Hilfs-Person beim Wählen
Informationen in Leichter Sprache
Sie müssen bei einer Wahl
Ihre Stimme selbst abgeben.
Weil die Wahl geheim bleiben soll.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Manchmal erlaubt das Gesetz
eine Hilfs-Person bei der Wahl.
Wenn Sie nicht allein wählen können.
Wann ist eine Hilfs-Person erlaubt?
Sie können Hilfe bekommen:
- Wenn Sie nicht lesen können.
- Oder wenn Sie eine Behinderung haben.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Probleme damit haben:
- den Stimm-Zettel selbst anzukreuzen.
- den Stimm-Zettel selbst zu falten.
- oder ihn in die Wahl-Urne zu werfen.
Wichtig:
Die Hilfs-Person kann Ihnen beim Wählen helfen.
Aber sie kann nicht für Sie entscheiden.
Sie entscheiden allein, wen Sie wählen.
Wer kann mir helfen?
Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft.
Zum Beispiel:
- Eine Person aus dem Wahl-Vorstand.
- Oder eine andere vertraute Person.
Zum Beispiel: Freunde oder Familie.
Wichtig:
-
Die Person muss wenigstens 16 Jahre alt sein.
Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht helfen. - Die Person muss gut Deutsch sprechen.
Damit Sie alles lesen und verstehen können.
Was macht die Hilfs-Person bei der Wahl?
1. Hilfe im Wahl-Lokal
Die Hilfs-Person kann mit Ihnen ins Wahl-Lokal gehen.
Sie darf auch mit Ihnen in die Wahl-Kabine gehen.
Sie darf Ihnen helfen den Stimm-Zettel
- auszufüllen
- zu falten
- einzuwerfen.
2. Hilfe bei der Brief-Wahl
Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen
die Wahl-Unterlagen auszufüllen und abzuschicken.
Aber auch hier gilt: Nur Ihre Stimme ist wichtig.
Die Hilfs-Person darf nicht für Sie entscheiden.
Sie hilft nur bei der Wahl, wenn Sie es wollen.
Sie entscheiden aber selbst, wen Sie wählen.
3. Hilfe bei der Direkt-Wahl
Bei der Direkt-Wahl gelten die gleichen Regeln
wie bei der Brief-Wahl.
Welche Pflichten hat die Hilfs-Person?
Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen.
Aber sie hat auch verschiedene Pflichten.
Zum Beispiel:
Die Pflicht zur Umsetzung des Wähler-Willens.
Das heißt:
Nur das tun, was Sie als Wähler oder Wählerin wollen.
Die eigenen Wünsche von der Hilfs-Person sind egal.
Die Hilfs-Person darf Sie nicht bei Ihrer Wahl beeinflussen.
Die Hilfs-Person muss das versprechen.
Sie muss das Versprechen aufschreiben.
Das schwere Wort dafür ist:
Eides-stattliche Versicherung.
Die Hilfs-Person muss das Versprechen unterschreiben.
Damit bestätigt sie,
dass sie den Stimm-Zettel
nach Ihrem Willen ausgefüllt hat.
Also dass sie nicht ihren eigenen Willen durchsetzt.
Sondern nur tut, was der Wähler oder die Wählerin will.
Achtung:
Falsche Angaben sind gegen das Gesetz.
Die Hilfs-Person kann sich strafbar machen.
Sie kann hohe Strafen bekommen,
wenn sie das Papier falsch ausfüllt.
Oder das Versprechen bricht.
Die Pflicht zur Geheim-Haltung
In Deutschland darf jeder geheim wählen.
Niemand muss sagen,
wen er wählt oder warum.
Das ist ein Grund-Recht.
Damit alle selbst und frei entscheiden können.
Die Hilfs-Person ist auch zur
Geheim-Haltung verpflichtet.
Das heißt:
Sie muss geheim halten,
wen Sie gewählt haben.
Sie darf das niemandem sagen.