06.05.2020 - Stadt entwirft Standortstärkungsfonds für Neusser Wirtschaft
Hilfe für besonders durch die Corona-Krise gebeutelte Betriebe ist auch Thema in der Ratssitzung
Der Rat der Stadt Neuss wird sich am Freitag (8. Mai) mit den Folgen der Corona-Pandemie für die Neusser Wirtschaft befassen. Gegenstand der Beratung wird dabei auch eine direkte finanzielle Unterstützung von besonders betroffenen Betrieben durch die Stadt sein. Der seitens der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegte „Standortstärkungsfonds“ sieht vor, die Neusser Unternehmer und Unternehmen finanziell zu unterstützen, die besonders hart von den betrieblichen Beschränkungen und deren Folgewirkungen betroffen sind, insbesondere die seit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnug NRW am 22. März stark in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt sind und von den bisherigen Lockerungen (seit der CoronaSchVO mit Wirkung vom 4. Mai 2020) nicht profitieren konnten.
Mit dem „Standortstärkungsfonds“ möchte die Stadt Neuss einen Zuschuss zu bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Miet-/ Pachtverträgen bzw. (bei kreditfinanzierten gewerblichen Immobilien) zu laufenden Darlehnsverpflichtungen gewähren. Den Unternehmen, die bis zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie erfolgreich gewirtschaftet haben, soll durch die Hilfe eine Perspektive angeboten werden, den Betrieb, das Ladenlokal, die gepachtete Gaststätte oder das Büro als Ort der wirtschaftlichen Betätigung für die Zeit nach der Pandemie am Standort Neuss zu erhalten. Es handelt sich dabei um eine anteilige Übernahme der Zahlungsverpflichtungen aus dem Zeitraum April bis Juni d.J. in Höhe von 50 Prozent, bzw. einem maximalen Betrag in Höhe von 5.000 Euro. Bei den besonders betroffenen Unternehmen, die zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Virus derzeit (ganz oder weitgehend) behördlich geschlossen sind und bei solchen, auf die die Beschränkungen und Verbote zum Schutz der Bevölkerung vor weiterer Verbreitung des Virus praktisch wie eine Geschäftsschließung wirken, ist ein qualifizierter Umsatzrückgang in Höhe von mindestens 50 Prozent und eine damit einhergehende drohende Zahlungsunfähigkeit zu erwarten.
In der dem Rat der Stadt Neuss vorgelegten Empfehlung ist vorgesehen, dass Unternehmen aus diesen Branchen die erhebliche Betroffenheit nicht gesondert nachweisen müssen. Die Verwaltung hat dazu eine Liste erstellt, die die entsprechenden Branchen aufzählt.
Die Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis des Amtes für Wirtschaftsförderung lassen aber auch erkennen, dass es derzeit eine Vielzahl weiterer Betriebe aus anderen Branchen gibt, für welche sich die Pandemie bzw. die zu ihrer Bekämpfung vorgesehenen Maßnahmen ebenfalls „mittelbar“ (umsatzmindernd) auswirken. Solche Unternehmen sind nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Vielmehr müssen sie im Antragsverfahren neben dem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent auch die Ursächlichkeit der Maßnahmen der Pandemie für diesen Umsatzrückgang versichern. Nach einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Neuss am Freitag, 8. Mai 2020, bedarf es noch der Erarbeitung und Veröffentlichung einer entsprechenden Förderrichtlinie, die auch Regelungen zu dem Antrags- und Bewilligungsverfahren enthalten wird.
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Neuss in gleicher Sitzung am 8. Mai weitere Beschlussempfehlungen zur Entscheidung vor, mit dem Ziel, den ansässigen Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben in der Krise weiterzuhelfen. Beispielsweise soll darüber entschieden werden, auf die Erhebung der so genannten „Terrassengebühr“ für das Jahr 2020 entweder ganz oder in reduzierter Weise zu verzichten (siehe Beratungsunterlage 69/026/2020; vgl. TOP 34 der Tagesordnung des Rates am 8. Mai 2020). Auch eine „Anpassung der Betriebszeiten für derzeit eingeschränkte Außengastronomie“ (vgl. Top 35 der Tagesordnung des Rates am 8. Mai 2020) soll ein Thema der Sitzung werden. Beide Vorlagen sind auf Erleichterungen bzw. Verbesserungen von Erwerbsaussichten für den Zeitraum nach Wegfall der gegenwärtigen Beschränkungen ausgelegt.