14.08.2020 - WIR.SCHÜTZEN.NEUSS
Neusser Bürger-Schützenverein und Stadt Neuss appellieren gemeinsam an alle Schützen sowie Freundinnen und Freunde des Schützenwesens sich entsprechend der Corona-Empfehlungen zu verhalten
In Zeiten wie diesen, in denen wegen der Covid-19-Pandemie alle Schützenfeste und sonstige Großveranstaltungen untersagt und unmöglich sind, bitten die Stadt Neuss und der Neusser Bürger-Schützen-Verein e.V. (NBSV) alle Mitbürgerinnen und Bürger, besonders aber auch alle Schützen, Röskes und deren Familien, ihre Freunde, Bekannten und jeden Mitmenschen zu schützen. Das steht in der Tradition der Neusser Schützen. Mit Wehmut denken in diesen letzten Augusttagen 2020 alle an all das, was jetzt eigentlich gefeiert und unternommen würde. Doch es gilt das Motto: WIR.SCHÜTZEN.NEUSS. Die gemeinsame Vereinbarung wurde jetzt von Bürgermeister Reiner Breuer sowie Schützenpräsident Marin Flecken und Schützenkönig Kurt Koenemann gezeichnet.
In dem gemeinsamen Appell bitten der Neusser Bürger-Schützen-Verein und die Stadt Neuss gemeinsam alle, „sich gerade auch in den vor uns liegenden Wochen und an den Tagen, an denen traditionell die Feiern, Umzüge, Bälle und Treffen der Neusser Bürger-Schützen stattfinden, (sich) so zu verhalten, dass diese seit Monaten anhaltende Pandemie nicht weiterverbreitet oder vergrößert wird. Allein das entspricht dem weit über die Stadt hinausgehenden sehr guten Ruf und Ansehen unseres Schützenfestes und des Neusser Schützenwesens.“
Stadt Neuss und Neusser Bürger-Schützenverein haben daher Hinweise und Empfehlungen „an alle Schützen und Freundinnen und Freunde des Schützenwesensgegeben. Diese sind gleichzeitig auch Maßstab für die Ordnungsbehörden, die die Einhaltung dieser Hinweise überwachen. Darin heißt es, dass eine vielfältige Beflaggung der Häuser und der Stadt mit Stadt-, Korps- oder Zugfahnen auch in diesem Jahr an den letzten Augusttagen ein sehr schönes Zeichen des Zusammenstehens seien. Ein Neusser Fahnenmeer sei ausdrücklich erwünscht. Auch seien Treffen der Zuggemeinschaft im privaten und überschaubaren Rahmen möglich. Dabei sind natürlich die Vorgaben der jeweils maßgeblichen Coronaschutzverordnung und sonstiger rechtlicher Regelungen zu beachten.
Vermieden werden sollen allerdings jede Form von Menschenansammlungen – größer als es die Coronaschutzverordnung erlaubt. Insbesondere sind jegliche Marschformationen, Paraden, Umzüge und Aufmärsche zu vermeiden. Dies ist unabhängig davon, ob dies mit oder ohne Marschmusikbegleitung (Originalmusik oder auch Musik aus technischen Geräten o.ä.) erfolgt. Auch dürfen Waffen und Holzgewehre nicht getragen oder mitgeführt werden. In diesem Jahr gibt es keine Waffentrageerlaubnis. Ein Zuwiderhandeln kann einen Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften darstellen. Da keine Schützenfeste stattfinden dürfen, soll auch nicht den Eindruck erweckt werden, dennoch das Schützenfest zu feiern. Daher gilt die Empfehlung, Uniformen, den Frack, die Tracht und auch Schützenhüte im Schrank zu lassen.
In Gaststätten gelten besondere Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. Hier sind die jeweiligen Gastwirte aufgefordert die Hygienevorschriften und die Mindestabstandsregelungen einzuhalten und durchzusetzen. Speisen und Getränke können nur an Tischen mit Sitzplätzen ausgegeben und verzehrt werden. Das Tragen von Nasen- und Mundschützen ist dann erforderlich, wenn ‚Bewegung‘ stattfindet. Also immer dann, wenn der Sitzplatz verlassen wird.
Der gemeinsame Appell von Stadt und NBSV richtet sich an die Vernunft, das Verantwortungsgefühl und die Wertschätzung, die alle Neusserinnen und Neusser für das traditionelle Bürger-Schützenfest empfinden. „Für dieses Jahr muss es uns allen wichtig sein, dass wir die Pandemie so schnell und so zuverlässig wie eben möglich eindämmen und somit mit dazu beitragen, dass unser geliebtes Bürger-Schützenfest zukünftig wie gewohnt stattfinden kann. Herzlichen Dank. Bleiben sie gesund und zuversichtlich,“ heißt es zum Schluss der Erklärung.