15.10.2020 - Allgemeinverfügung des Rhein Kreises Neuss bekanntgegeben

Weitere Hygienemaßnahmen während der anhaltenden Corona-Lage

Angesichts der zunehmenden Infektionszahlen hat der Rhein Kreis Neuss eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit dem Ziel die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhüten und zu bekämpfen. Der maßgebliche 7-Tage-Inzidenz-Wert lag am Donnerstag, 15. Oktober 2020, im Rhein Kreis Neuss bei 40,7 und damit über dem Wert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Bürgermeister Reiner Breuer hatte bereits am Freitag, 9. Oktober 2020, die Fraktionsvorsitzenden nach einem Austausch mit Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über das aktuelle Infektionsgeschehen informiert. Durch das Ansteigen der Neuinfektionen über den Inzidenzwert von 35 gelten ab sofort weitere Einschränkungen. Veranstaltungen aus herausragendem Anlass – wie etwa Hochzeiten – sind ab sofort auf eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen beschränkt. Sollte sich der Inzidenzwert weiter steigern bis auf 50, wird die Teilnehmerzahl auf maximal 25 Personen beschränkt werden.

Die Stadt Neuss appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die „AHA-Regeln“ einzuhalten:

ABSTAND

HYGIENE

ALLTAGSMASKE

Im Zuge der Entwicklung und zum Schutze der Allgemeinheit wird die Stadt Neuss die Kontrollen intensivieren.

Die Allgemeinverfügung des Kreises kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-35

 

(Stand: 15.10.2020/Bu)