Leichte Sprache – Mann liest ein Buch und freut sich: Er kann alles gut verstehen.

Wohn-Geld

Informationen in Leichter Sprache
Miete.

Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld.
Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten.
Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.

Selbstbestimmung Wohnen: Eine Hand zeigt auf drei verschiedene Häuser.

Zum Beispiel:

  • Für Ihre Miet-Wohnung
  • Für Ihre eigene Wohnung
  • oder für Ihr eigenes Haus.
Eine Frau sitzt im Wohnzimmer.

Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:

  1. Miet-Zuschuss:
    Wenn Sie eine Wohnung mieten.
    Oder wenn Sie ein Zimmer mieten.
  2. Lasten-Zuschuss:
    Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
    Oder eine eigene Wohnung.
Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Wenn Sie Wohn-Geld wollen,
müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.

Amt.

Welche Papiere brauche ich dafür?

Sie müssen uns diese Papiere schicken
oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:

Link.

Wohn-Geld-Antrag

Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag im Amt.
Oder im Internet:

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Sie müssen den Antrag

  1. ausfüllen
  2. ausdrucken
  3. unterschreiben.
Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Einkommens-Nachweis

Sie bekommen den Einkommens-Nachweis im Amt.
Oder im Internet:

Einkommens-Nachweis

Computer.

Sie müssen den Nachweis ausdrucken.
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen.

Wohn-Vertrag.

Bescheinigung von Ihrem Vermieter

Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin
bekommen Sie im Amt oder im Internet:

Bescheinigung vom Vermieter

Sie müssen die Bescheinigung ausdrucken.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin
muss die Bescheinigung ausfüllen.
Und die Bescheinigung unterschreiben.

Bescheinigung.

Nachweis über die Miet-Zahlung

Das ist zum Beispiel:

  • Ihre letzte Miet-Bescheinigung.
  • Oder Ihr Konto-Auszug.
Banküberweisung.

Wichtig:
Auf dem Nachweis muss stehen:

  • Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben.
  • Wie viel Miete Sie gezahlt haben.
Ein Jugendlicher mit zwei älteren Personen.

Bekomme ich Wohn-Geld?

Ob Sie Wohn-Geld bekommen,
hängt zum Beispiel davon ab:

Persönliches Budget ist Geld vom Amt für Menschen mit Behinderung.
  • Wie viele Personen im Haushalt leben.
  • Wie viel Geld Sie verdienen.
  • Wie viel Miete Sie zahlen.
Miete.

Ihre persönliche Situation ist auch wichtig.
Wir prüfen Ihre persönliche Situation.

Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Wichtig:
Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:

  • Wenn Sie wissen wollen,
    ob Sie Wohn-Geld bekommen können.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag abgeben wollen.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Wohn-Geld-Rechner

Sie wollen selbst prüfen,
ob Sie Wohn-Geld bekommen können?

Computer.

Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.
Er ist vom Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Link.

Wichtig:
Sie müssen dabei nicht Ihren Namen sagen.

Wohn-Geld-Rechner

Wie kann ich den Antrag stellen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die nötigen Papiere

  • Amt.
  • Zwei Personen bei einer Beratung.

1. Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.

Das ist unsere Adresse:

Wohn-Geld-Stelle
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten.

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch

8 – 16 Uhr

Donnerstag

13 – 18 Uhr

Freitag

8 – 12:30 Uhr

Telefon.

Wichtig:
Sie können dafür einen Termin machen.

Rufen Sie uns an.
Telefon-Nummer:
02 13 1 – 90 64 16
oder:
02 13 1 – 90 64 17

E-Mail.

Oder schicken Sie eine E-Mail:
wohngeldstelle@stadt.neuss.de

Brief mit Umschlag.

2. Mit der Post schicken

Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren
an die Adresse:
Wohngeldstelle der Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Link.

3. Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.

Sie können den Antrag über
den Wohn-Geld-Rechner stellen.
Sie können ihn dann über das Internet an uns senden.

Wohn-Geld-Rechner

Brief mit Umschlag.

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

Nein.
Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen.
Sie können Ihren Antrag auch mit der Post schicken.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Aber machen Sie bitte einen Termin mit uns aus:

  • Wenn Sie zum 1. Mal Wohn-Geld beantragen.
  • Oder wenn Sie Fragen zum Antrag haben.

Ein persönliches Gespräch kann oft helfen.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?

Kalender mit 31 Tagen.

Wie lange dauert das Bearbeiten vom Antrag?

Wir brauchen für das Bearbeiten
ungefähr 6 bis 8 Wochen.

Dann erfahren Sie,
ob Sie Wohn-Geld bekommen

Gesetzbuch.

Wo stehen die Gesetze zum Wohn-Geld?

Die Regeln zum Wohn-Geld
stehen im Wohn-Geld-Gesetz.

Link.

Die Abkürzung dafür ist: WoGG.

Wohn-Geld-Gesetz

Rechte an Text und Bild

Text

Atelier Leichte Sprache

Bilder

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.