01.07.2020 - Neuss-Pass am 1. Juli eingeführt
Anspruchsberechtigte können ab jetzt beantragen
Mit dem Neuss-Pass erhalten Neusser Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 1. Juli 2020 Vergünstigungen bei einigen städtischen und stadtnahen Einrichtungen.
Grundsätzlich sind Menschen anspruchsberechtigt, die in Neuss ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sowie die in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigten Personen (Hartz IV)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeldempfänger sowie die Haushaltsmitglieder, sofern sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt wurden
- Empfänger (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte) von Kinderzuschlag sowie deren im Haushalt lebenden Kinder
- Hilfen gem. § 27 a Bundesversorgungsgesetz
- Heimbewohner, die laufende Hilfe nach den Bestimmungen des SGB XII (Barbetrag nach § 27 b SGB XII) erhalten oder für die Pflegewohngeld für die dauernde vollstationäre Unterbringung gezahlt wird
- Selbstzahler in Heimen
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Kinder und Jugendliche, die Leistungen im Rahmen des SGB VIII erhalten
Vergünstigungen gelten für folgende Bereiche:
Kulturamt
• Ermäßigung von 30% auf die privatrechtlichen Eintrittspreise zu den Veranstaltungen Shakespeare-Festival, Internationale Tanzwochen, Zeughauskonzerte, Konzerte der Deutschen Kammerakademie Neuss am Rhein e.V., Acoustic Concerts, Kultur für Kinder und Wundertüte
Kulturforum „Alte Post“
• 30% Ermäßigung auf Entgelte für Lehrveranstaltungen der Schule für Kunst und Theater
Musikschule
• 50% auf die gesamte zu entrichtende Teilnahme- und Instrumentengebühr
Neusser Bäder
• 30 % Rabatt auf den Eintrittspreis ab 1. September 2020
Stadtbibliothek
• Ermäßigung von 7 € für die Benutzung der Stadtbibliothek für ein Jahr
Volkshochschule
• Ermäßigung von 30% auf die Teilnahmeentgelte ab 1. September 2020
Das Antragsformular für die Ausstellung des Neuss-Passes gibt es hier zum Ausdrucken und Ausfüllen.
Dieser Antrag kann unter Beifügung des entsprechenden Leistungsbescheides (in Kopie) dem Sozialamt der Stadt Neuss, Promenadenstr. 43-45, 41460 Neuss unterschrieben per Post übersandt oder persönlich vorbeigebracht werden, montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Auch möglich ist, die Dokumente eingescannt per Mail zu schicken an: joachim.broch@stadt.neuss.de
Ausgestellt wird der Neuss-Pass, wenn der entsprechende Leistungsbescheid noch mindestens zwei Monate gültig ist. Der Neuss-Pass wird anschließend zugeschickt und hat eine Gültigkeit für ein Jahr nach Ausstellung.