16.09.2020 - Informationen zur Stichwahl um das Amt des Landrats
Wahllokale bleiben bestehen, Briefwahlunterlagen werden automatisch verschickt, können aber auch neu beantragt werden.
Da keiner der Kandidaten für das Amt des Landrates im Rhein-Kreis Neuss die erforderliche Mehrheit erhalten hat, findet am Sonntag, 27. September 2020, auch in Neuss eine Stichwahl statt. Die Stimmabgabe ist am Wahltag von acht bis 18 Uhr in denselben Wahllokalen wie im ersten Wahlgang am 13. September möglich. Dabei gelten die Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl auch für die Stichwahl, es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Wer keine Wahlbenachrichtigung mehr hat kann trotzdem seine Stimme abgeben, muss sich jedoch mit Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal identifizieren.
Wer schon vor dem ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt hat, bekommt diese unaufgefordert und ohne neuen Antrag in den nächsten Tagen zugeschickt. Für alle anderen Wahlberechtigen besteht wie schon bei der Hauptwahl natürlich trotzdem die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen und die Unterlagen zu beantragen.
Wahlberechtigte können noch bis zum 25. September 2020, 18 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss im Rathaus, Markt 2 (Eingang 3), beantragen und dort auch sofort wählen. Das Wahlamt ist montags bis mittwochs, acht bis 16 Uhr, donnerstags, zehn bis 18 Uhr, freitags, acht bis 12.30 Uhr, sowie samstags, neun bis 13 Uhr, geöffnet. Am Freitag, 25. September 2020, ist das Wahlamt von acht bis 18 Uhr geöffnet und am Samstag, 26. September 2020, nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Briefwahlunterlagen von 8.30 bis zwölf Uhr. Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder per Online-Formular im Wahlportal unter www.neuss.de/wahlportal beantragt werden. Hier sind auch alle weiteren Informationen rund um die Stichwahl erhältlich.
(Stand: 16.09.2020/Spa)