Kommunal-Wahl
Informationen in Leichter Sprache
Eine Kommunal-Wahl ist die Wahl in einer Kommune.
Eine Kommune ist
- eine Gemeinde
- ein Ort
- oder eine Stadt.
Zum Beispiel: Die Stadt Neuss.
Kommune ist ein schweres Wort aus der Verwaltung.
Deutschland ist zur Verwaltung aufgeteilt in:
- Bund
- Länder
- Kommunen.
Die kleinste Einheit ist die Kommune.
Zum Beispiel: Die Stadt Neuss.
Die größere Einheit ist das Land.
Zum Beispiel: Das Land Nord-Rhein-Westfalen.
Die größte Einheit ist der Bund:
Die Bundes-Republik Deutschland.
Alle Kommunen haben ein eigenes Parlament.
Das Parlament von einer Stadt heißt: Stadt-Rat.
Wir wählen in der Stadt Neuss auch einen Stadt-Rat.
Dort arbeiten die Politiker und Politikerinnen.
Sie machen die Gesetze für die Stadt Neuss.
Wer wird gewählt?
Sie bekommen bei der Wahl 4 Stimm-Zettel.
Hier erklären wir, warum das so ist:
1. In der Stadt Neuss wählen wir den Stadt-Rat.
Der Stadt-Rat macht die Gesetze für Neuss.
Die Gesetze gelten für alle Menschen in Neuss.
Der Stadt-Rat entscheidet über alle Fragen,
die Neuss betreffen.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Werden neue Schulen oder Heime gebaut?
- Wie viel Geld bekommen Museen oder Theater?
2. Wir wählen auch einen Bürger-Meister
oder eine Bürger-Meisterin.
Die Person ist der Chef vom Stadt-Rat.
Sie entscheidet über wichtige Fragen für Neuss.
3. Die Stadt Neuss gehört zum Rhein-Kreis Neuss.
Wir wählen deshalb auch den Kreis-Tag.
Er macht Gesetze für den Rhein-Kreis Neuss.
4. Wir wählen auch einen Land-Rat.
Die Person ist der Chef vom Kreis-Tag.
Er entscheidet über wichtige Fragen im Rhein-Kreis Neuss.
Wahl-Berechtigung: Wer darf wählen?
Wahl-berechtigt heißt:
Sie dürfen wählen:
- Sie sind wenigstens 16 Jahre alt.
- Sie wohnen länger als 16 Tage in Neuss.
- Sie sind beim Amt in Neuss gemeldet.
-
Sie sind Deutscher oder Deutsche.
Oder aus der Europäischen Union.
Die Abkürzung für Europäische Union ist: EU.
Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
Achtung:
Wenn Sie wählen dürfen,
bekommen Sie einen Brief vom Amt.
Das nennen wir: Wahl-Benachrichtigung.
Wichtig:
Sie können Hilfe bei der Wahl bekommen.
Zum Beispiel: Wenn Sie blind sind.
Oder wenn Sie schlecht gehen können.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Rufen Sie uns an.
Telefon: 0 21 31 - 90 32 09
Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de