30.04.2020 - Stufenweises „Wiederhochfahren“ der Verwaltung ab 4. Mai
Einhaltung des Infektionsschutzes in allen Dienststellen oberstes Gebot / Mund-Nasen-Bedeckung wird Pflicht für Besucherinnen und Besucher
Unter Wahrung des Infektionsschutzes wird der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen der Verwaltung ab Montag, 4. Mai 2020, stufenweise erhöht.
Der Schutz aller Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden steht dabei im Mittelpunkt aller weiteren Festlegungen zum stufenweisen Hochfahren der Verwaltung, in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Personalrat.
Weiterhin bleibt die Kern-Verwaltung noch für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Der Zutritt ist generell nur mit Termin gestattet, so wurden etwa bereits die Termin-Sprechzeiten im Bürgeramt stärker ausgeweitet. Lageabhängig wird dies voraussichtlich bis zum 31. Mai 2020 so gehandhabt. Besucherinnen und Besucher werden an den Eingängen vom dort eingesetzten Personal zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern geleitet.
Außerdem gilt ab Montag und bis auf Weiteres eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucherinnen und Besucher. Personen, die die Verwaltungsgebäude betreten möchten, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und werden gebeten, diese auch mitzubringen.