16.07.2020 - Neue Regelung in Kindertagespflege
Bewilligungsverfahren überprüft und verändert
Die Kindertagesbetreuung ist auch in der Stadt Neuss für Familien eine wichtige Säule im Alltag. Darüber hinaus ermöglicht sie den Familien Zugang zu vielseitigen Sozialkontakten und Unterstützung bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder. Die Kindertagesbetreuung findet in Kindertageseinrichtungen, aber bei vielen kleineren Kinder unter drei Jahren auch in der Kindertagespflege statt.
Zum neuen Kindergartenjahr ab Samstag, 1. August 2020, hat die Stadt Neuss aufgrund der Neufassung des Kinderbildungsgesetzes NRW sowie aktuellen Stellungnahmen und Urteilen von Verwaltungsgerichten das Bewilligungsverfahren in der Kindertagespflege überprüft und verändert.
Ab dem 1. August 2020 legen die Eltern den Betreuungsumfang in der Kindertagespflege für ihr Kind anhand des Bedarfes ihrer Familie und dem vorhandenen Angebot in der Kindertagespflege in der Stadt Neuss selber fest. Sofern die Betreuung in der Regelbetreuungszeit montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr stattfindet, müssen keine Nachweise dem Jugendamt mehr zum Betreuungsumfang vorgelegt werden. Die Förderung von Kindertagespflege erfolgt auf Antrag mit einem Betreuungsumfang ab 15 Wochenstunden und maximal bis zu 45 Wochenstunden für mindestens drei Monate und wird vom Jugendamt der Neuss – Fachberatung Kindertagespflege genehmigt.
Die Satzungsänderung erfolgt umgehend mittels einer Dringlichkeitsentscheidung und wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung, aktuell planmäßig am Freitag, 21. August 2020, zur Bestätigung vorgelegt.
Die Stadt Neuss setzt nun zügig geltendes Recht um und begrüßt die Möglichkeit, die Familien noch umfänglicher und individueller bei der Gestaltung ihres Familienalltages und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen zu können.