Wohnung ummeldenInformationen in Leichter Sprachehttps://www.neuss.de/leichte-sprache/wohnen/wohnung-ummeldenhttps://www.neuss.de/leichte-sprache/wohnen/wohnung-ummelden/@@images/7d1e3ece-9536-4aec-8576-957a750771ef.png
Sie müssen eine Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben. Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung. Der Vermieter oder die Vermieterin muss Ihnen die Bescheinigung geben. Sie müssen dem Vermieter oder der Vermieterin alle wichtigen Infos für die Bescheinigung sagen.
Dann müssen Sie die Bescheinigung beim Melde-Amt abgeben. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wichtig: Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen. Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Wenn Sie die Bescheinigung nicht rechtzeitig bekommen dürfen Sie das dem Melde-Amt sagen. Auch wenn die Bescheinigung falsch ist.
Dann muss der Vermieter oder die Vermieterin eine Strafe zahlen.
Wenn Sie eine Wohnung vermieten:
Vermieten heißt: Eine Person gibt einer anderen Person eine Wohnung zum Wohnen.
Der Vermieter kann der Eigentümer sein. Oder eine vom Eigentümer beauftragte Person.
Manche Personen arbeiten für spezielle Firmen. Die Firmen bauen Häuser. Oder sie kümmern sich um die Mieter und Mieterinnen. Dann können diese Personen für den Eigentümer Sachen machen. Zum Beispiel: Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung abgeben.
Wenn Sie in einer Wohn-Gemeinschaft wohnen dann ist der Haupt-Mieter der Vermieter. Er gibt einer anderen Person ein Zimmer zum Wohnen.
Das müssen Sie als Vermieter machen:
Sie müssen den Einzug vom Mieter bestätigen. Sie müssen dazu eine Bescheinigung ausfüllen. Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Diese Infos müssen in der Bescheinigung sein:
Name und Adresse vom Vermieter
Art der Meldung. Zum Beispiel: Einzug
Datum vom Einzug
Adresse von der Wohnung
Namen von allen Personen, die einziehen
Datum und Unterschrift vom Vermieter
Name und Adresse vom Eigentümer. Wenn er nicht der Vermieter ist
Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter oder der Mieterin geben. Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.
Das dürfen Sie als Vermieter machen:
Sie dürfen beim Amt fragen, ob sich der Mieter beim Amt angemeldet hat. Oder abgemeldet.
Das darf das Amt:
Das Amt darf fragen, wer in der Wohnung wohnt. Oder gewohnt hat.
Achtung: Es ist gegen das Gesetz, wenn Sie lügen. Zum Beispiel, Sie sagen, dass eine Person in die Wohnung einzieht. Aber die Person zieht nicht in die Wohnung ein.
Dann müssen Sie eine Geld-Strafe bezahlen.
Wo stehen die Gesetze zum Anmelden?
Die Gesetze zum Anmelden stehen im Bundes-Melde-Gesetz. Die Abkürzung dafür die: BMG.
Die Regeln stehen in Paragraf 17.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz. Das Zeichen für Paragrafen sieht so aus: §.
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