02.04.2020 - Zahlungsprobleme: Stadtwerke Neuss bieten Hilfe an

Getreu ihrem Versprechen „persönlich und nah“ zu sein, sind die Stadtwerke Neuss auch zu Zeiten der Corona-Krise für ihre Kundinnen und Kunden da.

Unter der heute neu eingerichteten E-Mail-Adresse zahlungshilfe@stadtwerke-neuss.de bemühen sich die Stadtwerke-Experten für ihre Energiekunden, die akut durch die Corona-Krise in finanzielle Engpässe geraten sind, um individuelle Lösungen. Melden können sich ab sofort Privatkunden und Kleinstunternehmen mit Beratungsbedarf. Die Stadtwerke versprechen hier schnelle und unkonventionelle Hilfe.

„Es geht vor allem darum, den Kunden, die von dem ab 1. April 2020 wirksam gewordenen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen, Alternativen zur Zahlungsaussetzung anzubieten“, erläutert Stadtwerke-Geschäftsführer Stephan Lommetz die Initiative. Nach dem frisch verabschiedeten Gesetz können Privatpersonen und Kleinstunternehmen zunächst bis zum 30. Juni die Abschlagszahlungen für Strom, Wärme und Gas aussetzen. Dies allerdings nur dann, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Privatpersonen zum Beispiel müssen Kurzarbeit oder Teilzeit nachweisen, in jedem Fall aber, dass sie aufgrund der Corona-Krise bei Fortzahlung der Leistung ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Für Renten- und Leistungsbezieher gilt diese neue Regelung nicht. Kleinstunternehmen dürfen nicht mehr als zehn Mitarbeiter und zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben und müssen ebenfalls nachvollziehbar darlegen, etwa durch einen Beleg für Kurzarbeit oder einen Steuerbescheid, dass die Corona-Pandemie ursächlich ist für akute Zahlungsschwierigkeiten.

Den Hintergrund der Stadtwerke-Initiative erklärt Vertriebsleiter Matthias Braun: „Kunden, die jetzt gesetzlich gestützt ihre Energie-Rechnung ruhen lassen, sind letztendlich nicht von der Zahlungspflicht entbunden und haben nach Ablauf der gesetzlichen Sonderregelung, zurzeit also ab 1. Juli 2020, eine Rechnung zu begleichen, die kumuliert alle aufgelaufenen Forderungen enthält. Wir glauben, dass die zeitliche Verlagerung des Problems in vielen Fällen nicht die beste Lösung ist, vielleicht sogar ganz im Gegenteil. Darum haben wir schnell reagiert und suchen mit betroffenen Kunden persönlich im Rahmen unserer Möglichkeiten nach Alternativen.“

Kunden, die sich von den Stadtwerken Neuss entsprechend beraten lassen wollen, wählen bitte den schriftlichen Weg per Mail an zahlungshilfe@stadtwerke-neuss.de. Oder schriftlich an Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Moselstr. 25-27, 41464 Neuss. Zur schnellen und verlässlichen Abwicklung bitten die Stadtwerke um die Angabe einer Telefonnummer, unter der Kundinnen und Kunden gut zu erreichen sind. Hilfreich sind ferner Nachweise, dass die Kriterien zur Anwendung des Leistungsverweigerungsrechts erfüllt sind, und – bei Kleinstunternehmen - ein Foto des aktuellen Zählerstandes.

Alle Informationen finden sich auch online unter
https://www.stadtwerke-neuss.de/corona-zahlungshilfe.