26.08.2020 - Wahl zum Integrationsausschuss
Noch bis zum 2. September ins Wählerverzeichnis eintragen lassen – auch danach unter besonderen Voraussetzungen möglich
Wer glaubt, für die Wahl zum Integrationsausschuss wahlberechtigt zu sein, aber bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich noch bis Mittwoch, 2. September 2020, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierzu ist ein Antrag beim Wahlamt der Stadt Neuss, Markt 2, schriftlich, vor Ort zur Niederschrift oder per E-Mail an wahlamt@stadt.neuss.de erforderlich. Auch danach können Wahlberechtigte aufgenommen werden, etwa wenn sie in einer anderen Stadt eingebürgert wurden oder die Einbürgerung schon einige Zeit zurückliegt. Weitere Informationen gibt es beim Wahlamt per E-Mail oder telefonisch unter 02131/903244.