Leichte Sprache – Mann liest ein Buch und freut sich: Er kann alles gut verstehen.

Wohnung abmelden

Informationen in Leichter Sprache
Gesetzbuch.

Es gibt in Deutschland keine Abmelde-Pflicht mehr.
Das heißt:
Wenn Sie in Deutschland umziehen
müssen Sie Ihre alte Wohnung nicht abmelden.

Personen packen einen Möbelwagen weil sie umziehen.

Sie müssen Ihre Wohnung abmelden:

  • Wenn Sie keine Wohnung mehr haben.
  • Wenn Sie ins Ausland ziehen.
  • Wenn Sie Ihre Neben-Wohnung auflösen.
    Weil Sie in Ihre Haupt-Wohnung ziehen.
Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:
Sie müssen Ihre Neben-Wohnung dort abmelden,
wo Ihre Haupt-Wohnung ist.
Die Haupt-Wohnung ist der Ort,
wo Sie die meiste Zeit wohnen.

Bild von einem Mann, der im Amt arbeitet.

Bis wann muss ich mich abmelden?

Sie können Ihre Wohnung 1 Woche
vor dem Auszug abmelden.
Spätestens 2 Wochen nach dem Auszug.

Amt.

Wie melde ich meine Wohnung ab?

Sie können die Wohnung persönlich abmelden.
Oder schriftlich.

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.
  • Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.

So geht die persönliche Abmeldung:

  • Sie kommen zu uns ins Bürger-Amt.
    Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt.
  • Sie bringen Ihren Personal-Ausweis mit.
    Oder Ihren Reise-Pass.
    Oder ein Ersatz-Papier.
  • Sie bekommen von uns das Abmelde-Formular.
    Sie füllen das Abmelde-Formular aus.
    Das Formular ist in Alltags-Sprache.
    Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen.
  • Sie unterschreiben das Formular.
  • Link.
  • Brief mit Umschlag.

So geht die schriftliche Abmeldung:

  • Sie füllen das Abmelde-Formular aus.

    Hier kommen Sie zum Abmelde-Formular

  • Sie drucken das Formular aus.
  • Sie unterschreiben das Formular.
  • Sie machen eine Kopie von Ihrem Ausweis.
  • Sie schicken beide Papiere an das Bürger-Amt.
    Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt.
  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.
  • Schwer-Behinderten-Ausweis.
  • Eine Seite und eine Kopie von der Seite.
  • Brief mit Umschlag.
  • Link.

Was brauche ich zum Abmelden?

Sie brauchen zum Abmelden:

  1. Ihren Personal-Ausweis.
    Oder Ihren Reise-Pass.
    Oder ein Ersatz-Papier.

    Ein Ersatz-Papier ist zum Beispiel:
    Ihr Führer-Schein
    oder Behinderten-Ausweis.

    Achtung:
    Für das schriftliche Abmelden müssen Sie uns
    eine Kopie vom Personal-Ausweis schicken.

    Wichtig:
    Sie müssen beide Seiten kopieren.

  2. Das Abmelde-Formular

    Abmelde-Formular ausfüllen

Kontakt

  • Amt.
  • Telefon.
  • E-Mail.

Adresse:

Stadt Neuss
Bürger-Amt
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 2

Telefon

0 21 31 - 90 32 32

Fax

0 21 31 - 90 23 99

E-Mail

buergeramt@stadt.neuss.de

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch

8 – 18 Uhr

Donnerstag

13 – 18 Uhr

Freitag

8 – 14 Uhr

Die Info-Theke im Bürger-Amt ist
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr offen.

Bitte machen Sie vorher einen Termin.

Termin im Internet machen

Rechte an Text und Bild

Text

Atelier Leichte Sprache

Bilder

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.