Wohnung ummelden
Informationen in Leichter Sprache
Sie ziehen in Neuss um?
Zu einer anderen Adresse?
Dann müssen Sie sich im Amt ummelden.
Das gilt nur:
Wenn Sie oft in der Wohnung sind.
Wenn Sie oft dort schlafen.
Das gilt nicht:
Wenn es eine Neben-Wohnung ist.
Zum Beispiel: Eine Ferien-Wohnung.
Wann muss ich meine Wohnung ummelden?
Spätestens 2 Wochen nach dem Umzug.
Wie melde ich meine Wohnung um?
Sie kommen ins Melde-Amt.
Sie zeigen uns
- Ihren Ausweis.
- Und die Bescheinigung von Ihrem Vermieter
oder Ihrer Vermieterin.
Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Der Vermieter oder die Vermieterin
muss Ihnen die Bescheinigung geben.
Dann müssen Sie die Bescheinigung
beim Melde-Amt abgeben.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wir füllen dann mit Ihnen
das Formular zum Ummelden aus.
Sie können das Formular auch im Internet ausfüllen.
Und das Ummelde-Formular ins Amt mitbringen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen habe?
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben
ist eine Wohnung davon Ihre Haupt-Wohnung.
Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.
Jede weitere Wohnung ist dann Ihre Neben-Wohnung.
Wichtig:
Für weitere Wohnungen in Deutschland
müssen Sie ein Bei-Blatt ausfüllen.
Wenn Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
auch eine Wohnung hat
muss er oder sie auch ein Bei-Blatt ausfüllen.
Wir helfen Ihnen dabei.
Wie viel kostet das Ummelden?
Nichts.
Das Ummelden ist kostenlos.
Was ist, wenn ich nicht kommen kann?
Wenn Sie nicht persönlich kommen
muss jemand anderes zum Ummelden kommen.
Sie dürfen die Papiere nicht mit der Post schicken.
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen es der Person schriftlich erlauben.
Die Erlaubnis nennt man Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
etwas für Sie zu tun.
Sie schreiben auf das Papier:
- Ihren Namen
- und den Namen von der Person
Sie erlauben der Person für Sie zum Amt zu gehen.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Wir haben ein Formular für die Vollmacht.
Sie können die Vollmacht hier herunter laden
Dann müssen Sie die Vollmacht ausdrucken.
Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.
Die Person muss uns diese Papiere zeigen:
- Die Vollmacht mit Ihrer Unterschrift
- Das Ummelde-Formular mit Unterschrift.
Wenn Sie mehr als 2 Personen anmelden wollen
müssen Sie weitere Ummelde-Formulare ausfüllen. -
Den Personal-Ausweis oder Reise-Pass
vom Mieter oder der Mieterin. - Und den eigenen Ausweis oder Pass.
- Und die Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin.
Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Wann muss mich nicht ummelden?
Sie müssen die Wohnung nicht ummelden:
- Wenn Sie im Kranken-Haus sind.
- Wenn Sie im Pflege-Heim sind.
- Oder in einem anderen Heim.
Dann müssen Sie sich nicht ummelden
solange Sie für eine Wohnung gemeldet sind.
Manchmal gehen Sie nicht mehr in die Wohnung zurück. Weil die Wohnung vermietet oder verkauft wurde.
Dann muss jemand dem Amt Bescheid sagen.
Zum Beispiel:
- Der Mieter oder die Mieterin.
- Oder ein Betreuer oder eine Betreuerin.
- Oder der Leiter oder die Leiterin vom Heim.
Wichtig:
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Was passiert mit meinen Daten?
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Dann geben wir keine Daten von Ihnen
an andere Stellen weiter.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Übermittlungs-Sperre.
Der Antrag ist kostenlos.
Wir geben Ihre Daten nur weiter,
wenn Sie uns das erlauben.
Zum Beispiel:
Sie stehen nur dann im Telefon-Buch,
wenn Sie das wollen und erlauben.
Sonst dürfen wir Sie nicht ins Telefon-Buch schreiben.
Neues Melde-Gesetz
Seit 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
In dem Gesetz sind Regeln zum:
- Anmelden einer Wohnung
- Abmelden einer Wohnung
- Ummelden einer Wohnung
Jede Person muss sich an das Gesetz halten:
-
Wenn Sie eine Wohnung mieten:
Sie müssen eine Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin abgeben.
Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Der Vermieter oder die Vermieterin
muss Ihnen die Bescheinigung geben.
Sie müssen dem Vermieter oder der Vermieterin
alle wichtigen Infos für die Bescheinigung sagen.Dann müssen Sie die Bescheinigung
beim Melde-Amt abgeben.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.Wenn Sie die Bescheinigung nicht rechtzeitig bekommen
dürfen Sie das dem Melde-Amt sagen.
Auch wenn die Bescheinigung falsch ist.Dann muss der Vermieter oder die Vermieterin
eine Strafe zahlen. -
Wenn Sie eine Wohnung vermieten:
Vermieten heißt:
Eine Person gibt einer anderen Person
eine Wohnung zum Wohnen.Der Vermieter kann der Eigentümer sein.
Oder eine vom Eigentümer beauftragte Person.Manche Personen arbeiten für spezielle Firmen.
Die Firmen bauen Häuser.
Oder sie kümmern sich um die Mieter und Mieterinnen.
Dann können diese Personen
für den Eigentümer Sachen machen.
Zum Beispiel:
Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung abgeben.Wenn Sie in einer Wohn-Gemeinschaft wohnen
dann ist der Haupt-Mieter der Vermieter.
Er gibt einer anderen Person
ein Zimmer zum Wohnen.Das müssen Sie als Vermieter machen:
Sie müssen den Einzug vom Mieter bestätigen.
Sie müssen dazu eine Bescheinigung ausfüllen.
Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.Diese Infos müssen in der Bescheinigung sein:
- Name und Adresse vom Vermieter
- Art der Meldung.
Zum Beispiel: Einzug - Datum vom Einzug
- Adresse von der Wohnung
- Namen von allen Personen, die einziehen
- Datum und Unterschrift vom Vermieter
- Name und Adresse vom Eigentümer.
Wenn er nicht der Vermieter ist
Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter
oder der Mieterin geben.
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen
müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.Das dürfen Sie als Vermieter machen:
Sie dürfen beim Amt fragen,
ob sich der Mieter beim Amt angemeldet hat.
Oder abgemeldet.Das darf das Amt:
Das Amt darf fragen,
wer in der Wohnung wohnt.
Oder gewohnt hat.Achtung:
Es ist gegen das Gesetz, wenn Sie lügen.
Zum Beispiel,
Sie sagen, dass eine Person
in die Wohnung einzieht.
Aber die Person zieht nicht in die Wohnung ein.Dann müssen Sie eine Geld-Strafe bezahlen.
Wo stehen die Gesetze zum Anmelden?
Die Gesetze zum Anmelden stehen
im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: BMG.
Die Regeln stehen in Paragraf 17.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen sieht so aus: §.
Kontakt
Adresse:
Stadt Neuss
Bürger-Amt
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 2
- Telefon
- 0 21 31 - 90 32 32
- Fax
- 0 21 31 - 90 23 99
- buergeramt@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 18 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 14 Uhr
Die Info-Theke im Bürger-Amt ist
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr offen.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.