Wohnung anmeldenInformationen in Leichter Sprachehttps://www.neuss.de/leichte-sprache/wohnen/wohnung-anmeldenhttps://www.neuss.de/leichte-sprache/wohnen/wohnung-anmelden/@@images/9900768b-5c25-4428-b6b2-1a1ffafcf0af.png
Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland. Eine Wohnung ist Ihre Haupt-Wohnung. Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind. Jede andere Wohnung ist Ihre Neben-Wohnung.
Wichtig: Sie müssen ein Bei-Blatt ausfüllen. Wenn Sie andere Wohnungen haben. Sie müssen das Bei-Blatt im Amt zeigen. Zusammen mit dem Anmelde-Formular für die Haupt-Wohnung.
Sie dürfen die Papiere nicht mit der Post schicken. Wenn Sie nicht persönlich kommen können, muss jemand anderes zum Anmelden kommen. Sie müssen der Person vertrauen. Sie müssen es der Person schriftlich erlauben.
Die Erlaubnis nennt man Vollmacht. Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einer Person, etwas für Sie zu tun.
Sie schreiben den Namen von der Person auf das Papier. Sie müssen das Papier unterschreiben. Damit erlauben Sie dem Menschen, für Sie zum Amt zu gehen.
Dann müssen Sie die Vollmacht ausdrucken. Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.
Die Person muss uns diese Papiere zeigen:
Die Vollmacht mit Ihrer Unterschrift.
Das Anmelde-Formular mit Ihrer Unterschrift Wenn Sie mehr als 2 Personen anmelden wollen müssen Sie mehrere Anmelde-Formulare ausfüllen.
Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
Bescheinigung vom Vermieter oder Vermieterin. Sie müssen die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin immer beim Anmelden zeigen.
Sie heißt: Wohnungs-Geber-Bescheinigung.
Wichtig: Der Miet-Vertrag reicht nicht als Nachweis. Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Wann muss meine Wohnung nicht anmelden?
Sie müssen die Wohnung nicht anmelden:
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben
Sie haben eine Wohnung angemeldet und wohnen jetzt in einer 2. Wohnung.
Sie müssen die 2. Wohnung nicht anmelden. Und auch nicht abmelden. Wenn Sie weniger als 6 Monate dort wohnen.
Sie müssen die Wohnung anmelden, wenn Sie länger als 6 Monate
in der 2. Wohnung gewohnt haben.
in der 2. Wohnung wohnen wollen.
Für das Anmelden haben Sie 2 Wochen Zeit.
Sie müssen dazu die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin zeigen.
Wenn Sie aus dem Ausland kommen
Sie wohnen im Ausland? Sie sind nicht in Deutschland gemeldet?
Dann müssen Sie die Wohnung nach 3 Monaten anmelden. Egal woher Sie kommen.
Wenn der Mieter oder die Mieterin im Kranken-Haus ist. Oder im Pflege-Heim.
Manchmal kommt der Mieter oder die Mieterin
ins Kranken-Haus
ins Pflege-Heim
oder ein anderes Heim.
Dann muss die Person sich nicht ummelden. Solange sie in der alten Wohnung gemeldet ist.
Vielleicht geht die Person nicht mehr in die Wohnung zurück. Die Wohnung wird neu vermietet. Oder sie wird verkauft.
Dann muss jemand dem Amt Bescheid sagen. Zum Beispiel:
der Mieter oder die Mieterin
oder ein Betreuer oder eine Betreuerin
oder der Leiter oder die Leiterin vom Heim.
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.
Wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Fragen haben.
Meine Daten sollen nicht weiter gegeben werden. Was kann ich tun?
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Dann geben wir keine Daten von Ihnen an andere Stellen weiter.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen. Der Antrag heißt: Antrag auf Übermittlungs-Sperre. Der Antrag ist kostenlos.
Wir geben Ihre Daten an bestimmte Stellen weiter. Sie müssen das vorher erlauben.
Zum Beispiel: Sie stehen nur dann im Telefon-Buch wenn Sie es wollen und erlauben. Sonst dürfen wir Sie nicht ins Telefon-Buch schreiben. Das nennen wir Übermittlungs-Sperre: Hier finden Sie mehr Infos dazu:
Es gibt seit 2015 ein neues Melde-Gesetz. Im Melde-Gesetz sind Regeln zum:
Anmelden einer Wohnung
Abmelden einer Wohnung
Ummelden einer Wohnung
Jede Person muss sich an das Gesetz halten: Wenn sie eine Wohnung mietet. Oder eine Wohnung vermietet.
Wenn Sie eine Wohnung mieten:
Sie müssen eine Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben. Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung. Der Vermieter oder die Vermieterin muss Ihnen die Bescheinigung geben. Sie müssen dem Vermieter oder der Vermieterin alle Infos für die Bescheinigung geben.
Dann müssen Sie die Bescheinigung im Melde-Amt abgeben. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wichtig: Der Miet-Vertrag reicht nicht als Nachweis. Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Sagen Sie dem Melde-Amt: Wenn Sie die Bestätigung nicht rechtzeitig bekommen. Oder wenn die Bestätigung falsch ist. Dann muss der Vermieter eine Strafe zahlen. Die Strafe kostet bis zu 1 Tausend Euro.
Wenn Sie eine Wohnung vermieten:
Das müssen Sie als Vermieter machen:
Sie müssen den Einzug vom Mieter bestätigen. Sie müssen dazu eine Bescheinigung ausfüllen. Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.