Wohnung anmelden
Informationen in Leichter Sprache
Sie ziehen nach Neuss?
Oder Sie ziehen in Neuss um?
Dann müssen Sie die neue Wohnung anmelden.
Dazu müssen Sie zum Melde-Amt.
Das gilt nur:
Wenn Sie oft in der Wohnung sind.
Wenn Sie oft dort schlafen.
Wichtig:
Es gibt Ausnahmen.
Manchmal müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.
Hier finden Sie mehr Infos dazu:
Wann muss ich meine Wohnung anmelden?
Sie müssen sich spätestens 2 Wochen
nach dem Umzug anmelden.
Wichtig:
Sie müssen die neue Wohnung anmelden.
Auch wenn Sie nur in Neuss umziehen.
Wie melde ich meine Wohnung an?
Sie füllen das Anmelde-Formular aus.
Das können Sie im Internet machen.
Drucken Sie das Anmelde-Formular aus.
Wichtig:
Wenn Sie eine 2. Wohnung in Deutschland haben
müssen Sie auch das Bei-Blatt ausfüllen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.
Sie müssen die Formulare unterschreiben.
Sie kommen zu uns ins Melde-Amt.
Sie bringen beide Formulare mit.
Und die anderen Papiere.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Was brauche ich zum Anmelden?
Was brauche ich zum Anmelden?
Sie brauchen zum Anmelden:
- Ihren Personal-Ausweis
- Oder Ihren Reise-Pass
- Oder ein Ersatz-Papier
- Oder den Kinder-Reise-Pass
- Oder die Geburts-Urkunde
-
Das Anmelde-Formular
-
Die Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin.
Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Der Vermieter oder die Vermieterin
muss Ihnen die Bescheinigung geben.
Dann müssen Sie die Bescheinigung
beim Melde-Amt abgeben.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen habe?
Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland.
Eine Wohnung ist Ihre Haupt-Wohnung.
Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.
Jede andere Wohnung ist Ihre Neben-Wohnung.
Wichtig:
Sie müssen ein Bei-Blatt ausfüllen.
Wenn Sie andere Wohnungen haben.
Sie müssen das Bei-Blatt im Amt zeigen.
Zusammen mit dem Anmelde-Formular
für die Haupt-Wohnung.
Anmelde-Formular für Haupt-Wohnung
Was ist, wenn ich nicht kommen kann?
Sie dürfen die Papiere nicht mit der Post schicken.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
muss jemand anderes zum Anmelden kommen.
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen es der Person schriftlich erlauben.
Die Erlaubnis nennt man Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
etwas für Sie zu tun.
Sie schreiben den Namen von der Person auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Damit erlauben Sie dem Menschen,
für Sie zum Amt zu gehen.
Wir haben ein Formular für die Vollmacht.
Sie können die Vollmacht hier herunter laden
Dann müssen Sie die Vollmacht ausdrucken.
Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.
Die Person muss uns diese Papiere zeigen:
- Die Vollmacht mit Ihrer Unterschrift.
- Das Anmelde-Formular mit Ihrer Unterschrift
Wenn Sie mehr als 2 Personen anmelden wollen
müssen Sie mehrere Anmelde-Formulare ausfüllen. - Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
-
Bescheinigung vom Vermieter oder Vermieterin.
Sie müssen die Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin immer beim Anmelden zeigen.Sie heißt: Wohnungs-Geber-Bescheinigung.
Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht als Nachweis.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Wann muss meine Wohnung
nicht anmelden?
Sie müssen die Wohnung nicht anmelden:
-
Wenn Sie mehrere Wohnungen
in Deutschland habenSie haben eine Wohnung angemeldet
und wohnen jetzt in einer 2. Wohnung.Sie müssen die 2. Wohnung nicht anmelden.
Und auch nicht abmelden.
Wenn Sie weniger als 6 Monate dort wohnen.Sie müssen die Wohnung anmelden, wenn Sie länger als 6 Monate
- in der 2. Wohnung gewohnt haben.
- in der 2. Wohnung wohnen wollen.
Für das Anmelden haben Sie 2 Wochen Zeit.
Sie müssen dazu die Bescheinigung
vom Vermieter oder der Vermieterin zeigen. -
Wenn Sie aus dem Ausland kommen
Sie wohnen im Ausland?
Sie sind nicht in Deutschland gemeldet?Dann müssen Sie die Wohnung
nach 3 Monaten anmelden.
Egal woher Sie kommen. -
Wenn der Mieter oder die Mieterin
im Kranken-Haus ist.
Oder im Pflege-Heim.Manchmal kommt der Mieter oder die Mieterin
- ins Kranken-Haus
- ins Pflege-Heim
- oder ein anderes Heim.
Dann muss die Person sich nicht ummelden.
Solange sie in der alten Wohnung gemeldet ist.Vielleicht geht die Person nicht mehr
in die Wohnung zurück.
Die Wohnung wird neu vermietet.
Oder sie wird verkauft.Dann muss jemand dem Amt Bescheid sagen.
Zum Beispiel:- der Mieter oder die Mieterin
- oder ein Betreuer oder eine Betreuerin
- oder der Leiter oder die Leiterin vom Heim.
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Meine Daten sollen nicht
weiter gegeben werden.
Was kann ich tun?
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Dann geben wir keine Daten von Ihnen
an andere Stellen weiter.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Übermittlungs-Sperre.
Der Antrag ist kostenlos.
Wir geben Ihre Daten an bestimmte Stellen weiter.
Sie müssen das vorher erlauben.
Zum Beispiel:
Sie stehen nur dann im Telefon-Buch
wenn Sie es wollen und erlauben.
Sonst dürfen wir Sie nicht ins Telefon-Buch schreiben.
Das nennen wir Übermittlungs-Sperre:
Hier finden Sie mehr Infos dazu:
Mehr Infos zur Übermittlungs-Sperre
Neues Melde-Gesetz
Es gibt seit 2015 ein neues Melde-Gesetz.
Im Melde-Gesetz sind Regeln zum:
- Anmelden einer Wohnung
- Abmelden einer Wohnung
- Ummelden einer Wohnung
Jede Person muss sich an das Gesetz halten:
Wenn sie eine Wohnung mietet.
Oder eine Wohnung vermietet.
-
Wenn Sie eine Wohnung mieten:
Sie müssen eine Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin abgeben.
Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Der Vermieter oder die Vermieterin
muss Ihnen die Bescheinigung geben.
Sie müssen dem Vermieter oder der Vermieterin
alle Infos für die Bescheinigung geben.Dann müssen Sie die Bescheinigung im Melde-Amt abgeben.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.Wichtig: Der Miet-Vertrag reicht nicht als Nachweis.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.Sagen Sie dem Melde-Amt:
Wenn Sie die Bestätigung nicht rechtzeitig bekommen.
Oder wenn die Bestätigung falsch ist.
Dann muss der Vermieter eine Strafe zahlen.
Die Strafe kostet bis zu 1 Tausend Euro. -
Wenn Sie eine Wohnung vermieten:
Das müssen Sie als Vermieter machen:
Sie müssen den Einzug vom Mieter bestätigen.
Sie müssen dazu eine Bescheinigung ausfüllen.
Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs-Geber-Bestätigung.Hier können Sie die Bestätigung herunter-laden:
Das müssen Sie in die Bescheinigung schreiben:
- Name und Adresse vom Vermieter
- Die Art der Meldung
Zum Beispiel: Einzug
Wenn Sie in die Wohnung einziehen. - Datum vom Einzug
- Adresse von der Wohnung
- Namen von allen Personen, die einziehen
- Datum und Unterschrift vom Vermieter
- Name und Adresse vom Eigentümer.
Das ist die Person, der die Wohnung gehört.
Sie müssen dem Mieter die Bescheinigung geben.
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen,
müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.Das dürfen Sie als Vermieter
oder Vermieterin machen:Sie dürfen beim Amt fragen,
ob sich der Mieter oder die Mieterin
beim Amt angemeldet hat.
Oder abgemeldet.Das darf das Amt:
Das Amt darf den Vermieter
oder die Vermieterin fragen,
wer in der Wohnung wohnt.
Oder gewohnt hat.Achtung:
Sie dürfen nicht über einen Einzug lügen.
Das ist gegen das Gesetz.Zum Beispiel,
Sie sagen, dass jemand
in die Wohnung einzieht.
Aber niemand zieht in die Wohnung ein.Dann müssen Sie eine Strafe zahlen.
Die Strafe kostet bis zu 50 Tausend Euro.
Wo stehen die Gesetze zum Anmelden?
Die Gesetze zum Anmelden stehen
im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: BMG.
Die Regeln stehen in Paragraf 17.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen sieht so aus: §.
Kontakt
Adresse:
Stadt Neuss
Bürger-Amt
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 2
- Telefon
- 0 21 31 - 90 32 32
- Fax
- 0 21 31 - 90 23 99
- buergeramt@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 18 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 14 Uhr
Die Info-Theke im Bürger-Amt ist
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr offen.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.