Stimm-Auszählung
Informationen in Leichter Sprache
Bei der Wahl werden alle Stimmen für einen Politiker
oder eine Partei zusammen-gezählt.
Wen Sie wählen,
zeigen Sie durch ein Kreuz auf Ihrem Stimm-Zettel.
Wer die meisten Kreuze auf den Stimm-Zetteln bekommt,
der gewinnt die Wahl.
Das nennt man: klassische Auszählung.
Es gibt auch elektronische Wahl-Geräte.
Sie heißen auch: Wahl-Computer.
Damit kann man auch seine Stimme abgeben.
Und mit Hilfe von Computern wählen.
Der Wahl-Computer zählt dann die Stimmen.
Nicht wie sonst die Wahl-Helfer und Wahl-Helferinnen.
Aber im Jahr 2009 hat das Gericht gesagt:
Die Wahl muss man prüfen können.
Das kann man beim Computer schlecht.
Weil statt einem echten Stimm-Zettel,
nur eine Zahl im Computer ist.
Jemand kann die Zahlen ändern.
Aber die Wahl muss sicher sein.
Deshalb sind Wahl-Geräte verboten.
Das Gericht sagt aber auch:
Die Wahl-Computer werden erlaubt:
Wenn man sie irgendwann besser prüfen kann.
Dann darf man auch mit Computern wählen.
Aber das geht zurzeit noch nicht.
Deshalb nutzen wir noch keine Wahl-Geräte.
Wir wählen zurzeit nur mit Stimm-Zetteln.
Die Stimm-Zettel werden mit der Hand gezählt.
Das schwere Wort dafür ist: Manuelle Auszählung.
Wie wird das Ergebnis bei einer Wahl festgestellt?
Eine Auszählung am Beispiel einer Bundes-Tags-Wahl:
Es gibt viele Wahl-Lokale.
Die Wahl-Lokale sind an den Wahl-Tagen
von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Bürger und Bürgerinnen geben dort ihre Stimme ab.
Um 18 Uhr schließen die Wahl-Lokale.
Dann werden alle Stimm-Zettel gezählt.
Das macht der Wahl-Vorstand in einem Stimm-Bezirk.
Er schreibt alle wichtigen Infos zur Wahl auf.
Zum Beispiel: Das Ergebnis von der Wahl.
Und wie viele Menschen gewählt haben.
Das schwere Wort dafür ist: Wahl-Niederschrift.
Die Mitglieder im Wahl-Vorstand
unterschreiben sie am Ende.
Die Infos bekommt dann der Wahl-Leiter
oder die Wahl-Leiterin.
Sie prüfen das Ergebnis noch einmal.
Dann berechnet der Wahl-Ausschuss
das Ergebnis im ganzen Wahl-Kreis.
Das kann ein paar Tage dauern.
Die Auszählung ist öffentlich.
Jeder kann kommen und zusehen.
Es gibt Regeln für die Auszählung.
Sie stehen in den Wahl-Gesetzen
und Wahl-Verordnungen.