04.09.2020 - Wir erklären die Kommunalwahlen 2020
In Leichter Sprache wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe erläutert – inklusive nachgestelltem Wahllokal
Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 können zum ersten Mal auf Menschen teilnehmen, für die „zur Besorgung aller Angelegenheiten“ eine Betreuung ist. Damit ist es vielen Menschen mit Behinderung nun möglich, sich aktiv an der Demokratie zu beteiligen. Um die politische Teilhabe zur stärken, hat die Inklusionsbeauftragte der Stadt Neuss, Mirjam Lenzen, nicht nur eine Broschüre zur Wahl in Leichter Sprache entwickelt, sondern auch die Informationsveranstaltung „Wir erklären: Kommunalwahlen in Neuss“ gemeinsam mit der kokobe Rhein-Kreis Neuss durchgeführt. Nach einer Begrüßung durch Sozialdezernent Ralf Hörsken erläuterte die Referentin Annalena Schattenhofer vom Atelier Leichte Sprache die unterschiedlichen Möglichkeiten an der Kommunalwahl teilzunehmen. Außerdem wurde ein Wahllokal nachgestellt, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Stimmabgabe nachspielen konnten. Uwe Neumann, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, zu dem auch das Wahlamt gehört, unterstützte dabei und beantwortete Fragen rund um die Wahl.
Durch die Änderungen im Bundeswahlgesetz gibt es jetzt auch Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die wegen ihrer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert sind, können Hilfe von einem anderen Menschen in Anspruch nehmen.
Für die „neuen“ Wählerinnen und Wähler aber auch alle Neusser Bürgerinnen und Bürger ist die Broschüre „Kommunalwahlen in Neuss – Infos in Leichter Sprache“ im Bürger- und Ordnungsamt, im Sozialamt sowie online unter www.neuss.de erhältlich.
(Stand: 04.09.2020/Spa)