Miete und Heizung
Informationen in Leichter Sprache
Das Amt bezahlt für Sie:
- die Miete
- die Heizung
- und warmes Wasser.
Wenn Sie nicht genug Geld haben.
Wenn Sie die Kosten selbst nicht bezahlen können.
Sie müssen dazu einen Antrag stellen.
Achtung:
Die Kosten müssen angemessen sein.
Angemessen heißt:
Das darf nicht zu teuer sein.
Zum Beispiel:
Die Wohnung darf für 1 Person:
- 50 Quadrat-Meter groß sein.
- Und 578 Euro kosten.
Das ist die Miete ohne Heizung.
Dann ist die Miete angemessen.
Dazu sagen wir auch: Angemessenheits-Grenze.
Das Amt bestimmt die Angemessenheits-Grenze.
Wichtig:
Die Miete darf höher sein,
wenn mehr Personen in der Wohnung leben.
Es gibt dazu Tabellen.
Sprechen Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter
oder Ihrer Sach-Bearbeiterin im Jobcenter.
Oder gehen Sie zum Sozial-Amt.
Wir sagen Ihnen:
- Ob die Miete angemessen ist.
- Oder ob Ihre Wohnung zu teuer ist.
Die Wohnung ist zu teuer
Ihre Wohnung ist zu teuer.
Dann zahlt das Amt oder Jobcenter erstmal.
Im Gesetz steht aber:
Sie müssen eine billigere Wohnung suchen.
Oder ein Zimmer vermieten.
Das Amt oder Jobcenter macht einen Termin.
Bis zu dem Termin muss die Miete billiger sein.
Die Miete muss angemessen sein.
Wenn Sie das nicht schaffen,
können wir den Termin verschieben.
Aber Sie müssen uns zeigen:
Ich habe mich bemüht.
Sie müssen uns dazu zum Beispiel zeigen:
- Ich habe eine neue Wohnung gesucht.
Zum Beispiel im Internet oder in der Zeitung. - Ich habe mich für eine Wohnung beworben.
- Ich habe eine Absage bekommen
vom Vermieter oder der Vermieterin. - Oder ich bin auf der Warte-Liste für die Wohnung.
Wichtig:
Sie müssen uns dafür schriftliche Nachweise zeigen.
Wichtig:
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben,
sagen Sie uns bitte sofort Bescheid.
Fragen Sie, ob die Miete in Ordnung ist.
Sie brauchen eine Erlaubnis
vom Sozial-Amt oder Jobcenter.
Erst dann dürfen Sie den Miet-Vertrag unterschreiben.
Unter-Mieter
Sie können einen Unter-Mieter suchen.
Oder eine Unter-Mieterin.
Damit die Miete für Sie billiger wird.
Ein Unter-Mieter ist eine Person,
die bei Ihnen wohnen darf.
Die Person bezahlt dafür Geld.
Durch das Geld wird Ihre Miete billiger.
Das Jobcenter muss dann
nur noch den Rest bezahlen.
Reden Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter
oder Ihrer Sach-Bearbeiterin:
- Wenn Sie keinen Unter-Mieter
und keine Unter-Mieterin finden. - Wenn Sie keine billigere Wohnung finden.
Umzug bei Geld vom Jobcenter oder Sozial-Amt
Sie müssen uns vorher fragen,
wenn Sie umziehen wollen
und Geld vom Amt oder Jobcenter bekommen.
Wenn Sie uns nicht fragen,
bekommen Sie kein Geld für die neue Wohnung.
Wichtig:
Für den Umzug muss es einen Grund geben.
Sie dürfen nicht ohne Grund umziehen.
Ohne Grund - kein Umzug!
Ein Grund ist zum Beispiel:
Sie bekommen ein Kind.
Sie brauchen dafür eine größere Wohnung.
Wenn Sie einen guten Grund haben,
dann dürfen Sie umziehen.
Sie können dafür Hilfen vom Amt bekommen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
Adresse:
Sozial-Amt
Promenaden-Straße 43–45
41460 Neuss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 8 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Machen Sie vorher einen Termin:
Telefon:
02 13 1 - 90 50 01
E-Mail:
soziales@stadt.neuss.de