
Brief mit Umschlag.

Vor der Wahl: Was muss ich wissen?

Sie bekommen einen Brief vom Amt.
Der Brief heißt: Wahl-Benachrichtigung.
Sie brauchen den Brief zum Wählen.
In dem Brief steht, dass Sie wählen dürfen.
Und das Wahl-Lokal: Wo Sie wählen dürfen.

Amt.

Melden Sie sich bis 19. Mai 2024 beim Wahl-Amt:

  • Wenn Sie keinen Brief bekommen haben.
  • Wenn Sie im Ausland wohnen und wählen wollen.
  • Wenn Sie zurück nach Deutschland ziehen
    zwischen 29. April 2024 bis 19. Mai 2024.
  • Wenn Sie einen Brief bekommen haben,
    aber in Ihrem Heimat-Land wählen wollen.
    Sie müssen dann einen Antrag im Wahl-Amt abgeben.
Tür, auf der steht: Öffnungszeiten.

Das Wahl-Amt hat ab Anfang Mai 2024 geöffnet:

Montag – Mittwoch

8 – 16 Uhr

Donnerstag

13 – 18 Uhr

Freitag

8 – 12:30 Uhr

Wichtig: Längere Öffnungs-Zeiten vor der Wahl

Freitag 7. Juni 2024

8 – 18 Uhr

Samstag 8. Juni 2024:

8:30 – 12 Uhr

  • Eine Frau telefoniert.
  • E-Mail.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Telefon: 0 21 31 - 90 32 44
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de

Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

Wie kann ich wählen?

Sie packen 2 Sachen ein:

  1. Ihren Personal-Ausweis oder Pass
  2. Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Drei Personen sitzen im Wahl-Lokal. Ein Mann hilft einer Frau im Rollstuhl. Sie zeigt den drei Personen ihre Wahl-Benachrichtigung, damit sie wählen darf.

Sie gehen in das Wahl-Lokal.
Der Ort steht in Ihrer Wahl-Benachrichtigung.

Sie zeigen uns Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Und Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
Dann bekommen Sie den Stimm-Zettel.

Eine Frau stoppt einen Mann, damit der andere Mann allein und geheim wählen kann.

Sie gehen allein in die Wahl-Kabine.
Damit Ihre Wahl geheim bleibt.

Ausnahme:
Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Wenn Sie Hilfe beim Wählen brauchen.
Sie müssen es vorher den Wahl-Helfern
oder Wahl-Helferinnen sagen.

Eine Frau im Rollstuhl wählt alleine in der Wahl-Kabine. Ihre Wahl soll geheim bleiben.

Wichtig:
Sie machen 1 Kreuz auf den Stimm-Zettel.
Damit wählen Sie eine Partei.

Sie falten den fertigen Stimm-Zettel.

Jemand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Dann werfen Sie ihn in die Wahl-Urne.
Das ist eine Box für Stimm-Zettel.

Dann sind Sie fertig.

Amt.

Brief-Wahl: Was ist, wenn ich nicht kommen kann?

Sie können Brief-Wahl machen.

Das geht so:
Sie beantragen Brief-Wahl beim Wahl-Amt.
In Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht,
wie das geht.

Stimm-Zettel mit 2 Brief-Umschlägen.

Das Wahl-Amt schickt Ihnen dann einen Brief.
In dem Brief ist:

  • 1 Merk-Blatt mit Infos zur Brief-Wahl
  • 1 Stimm-Zettel
  • weißer Umschlag für den Stimm-Zettel
  • roter Umschlag mit dem Wahl-Schein.
Wahl-Zettel zum Ankreuzen.

So geht die Brief-Wahl:

1. Schritt:

Sie machen 1 Kreuz auf dem Stimm-Zettel.
Sie falten den Stimm-Zettel.

Brief mit Umschlag.

2. Schritt:

Sie stecken den Stimm-Zettel in den weißen Umschlag.
Sie kleben den Umschlag zu.

Eine Person unterschreibt ein Papier.

3. Schritt:

Sie trennen den Wahl-Schein vom roten Umschlag.
Sie unterschreiben den Wahl-Schein.

Roter Brief-Umschlag.

4. Schritt:

Sie stecken den Wahl-Schein und den weißen Umschlag
in den roten Umschlag.

Das heißt:
Weißer Umschlag: Stimm-Zettel
Roter Umschlag: Wahl-Schein + weißer Umschlag

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:
Sie müssen beide Umschläge zukleben.

Amt.

5. Schritt:

Sie werfen den Brief in den Post-Kasten:
Am besten spätestens 3 Tage vor der Wahl.

Oder Sie geben den Brief im Wahl-Amt ab:
bis Sonntag, 9. Juni 2024: 18 Uhr.

Das ist die Adresse:

Rathaus
Markt 2
41460 Neuss

Wahl-Amt:
Eingang 3

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Mehr Infos zur Europa-Wahl sind im Internet unter:
www.neuss.de/info/wahlen/europawahl

Rechte an Text und Bild

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Atelier Leichte Sprache

Bilder

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.