![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Wohn-Geld
Informationen in Leichter Sprache
![ls_miete.png Miete.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_miete.png)
Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld.
Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten.
Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.
![ls_selbstbestimmung-wohnen.png Selbstbestimmung: Wohnen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_selbstbestimmung-wohnen.png)
Zum Beispiel:
- Für Ihre Miet-Wohnung
- Für Ihre eigene Wohnung
- oder für Ihr eigenes Haus.
Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:
-
Miet-Zuschuss:
Wenn Sie eine Wohnung mieten.
Oder wenn Sie ein Zimmer mieten. -
Lasten-Zuschuss:
Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
Oder eine eigene Wohnung.
Wenn Sie Wohn-Geld wollen,
müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.
Welche Papiere brauche ich dafür?
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Sie müssen uns diese Papiere schicken
oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:
-
Wohn-Geld-Antrag
Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag im Amt.
Oder im Internet:Sie müssen den Antrag
- ausfüllen
- ausdrucken
- unterschreiben.
-
Einkommens-Nachweis
Sie bekommen den Einkommens-Nachweis im Amt.
Oder im Internet:Sie müssen den Nachweis ausdrucken.
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen. -
Bescheinigung von Ihrem Vermieter
Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin
bekommen Sie im Amt oder im Internet:Sie müssen die Bescheinigung ausdrucken.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin
muss die Bescheinigung ausfüllen.
Und die Bescheinigung unterschreiben. -
Nachweis über die Miet-Zahlung
Das ist zum Beispiel:
- Ihre letzte Miet-Bescheinigung.
- Oder Ihr Konto-Auszug.
Wichtig:
Auf dem Nachweis muss stehen:- Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben.
- Wie viel Miete Sie gezahlt haben.
Bekomme ich Wohn-Geld?
![ls_angehoerige.png Angehörige.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_angehoerige.png)
Ob Sie Wohn-Geld bekommen,
hängt zum Beispiel davon ab:
![ls_persoenliches-budget.png Persönliches Budget ist Geld vom Amt für Menschen mit Behinderung.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_persoenliches-budget.png)
- Wie viele Personen im Haushalt leben.
- Wie viel Geld Sie verdienen.
- Wie viel Miete Sie zahlen.
Ihre persönliche Situation ist auch wichtig.
Wir prüfen Ihre persönliche Situation.
![ls_miete.png Miete.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_miete.png)
Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.
![ls_beratung-01.png Zwei Personen bei einer Beratung.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_beratung-01.png)
Wichtig:
Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:
- Wenn Sie wissen wollen,
ob Sie Wohn-Geld bekommen können. - Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Wenn Sie Ihren Antrag abgeben wollen.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?
Wohn-Geld-Rechner
![ls_assistenz-computer.png Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-computer.png)
Sie wollen selbst prüfen,
ob Sie Wohn-Geld bekommen können?
![ls_computer.png Computer.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_computer.png)
Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.
Er ist vom Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung.
![ls_link.png Link.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_link.png)
Wichtig:
Sie müssen dabei nicht Ihren Namen sagen.
Wie kann ich den Antrag stellen?
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die nötigen Papiere
-
Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.
Das ist unsere Adresse:
Wohn-Geld-Stelle
Promenadenstraße 43 – 45
41460 NeussÖffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Wichtig:
Sie können dafür einen Termin machen.Rufen Sie uns an.
Telefon-Nummer:
02 13 1 – 90 64 16
oder:
02 13 1 – 90 64 17Oder schicken Sie eine E-Mail:
wohngeldstelle@stadt.neuss.de -
Mit der Post schicken
Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren
an die Adresse:
Wohngeldstelle der Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss -
Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.
Sie können den Antrag über
den Wohn-Geld-Rechner stellen.
Sie können ihn dann über das Internet an uns senden.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
![ls_brief-02.png Brief mit Umschlag.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_brief-02.png)
Nein.
Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen.
Sie können Ihren Antrag auch mit der Post schicken.
![ls_beratung-01.png Zwei Personen bei einer Beratung.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_beratung-01.png)
Aber machen Sie bitte einen Termin mit uns aus:
- Wenn Sie zum 1. Mal Wohn-Geld beantragen.
- Oder wenn Sie Fragen zum Antrag haben.
Ein persönliches Gespräch kann oft helfen.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?
Wie lange dauert das Bearbeiten vom Antrag?
![ls_kalender-31-tage.png Kalender mit 31 Tagen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_kalender-31-tage.png)
Wir brauchen für das Bearbeiten
ungefähr 6 bis 8 Wochen.
Dann erfahren Sie,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Wo stehen die Gesetze zum Wohn-Geld?
![ls_gesetzbuch.png Gesetzbuch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzbuch.png)
Die Regeln zum Wohn-Geld
stehen im Wohn-Geld-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: WoGG.
![ls_link.png Link.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_link.png)