30.04.2020 - Fütterungsverbot beachten
Stadtverwaltung weist erneut darauf hin, keine Wildtiere zu füttern
Das Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima weist eindringlich darauf hin, dass das Füttern von Wildtieren gemäß der städtischen Grünanlagenordnung verboten ist. Neben Wasservögeln betrifft das alle Wildtiere, auch Tauben und Nutrias. Wer gegen das Fütterungsverbot der Stadt Neuss verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Diese Tiere finden aktuell in der Natur genügend artgerechte Nahrung, in den Gewässern beispielsweise Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere sowie Schnecken und Würmer. Sie sind nicht auf zusätzliches Futter angewiesen, im Gegenteil - es verursacht Mangelernährung und Krankheiten. Gerade die Grünanlagen mit ihren Teichen im Innenstadtbereich sind bei gutem Wetter beliebte Ausflugsziele. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gehen davon aus, Enten, Gänsen und anderen Tieren in den Parks mit Brot oder anderen Nahrungsresten etwas Gutes zu tun. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Auf das Überangebot an Nahrung reagieren manche Arten mit starker Vermehrung, wodurch das Gleichgewicht des Ökosystems mit weitreichenden Folgen aus den Fugen gerät. So werden in der Folge auch Bäume an Gewässern, Ufervegetation und Wiesen zerstört. Gleichzeitig stellen die Tiere sich auf das viele Futter ein und verlieren damit ihr natürliches Nahrungsverhalten. Die Überpopulation beeinträchtigt die Nutzungsmöglichkeiten und das Erscheinungsbild unserer öffentlichen Grünflächen. Wiesen und Gehwege werden stärker beschmutzt. In den Gewässern wird durch den zusätzlichen Nährstoffeintrag (Kot) das Algenwachstum gefördert. Herumliegende Futterreste ziehen Ratten, Nutrias und Stadttauben an. Parasiten und Krankheiten können sich so ausbreiten und damit auch unsere Gesundheit gefährden.