Stimm-Abgabe
Informationen in Leichter Sprache
Sie wollen bei der Wahl Ihre Stimme abgeben?
Und Sie sind in Deutschland wahl-berechtigt?
Das heißt: Sie dürfen wählen.
Sie haben eine Wahl-Benachrichtigung vom Amt.
Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten zu wählen.
Zum Beispiel: Sie können im Wahl-Lokal Ihre Stimme abgeben.
Die Wahl-Lokale sind an den Wahl-Sonntagen
von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wichtig:
Sie bekommen vor Wahlen einen Brief vom Amt.
Der Brief heißt: Wahl-Benachrichtigung.
Den Brief bekommen alle Wahl-Berechtigten.
Zur Erinnerung an die Wahl.
Darin steht zum Beispiel:
Wann und wo Sie wählen können.
Bringen Sie diesen Brief bitte mit.
Wenn Sie den Brief nicht dabei haben:
Können Sie auch Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Oder Ihren Reise-Pass.
Ihre Papiere werden vom Wahl-Vorstand geprüft.
Wenn der Wahl-Vorstand sagt: Die Papiere sind ok,
dann bekommen Sie Ihren Stimm-Zettel.
Sie gehen damit in eine freie Wahl-Kabine.
Dort füllen Sie Ihren Stimm-Zettel aus.
Am Ende falten Sie Ihren Stimm-Zettel.
Damit von außen nicht sichtbar ist,
wen Sie wählen.
Ihre Wahl soll geheim bleiben.
Zum Schluss werfen Sie den Stimm-Zettel
in die Wahl-Urne.
Das ist eine abgeschlossene Box.
Wichtig:
Sie können Ihre Stimme nur persönlich abgeben.
Wenn Sie das allein nicht schaffen,
können Sie Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- Weil Sie eine Behinderung haben.
- Oder schlecht Lesen und Schreiben können.
- Oder schlecht Deutsch verstehen.
Dann kann eine Hilfs-Person Sie unterstützen.
Mehr Infos zur Hilfs-Person in Leichter Sprache
Sie können Ihre Stimme auch anders abgeben.
Zum Beispiel: Mit der Post.
Das nennen wir: Brief-Wahl.
Mehr Infos zur Brief-Wahl in Leichter Sprache