Wohn-Geld
Informationen in Leichter Sprache
Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld.
Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten.
Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.
Zum Beispiel:
- Für Ihre Miet-Wohnung
- Für Ihre eigene Wohnung
- oder für Ihr eigenes Haus.
Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:
-
Miet-Zuschuss:
Wenn Sie eine Wohnung mieten.
Oder wenn Sie ein Zimmer mieten. -
Lasten-Zuschuss:
Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
Oder eine eigene Wohnung.
Wenn Sie Wohn-Geld wollen,
müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.
Welche Papiere brauche ich dafür?
Sie müssen uns diese Papiere schicken
oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:
-
Wohn-Geld-Antrag
Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag im Amt.
Oder im Internet:Sie müssen den Antrag
- ausfüllen
- ausdrucken
- unterschreiben.
-
Einkommens-Nachweis
Sie bekommen den Einkommens-Nachweis im Amt.
Oder im Internet:Sie müssen den Nachweis ausdrucken.
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen. -
Bescheinigung von Ihrem Vermieter
Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin
bekommen Sie im Amt oder im Internet:Sie müssen die Bescheinigung ausdrucken.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin
muss die Bescheinigung ausfüllen.
Und die Bescheinigung unterschreiben. -
Nachweis über die Miet-Zahlung
Das ist zum Beispiel:
- Ihre letzte Miet-Bescheinigung.
- Oder Ihr Konto-Auszug.
Wichtig:
Auf dem Nachweis muss stehen:- Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben.
- Wie viel Miete Sie gezahlt haben.
Bekomme ich Wohn-Geld?
Ob Sie Wohn-Geld bekommen,
hängt zum Beispiel davon ab:
- Wie viele Personen im Haushalt leben.
- Wie viel Geld Sie verdienen.
- Wie viel Miete Sie zahlen.
Ihre persönliche Situation ist auch wichtig.
Wir prüfen Ihre persönliche Situation.
Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Wichtig:
Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:
- Wenn Sie wissen wollen,
ob Sie Wohn-Geld bekommen können. - Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Wenn Sie Ihren Antrag abgeben wollen.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?
Wohn-Geld-Rechner
Sie wollen selbst prüfen,
ob Sie Wohn-Geld bekommen können?
Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.
Er ist vom Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Wichtig:
Sie müssen dabei nicht Ihren Namen sagen.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die nötigen Papiere
-
Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.
Das ist unsere Adresse:
Wohn-Geld-Stelle
Promenadenstraße 43 – 45
41460 NeussÖffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Wichtig:
Sie können dafür einen Termin machen.Rufen Sie uns an.
Telefon-Nummer:
02 13 1 – 90 64 16
oder:
02 13 1 – 90 64 17Oder schicken Sie eine E-Mail:
wohngeldstelle@stadt.neuss.de -
Mit der Post schicken
Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren
an die Adresse:
Wohngeldstelle der Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss -
Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.
Sie können den Antrag über
den Wohn-Geld-Rechner stellen.
Sie können ihn dann über das Internet an uns senden.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Nein.
Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen.
Sie können Ihren Antrag auch mit der Post schicken.
Aber machen Sie bitte einen Termin mit uns aus:
- Wenn Sie zum 1. Mal Wohn-Geld beantragen.
- Oder wenn Sie Fragen zum Antrag haben.
Ein persönliches Gespräch kann oft helfen.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?
Wie lange dauert das Bearbeiten vom Antrag?
Wir brauchen für das Bearbeiten
ungefähr 6 bis 8 Wochen.
Dann erfahren Sie,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Wo stehen die Gesetze zum Wohn-Geld?
Die Regeln zum Wohn-Geld
stehen im Wohn-Geld-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: WoGG.