![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Wohnung abmelden
Informationen in Leichter Sprache
![ls_gesetzbuch.png Gesetzbuch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzbuch.png)
Es gibt in Deutschland keine Abmelde-Pflicht mehr.
Das heißt:
Wenn Sie in Deutschland umziehen
müssen Sie Ihre alte Wohnung nicht abmelden.
![ls_umzug.png Personen packen einen Möbelwagen weil sie umziehen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_umzug.png)
Sie müssen Ihre Wohnung abmelden:
- Wenn Sie keine Wohnung mehr haben.
- Wenn Sie ins Ausland ziehen.
- Wenn Sie Ihre Neben-Wohnung auflösen.
Weil Sie in Ihre Haupt-Wohnung ziehen.
![ls_achtung.png Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_achtung.png)
Wichtig:
Sie müssen Ihre Neben-Wohnung dort abmelden,
wo Ihre Haupt-Wohnung ist.
Die Haupt-Wohnung ist der Ort,
wo Sie die meiste Zeit wohnen.
Bis wann muss ich mich abmelden?
![ls_amt.png Bild von einem Mann, der im Amt arbeitet.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amt.png)
Sie können Ihre Wohnung 1 Woche
vor dem Auszug abmelden.
Spätestens 2 Wochen nach dem Auszug.
Wie melde ich meine Wohnung ab?
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Sie können die Wohnung persönlich abmelden.
Oder schriftlich.
So geht die persönliche Abmeldung:
- Sie kommen zu uns ins Bürger-Amt.
Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt. -
Sie bringen Ihren Personal-Ausweis mit.
Oder Ihren Reise-Pass.
Oder ein Ersatz-Papier. -
Sie bekommen von uns das Abmelde-Formular.
Sie füllen das Abmelde-Formular aus.
Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. - Sie unterschreiben das Formular.
So geht die schriftliche Abmeldung:
-
Sie füllen das Abmelde-Formular aus.
-
Sie drucken das Formular aus.
- Sie unterschreiben das Formular.
- Sie machen eine Kopie von Ihrem Ausweis.
-
Sie schicken beide Papiere an das Bürger-Amt.
Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt.
Was brauche ich zum Abmelden?
Sie brauchen zum Abmelden:
-
Ihren Personal-Ausweis.
Oder Ihren Reise-Pass.
Oder ein Ersatz-Papier.Ein Ersatz-Papier ist zum Beispiel:
Ihr Führer-Schein
oder Behinderten-Ausweis.Achtung:
Für das schriftliche Abmelden müssen Sie uns
eine Kopie vom Personal-Ausweis schicken.Wichtig:
Sie müssen beide Seiten kopieren. -
Das Abmelde-Formular
Kontakt
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Adresse:
Stadt Neuss
Bürger-Amt
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 2
![ls_telefon.png Telefon.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefon.png)
![ls_email.png E-Mail.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_email.png)
- Telefon
- 0 21 31 - 90 32 32
- Fax
- 0 21 31 - 90 23 99
- buergeramt@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 18 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 14 Uhr
![ls_assistenz-computer.png Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-computer.png)
Die Info-Theke im Bürger-Amt ist
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr offen.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.
Mehr Infos
![ls_link.png Link.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_link.png)