29.05.2020 - Stadtwerke Neuss öffnen Pfingsten die Schwimmbäder
Betrieb ist nur eingeschränkt und unter strengen Auflagen möglich
In allen drei Schwimmbädern der Stadtwerke Neuss kann ab diesem Samstag unter Corona-bedingten Einschränkungen wieder geschwommen beziehungsweise trainiert werden. Damit wird der Erlass der NRW-Landesregierung von gestern Abend (27.5.2020) umgesetzt, wonach unter strengen organisatorischen und hygienischen Auflagen eine Öffnung der Bäder ab dem 30. Mai wieder möglich ist. Die Vorbereitungen dazu waren in den vergangenen Tagen auf Hochtouren gelaufen. Im Südbad und im Nordbad wird ab Samstag wieder das Schwimmen für die Öffentlichkeit möglich sein. Das Stadtbad steht in den kommenden Wochen ausnahmslos für den Vereinssport zur Verfügung.
„Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit den erforderlichen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen auseinandergesetzt“, erklärt Stadtwerke-Bäder-Geschäftsführer Matthias Braun. „Die Sicherheit unserer Badegäste, aber natürlich auch unserer Mitarbeiter, steht für uns an erster Stelle. Deshalb hoffen wir, dass sich unsere Gäste auch unter den veränderten Bedingungen bei uns wohlfühlen und einen entspannten Aufenthalt haben werden.“
Begrenzung der Besucherzahlen und veränderte Öffnungszeiten
Für alle Bäder gilt: Damit die erforderlichen Abstandsregelungen eingehalten werden können, wird die Anzahl der Besucher begrenzt und im Südbad und Nordbad werden über den Tag verteilt Zeitfenster eingerichtet. Die sonst in den Schwimmbädern geltenden Öffnungszeiten sind aufgehoben. Zwischen den einzelnen Zeitfenstern sind die Bäder geschlossen, damit diese gereinigt und desinfiziert werden können.
Onlinereservierung und -bezahlung
Nach der Corona-Schutzverordnung müssen alle Badegäste mit Kontaktdaten und dem Zeitpunkt ihres Schwimmbadbesuchs
erfasst werden. So sollen die Gesundheitsbehörden im Falle einer Coronainfektion besser nachvollziehen können, welche Personen sich gleichzeitig im Bad aufgehalten haben. Um diese Vorgabe zu erfüllen und keine Warteschlangen an den Kassen entstehen zu lassen, steht ab sofort
ein über die Stadtwerke-Homepage aufrufbares Onlinebuchungsportal bereit. Hierüber können sich die Gäste registrieren und dann ein Zeitfenster auswählen. Die Zahlung erfolgt ebenfalls bargeldlos über das Buchungsportal.
Abstandsregelungen im Bad
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wurden Wegekennzeichnungen
und Infotafeln für die Gäste angebracht und Duschen, Umkleiden und Schränke so eingeteilt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern durch die Besucher eingehalten werden kann. In den Schwimmbecken werden jeweils Leinen gezogen, um den Schwimmern eine bessere
Orientierung für den Abstand zu geben. Die Rutschen innen und außen, der Sprungturm in der Halle sowie einige Kinderattraktionen im Außenbereich müssen geschlossen bleiben. Die Kinderspielplätze auf den Wiesen im Nord- und Südbad können jedoch unter Beachtung der
Abstandsregeln genutzt werden. Vom Eingangsbereich bis zu den Umkleiden besteht die Pflicht einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Südbad
Um im Südbad möglichst vielen Gästen einen Schwimmbadbesuch zu ermöglichen, werden Freibad und Hallenbad voneinander getrennt. Für den Hallenbadbereich werden drei Zeitfenster von je drei Stunden angeboten, für den Freibadbereich zwei Zeitfenster von je fünf Stunden. Damit können bis zu 80 Besucher den Hallenbadbereich und 500 Besucher den Freibadbereich gleichzeitig nutzen. Für alle Zeitfenster, ob drei oder fünf Stunden, zahlen die Badegäste lediglich den regulären Zwei-Stunden-Tarif. Der Hallenbadbereich mit dem Freizeitbecken, dem Plantschbecken und der Rutsche muss gemäß den Vorgaben der NRW-Corona-Schutzverordnung vorerst geschlossen bleiben.
Öffnungszeiten:
Freibad: 8.30 – 13.30 Uhr / 15.00 – 20.00 Uhr
Hallenbad: 8.00 – 11.00 Uhr / 13.00 Uhr – 16.00 Uhr /
17.00 – 20.00 Uhr
Nordbad
Das Nordbad auf der Neusser Furth kann fortan von 75 Badegästen gleichzeitig genutzt werden. Im Nordbad gelten an den einzelnen Wochentagen teils unterschiedliche Zeitfenster
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 6.30 – 9.30 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
17.00 – 20.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 11.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr / 17.00 –
20.00 Uhr
Sonntag: 11.00 – 14.00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr
Stadtbad
Das Stadtbad ist in den kommenden Wochen nur für die Schwimmvereine geöffnet.
WELLNEUSS
Die Stadtwerke-Saunalandschaft „WELLNEUSS. Sauna. Natur. Mehr.“ bleibt vorerst noch geschlossen. Das Betreiben von Saunen bleibt auch nach dem jüngsten Erlass des Landes weiter untersagt.
Alle Informationen zu den geänderten Öffnungszeiten und Zugangsbedingungen der Neusser Schwimmbäder zum „Restart“ finden sich online unter www.stadtwerkeneuss.de/restart-baeder. Hier findet sich auch der Absprung zum Reservierungs- und Buchungsportal.
In allen drei Schwimmbädern der Stadtwerke Neuss kann ab diesem Samstag unter Corona-bedingten Einschränkungen wieder geschwommen beziehungsweise trainiert werden. Damit wird der Erlass der NRW-Landesregierung von gestern Abend (27.5.2020) umgesetzt, wonach unter strengen organisatorischen und hygienischen Auflagen eine Öffnung der Bäder ab dem 30. Mai wieder möglich ist. Die Vorbereitungen dazu waren in den vergangenen Tagen auf Hochtouren gelaufen. Im Südbad und im Nordbad wird ab Samstag wieder das Schwimmen für die Öffentlichkeit möglich sein. Das Stadtbad steht in den kommenden Wochen ausnahmslos für den Vereinssport zur Verfügung.
„Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit den erforderlichen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen auseinandergesetzt“, erklärt Stadtwerke-Bäder-Geschäftsführer Matthias Braun. „Die Sicherheit unserer Badegäste, aber natürlich auch unserer Mitarbeiter, steht für uns an erster Stelle. Deshalb hoffen wir, dass sich unsere Gäste auch unter den veränderten Bedingungen bei uns wohlfühlen und einen entspannten Aufenthalt haben werden.“
Begrenzung der Besucherzahlen und veränderte Öffnungszeiten
Für alle Bäder gilt: Damit die erforderlichen Abstandsregelungen eingehalten werden können, wird die Anzahl der Besucher begrenzt und im Südbad und Nordbad werden über den Tag verteilt Zeitfenster eingerichtet. Die sonst in den Schwimmbädern geltenden Öffnungszeiten sind aufgehoben. Zwischen den einzelnen Zeitfenstern sind die Bäder geschlossen, damit diese gereinigt und desinfiziert werden können.
Onlinereservierung und -bezahlung
Nach der Corona-Schutzverordnung müssen alle Badegäste mit Kontaktdaten und dem Zeitpunkt ihres Schwimmbadbesuchs
erfasst werden. So sollen die Gesundheitsbehörden im Falle einer Coronainfektion besser nachvollziehen können, welche Personen sich gleichzeitig im Bad aufgehalten haben. Um diese Vorgabe zu erfüllen und keine Warteschlangen an den Kassen entstehen zu lassen, steht ab sofort
ein über die Stadtwerke-Homepage aufrufbares Onlinebuchungsportal bereit. Hierüber können sich die Gäste registrieren und dann ein Zeitfenster auswählen. Die Zahlung erfolgt ebenfalls bargeldlos über das Buchungsportal.
Abstandsregelungen im Bad
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wurden Wegekennzeichnungen
und Infotafeln für die Gäste angebracht und Duschen, Umkleiden und Schränke so eingeteilt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern durch die Besucher eingehalten werden kann. In den Schwimmbecken werden jeweils Leinen gezogen, um den Schwimmern eine bessere
Orientierung für den Abstand zu geben. Die Rutschen innen und außen, der Sprungturm in der Halle sowie einige Kinderattraktionen im Außenbereich müssen geschlossen bleiben. Die Kinderspielplätze auf den Wiesen im Nord- und Südbad können jedoch unter Beachtung der
Abstandsregeln genutzt werden. Vom Eingangsbereich bis zu den Umkleiden besteht die Pflicht einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Südbad
Um im Südbad möglichst vielen Gästen einen Schwimmbadbesuch zu ermöglichen, werden Freibad und Hallenbad voneinander getrennt. Für den Hallenbadbereich werden drei Zeitfenster von je drei Stunden angeboten, für den Freibadbereich zwei Zeitfenster von je fünf Stunden. Damit können bis zu 80 Besucher den Hallenbadbereich und 500 Besucher den Freibadbereich gleichzeitig nutzen. Für alle Zeitfenster, ob drei oder fünf Stunden, zahlen die Badegäste lediglich den regulären Zwei-Stunden-Tarif. Der Hallenbadbereich mit dem Freizeitbecken, dem Plantschbecken und der Rutsche muss gemäß den Vorgaben der NRW-Corona-Schutzverordnung vorerst geschlossen bleiben.
Öffnungszeiten:
Freibad: 8.30 – 13.30 Uhr / 15.00 – 20.00 Uhr
Hallenbad: 8.00 – 11.00 Uhr / 13.00 Uhr – 16.00 Uhr /
17.00 – 20.00 Uhr
Nordbad
Das Nordbad auf der Neusser Furth kann fortan von 75 Badegästen gleichzeitig genutzt werden. Im Nordbad gelten an den einzelnen Wochentagen teils unterschiedliche Zeitfenster
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 6.30 – 9.30 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
17.00 – 20.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 11.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr / 17.00 –
20.00 Uhr
Sonntag: 11.00 – 14.00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr
Stadtbad
Das Stadtbad ist in den kommenden Wochen nur für die Schwimmvereine geöffnet.
WELLNEUSS
Die Stadtwerke-Saunalandschaft „WELLNEUSS. Sauna. Natur. Mehr.“ bleibt vorerst noch geschlossen. Das Betreiben von Saunen bleibt auch nach dem jüngsten Erlass des Landes weiter untersagt.
Alle Informationen zu den geänderten Öffnungszeiten und Zugangsbedingungen der Neusser Schwimmbäder zum „Restart“ finden sich online unter www.stadtwerkeneuss.de/restart-baeder. Hier findet sich auch der Absprung zum Reservierungs- und Buchungsportal.