![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Hilfs-Person beim Wählen
Informationen in Leichter Sprache
![ls_wahlberechtigung.png Menschen, die wählen dürfen. Sie halten Stimmzettel mit einem roten Kreuz in der Hand.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_wahlberechtigung.png)
Sie müssen bei einer Wahl
Ihre Stimme selbst abgeben.
Weil die Wahl geheim bleiben soll.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Manchmal erlaubt das Gesetz
eine Hilfs-Person bei der Wahl.
Wenn Sie nicht allein wählen können.
Wann ist eine Hilfs-Person erlaubt?
![ls_gleichberechtigung.png Gleichberechtigung: Schwarze Frau im Rollstuhl hat die gleichen Rechte wie ein weißer Mann.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gleichberechtigung.png)
Sie können Hilfe bekommen:
- Wenn Sie nicht lesen können.
- Oder wenn Sie eine Behinderung haben.
![ls_mann-04.png Mann mit Blinden-Stock.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_mann-04.png)
Zum Beispiel:
Wenn Sie Probleme damit haben:
- den Stimm-Zettel selbst anzukreuzen.
- den Stimm-Zettel selbst zu falten.
- oder ihn in die Wahl-Urne zu werfen.
Wichtig:
Die Hilfs-Person kann Ihnen beim Wählen helfen.
Aber sie kann nicht für Sie entscheiden.
Sie entscheiden allein, wen Sie wählen.
Wer kann mir helfen?
![ls_wahlvorstand.png Wahl-Vorstand.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_wahlvorstand.png)
Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft.
Zum Beispiel:
- Eine Person aus dem Wahl-Vorstand.
- Oder eine andere vertraute Person.
Zum Beispiel: Freunde oder Familie.
Wichtig:
-
Die Person muss wenigstens 16 Jahre alt sein.
Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht helfen. - Die Person muss gut Deutsch sprechen.
Damit Sie alles lesen und verstehen können.
Was macht die Hilfs-Person bei der Wahl?
1. Hilfe im Wahl-Lokal
![ls_wahlzettel.png Wahl-Zettel zum Ankreuzen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_wahlzettel.png)
Die Hilfs-Person kann mit Ihnen ins Wahl-Lokal gehen.
Sie darf auch mit Ihnen in die Wahl-Kabine gehen.
Sie darf Ihnen helfen den Stimm-Zettel
- auszufüllen
- zu falten
- einzuwerfen.
2. Hilfe bei der Brief-Wahl
![ls_brief-02.png Brief mit Umschlag.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_brief-02.png)
Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen
die Wahl-Unterlagen auszufüllen und abzuschicken.
![ls_achtung.png Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_achtung.png)
Aber auch hier gilt: Nur Ihre Stimme ist wichtig.
Die Hilfs-Person darf nicht für Sie entscheiden.
Sie hilft nur bei der Wahl, wenn Sie es wollen.
Sie entscheiden aber selbst, wen Sie wählen.
3. Hilfe bei der Direkt-Wahl
![ls_wahl.png Stimm-Zettel in eine Box.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_wahl.png)
Bei der Direkt-Wahl gelten die gleichen Regeln
wie bei der Brief-Wahl.
Welche Pflichten hat die Hilfs-Person?
![ls_ehrenamt.png Ein Mann hilft einer Frau mit Gehstock. Er bekommt dafür kein Geld.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_ehrenamt.png)
Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen.
Aber sie hat auch verschiedene Pflichten.
Zum Beispiel:
Die Pflicht zur Umsetzung des Wähler-Willens.
Das heißt:
Nur das tun, was Sie als Wähler oder Wählerin wollen.
Die eigenen Wünsche von der Hilfs-Person sind egal.
![ls_schreiben.png Eine Person schreibt etwas auf ein Papier.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_schreiben.png)
Die Hilfs-Person darf Sie nicht bei Ihrer Wahl beeinflussen.
Die Hilfs-Person muss das versprechen.
Sie muss das Versprechen aufschreiben.
Das schwere Wort dafür ist:
Eides-stattliche Versicherung.
![ls_wuenschen.png Menschen mit Zielen und Wünschen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_wuenschen.png)
Die Hilfs-Person muss das Versprechen unterschreiben.
Damit bestätigt sie,
dass sie den Stimm-Zettel
nach Ihrem Willen ausgefüllt hat.
Also dass sie nicht ihren eigenen Willen durchsetzt.
Sondern nur tut, was der Wähler oder die Wählerin will.
![ls_gesetzbuch.png Gesetzbuch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzbuch.png)
Achtung:
Falsche Angaben sind gegen das Gesetz.
Die Hilfs-Person kann sich strafbar machen.
Sie kann hohe Strafen bekommen,
wenn sie das Papier falsch ausfüllt.
Oder das Versprechen bricht.
Die Pflicht zur Geheim-Haltung
![ls_wahlgeheimnis.png Eine Frau stoppt einen Mann, damit der andere Mann allein und geheim wählen kann.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_wahlgeheimnis.png)
In Deutschland darf jeder geheim wählen.
Niemand muss sagen,
wen er wählt oder warum.
![ls_gesetzbuch.png Gesetzbuch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzbuch.png)
Das ist ein Grund-Recht.
Damit alle selbst und frei entscheiden können.
Die Hilfs-Person ist auch zur
Geheim-Haltung verpflichtet.
![ls_leise.png Eine Frau legt den Finger auf die Lippen und zeigt: Nichts sagen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_leise.png)
Das heißt:
Sie muss geheim halten,
wen Sie gewählt haben.
Sie darf das niemandem sagen.